obligatio stricti iuris

Schuldverhältnis strengen Rechts

Im römischen Recht eine Klage, die streng nach dem Wortlaut der Stipulation oder des Gesetzes zu beurteilen war, ohne Berücksichtigung von Treu und Glauben. Gegensatz zur bonae fidei iudicia.

Etymologie

Lateinisch: obligatio = Schuldverhältnis, Bindung, von obligare = binden; stricti = des strengen, Genitiv von strictus = streng; iuris = des Rechts, Genitiv von ius. Wörtlich »Schuldverhältnis strengen Rechts«. Strukturmerkmal der klassischen römischen Klagenlehre.

Juristische Bedeutung

Die obligatio stricti iuris ist die historische Bezeichnung für Schuldverhältnisse, deren Klagen nur den Wortlaut der Stipulation oder des Gesetzes berücksichtigten — ohne Billigkeitsabwägung. Typische Anwendungsfälle: Klagen aus Stipulation (actio ex stipulatu), Darlehen (condictio), bestimmte Erbschaftsklagen. Gegensatz: bonae fidei iudicia (Klagen aus Treu und Glauben), bei denen der Richter dolus, Treu und Glauben und Gegenforderungen frei berücksichtigen durfte (Kauf, Miete, Auftrag, Gesellschaft). Im modernen deutschen Recht ist die Unterscheidung aufgehoben — § 242 BGB (Treu und Glauben) ist auf alle Schuldverhältnisse anwendbar. Die Wertung wirkt aber strukturell fort in der Strenge bestimmter Klagentypen (Wechselrecht, Kapitalmarktrecht).

In der Klausur

Rechtshistorisch und methodisch relevant. In Klausuren als Hintergrund für die universelle Geltung des § 242 BGB. Wichtig zum Verständnis der Entwicklung: Während das römische Recht zwischen strikt und treuhandflexibel unterschied, kennt das moderne Recht überall die Treu-und-Glauben-Kontrolle.

Beispielsfall

Stipulation im römischen Recht

S verspricht G durch Stipulation 100 Goldstücke. Vor der Zahlung tritt eine außergewöhnliche Härte ein.

Losungsskizze

Obligatio stricti iuris aus der Stipulation. Der Richter hatte den Wortlaut anzuwenden, ohne Billigkeitserwägungen. Im modernen deutschen Recht würde § 242 BGB greifen (Treu und Glauben), eventuell auch § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage). Die Wendung markiert den historischen Unterschied.

Verwandte Begriffe

Verwandte Normen

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