ex fide bona

nach Treu und Glauben

Aussprache: ex fíde bóna

Antike Wendung für die Verpflichtung zur redlichen Vertragserfüllung. Wurzel des modernen Grundsatzes von Treu und Glauben in § 242 BGB und Ausdruck einer der wichtigsten Generalklauseln des Privatrechts.

Etymologie

Lateinisch: ex = aus, gemäß; fides = Treue, Glaube, Vertrauen; bona = gut (Femininum zu bonus). Wörtlich »aus gutem Glauben«. Klassische Wendung des römischen Konsensualvertragsrechts; bonae fidei iudicium war der dem Verfahren mit Treu-und-Glauben-Maßstab unterworfene Prozess.

Juristische Bedeutung

Ex fide bona drückt den Maßstab redlichen Verhaltens im Schuldverhältnis aus. Im römischen Recht unterstand der bonae fidei iudicium-Prozess (etwa bei Kauf, Miete, Auftrag) der Wertung des Richters nach Treu und Glauben — im Gegensatz zu den stricti iuris-Verfahren. Im modernen deutschen Recht ist § 242 BGB direkter Erbe dieser Tradition: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Die Wendung erscheint regelmäßig in der Lehre, um die historischen Wurzeln des § 242 BGB zu erklären.

In der Klausur

In jeder § 242 BGB-Klausur als historischer Hinweis verwendbar. Inhaltlich identisch mit dem modernen Treu-und-Glauben-Grundsatz. Wichtig: Sauber zwischen objektiver Auslegung (§ 157 BGB) und Rechtsausübungskontrolle (§ 242 BGB) trennen. Stilelement, keine eigene Dogmatik.

Beispielsfall

Treu und Glauben bei der Leistungsabwicklung

Schuldner S liefert die Ware exakt fünf Minuten vor Geschäftsschluss am letzten Tag der Frist. K verweigert die Annahme als »nicht rechtzeitig«.

Losungsskizze

Nach § 242 BGB — ex fide bona — ist die Leistung redlich zu bewirken und entgegenzunehmen. K verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er eine fristwahrende Leistung wegen formaler Spitzfindigkeiten zurückweist. Die Annahmeverweigerung ist treuwidrig; S hat ordnungsgemäß geleistet (§ 271 BGB).

Verwandte Begriffe

Verwandte Normen

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