magna potestas, magna diligentia
Große Macht, große Sorgfalt — die lateinische Fassung von Spider-Mans „With great power comes great responsibility“
Aussprache: mágna potéstas, mágna diligéntia
Kein Rechtssatz, sondern Onkel Bens Rat an Peter Parker. Das Recht kennt den Gedanken aber wirklich: Wer eine Gefahrenquelle beherrscht, trifft erhöhte Verkehrssicherungspflichten (§ 823 BGB); wer eine Schutzposition innehat, eine Garantenstellung (§ 13 StGB).

Etymologie
Wörtlich: magna = groß; potestas = Macht, Gewalt; diligentia = Sorgfalt, Sorgsamkeit. Die Wendung latinisiert Spider-Mans Leitsatz „With great power comes great responsibility“ (Amazing Fantasy #15, 1962, Onkel Ben). Der Gedanke ist weit älter — er klingt an das Gleichnis Lukas 12,48 an: „Wem viel gegeben ist, von dem wird viel gefordert.“
Juristische Bedeutung
Anders als die meisten Einträge dieser Sammlung trifft dieser Spruch einen echten Grundgedanken des Haftungsrechts: Wer Gefahr beherrscht, muss für sie einstehen.
Im Deliktsrecht ist das die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle eröffnet oder beherrscht — ein Grundstück, ein Bauwerk, ein Produkt, eine Anlage, eine Veranstaltung —, muss die zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Dritte vor Schäden zu bewahren. Verletzt er diese Pflicht, haftet er aus § 823 I BGB. Je größer die beherrschte Gefahr und der Einflussbereich, desto höher der geschuldete Sorgfaltsmaßstab (§ 276 BGB). Hierher gehören auch die Produzentenhaftung, das Organisationsverschulden und die Haftung für den Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB).
Im Strafrecht entspricht dem die Garantenstellung (§ 13 StGB): Nur wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein Erfolg nicht eintritt — als Beschützergarant (Obhut über ein Rechtsgut) oder als Überwachungsgarant (Herrschaft über eine Gefahrenquelle) —, macht sich durch Unterlassen strafbar. Die Macht über die Gefahr begründet die Pflicht, sie zu bändigen.
Die stärkste Ausprägung trifft den Staat selbst: Mit seiner hoheitlichen Macht korrespondiert die Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB). Große Macht, große Sorgfalt — und große Haftung. Der Gegenpol ist die diligentia quam in suis, der abgesenkte Sorgfaltsmaßstab in eigenen Angelegenheiten: Wo keine besondere Machtstellung besteht, ist auch weniger geschuldet.
In der Klausur
Zentraler Aufhänger in der Deliktsklausur (Verkehrssicherungspflicht als Verkehrspflicht im Rahmen des § 823 I BGB) und beim unechten Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB, Garantenstellung). Prüfschema Verkehrssicherungspflicht: (1) Eröffnung oder Beherrschung einer Gefahrenquelle, (2) Zumutbarkeit der Sicherungsmaßnahme, (3) Pflichtverletzung, (4) Kausalität und Schaden. Merke: Der Sorgfaltsmaßstab steigt mit der beherrschten Gefahr und dem Einflussbereich. Häufige Fehler: die Verkehrspflicht behaupten statt aus Gefahreröffnung/-beherrschung herzuleiten; im Strafrecht die Garantenstellung nur behaupten, statt Beschützer- oder Überwachergarant sauber zu begründen; die Zumutbarkeitsgrenze der Sicherungspflicht übergehen.
Beispielsfall
Der ungesicherte Pool
B betreibt ein öffentlich zugängliches Freibad. Nach Betriebsschluss lässt er das Becken gefüllt und den Zugang unverschlossen; eine Aufsicht gibt es nachts nicht. Ein Jugendlicher klettert über den niedrigen Zaun, verunglückt im Wasser und verletzt sich schwer.
Losungsskizze
B beherrscht mit dem Freibad eine erhebliche Gefahrenquelle und trifft daher eine gesteigerte Verkehrssicherungspflicht (§ 823 I BGB): zumutbare Sicherung gegen den auch außerhalb der Öffnungszeiten naheliegenden Zutritt (Umzäunung, Abdeckung, Zugangssperre). Die unterlassene Sicherung ist pflichtwidrig und für die Verletzung kausal; B haftet. „Große Macht, große Sorgfalt“ ist hier kein Bonmot, sondern geltendes Haftungsrecht.
Verwandte Begriffe
Verwandte Normen
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