nulla poena sine lege praevia
keine Strafe ohne vorheriges Gesetz
Eine der vier Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips (Art. 103 II GG, § 1 StGB): Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Verbot der Rückwirkung im Strafrecht.
Etymologie
Lateinisch: nulla = keine; poena = Strafe; sine = ohne; lege = Gesetz (Ablativ); praevia = vorhergehend. Geprägt von Feuerbach (1801) als eine der vier klassischen Ausprägungen des nulla poena sine lege.
Juristische Bedeutung
Das Verbot rückwirkender Strafbegründung und -verschärfung ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 103 II GG und einfach gesetzlich in § 1 StGB sowie § 2 StGB. Es verbietet sowohl rückwirkende Einführung neuer Strafbarkeiten als auch rückwirkende Verschärfung bestehender Strafen. Voraussetzung ist, dass das Gesetz vor Tatbegehung in Kraft getreten und veröffentlicht war (BGBl.-Verkündung). Bei Gesetzesänderungen ist § 2 III StGB zu beachten: Bei Milderung gilt das mildere Gesetz (lex mitior). Das Rückwirkungsverbot gilt absolut und ist Bestandteil des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips. Es ist auch in Art. 7 EMRK und Art. 15 IPbpR international anerkannt. Praktische Konsequenz: Auch Maßregeln der Besserung und Sicherung können in beschränktem Umfang dem Rückwirkungsverbot unterliegen (BVerfGE 109, 133 — Sicherungsverwahrung; EGMR M. v. Deutschland 2009).
In der Klausur
Strafrecht zentral: Bei jeder Gesetzesänderung prüfen, welches Recht zum Tatzeitpunkt galt (§ 2 I StGB) und ob eine Milderung greift (§ 2 III StGB). Verfassungsrecht: Art. 103 II GG. Tipp: Bei Sicherungsverwahrung und Maßregeln des § 7 StGB die EGMR-Rechtsprechung beachten.
Beispielsfall
Rückwirkende Strafverschärfung
T begeht eine Tat am 1.1.2024. Am 1.6.2024 wird der Strafrahmen erhöht. Welcher Rahmen gilt?
Losungsskizze
Es gilt das Gesetz vom Tatzeitpunkt — der zum 1.1.2024 geltende Strafrahmen (§ 2 I StGB, Art. 103 II GG). Die spätere Verschärfung ist auf T nicht anwendbar (nulla poena sine lege praevia). Würde das Gesetz dagegen am 1.6.2024 gemildert, käme § 2 III StGB zur Anwendung — das mildere Gesetz gilt.
Verwandte Begriffe
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