ius strictum / ius aequum
strenges Recht / Billigkeitsrecht
Begriffspaar zur Kennzeichnung des Spannungsverhältnisses zwischen strikter Normanwendung (ius strictum) und einzelfallgerechter Korrektur durch Billigkeit (ius aequum), zentral für Methodenlehre und teleologische Reduktion.
Etymologie
Lateinisch: ius = Recht; strictum = streng, eng; aequum = das Billige, Gerechte. Wurzelt im römischen Recht und der Unterscheidung zwischen ius civile und praetorischem ius honorarium, die später in die Differenzierung zwischen Common Law und Equity einging.
Juristische Bedeutung
Das ius strictum bezeichnet die strenge, am Wortlaut orientierte Rechtsanwendung; das ius aequum erlaubt eine Korrektur, wenn die strenge Anwendung zu unbilligen Ergebnissen führt. Im modernen deutschen Recht wirkt sich dies in Generalklauseln wie § 242 BGB (Treu und Glauben) und in der teleologischen Reduktion aus. Das Spannungsverhältnis bleibt Dauerthema der Methodenlehre.
In der Klausur
Begriffspaar ist relevant in methodologischen Erörterungen und bei jeder Anwendung von § 242 BGB oder § 138 BGB. Wer eine teleologische Reduktion vornimmt, korrigiert ius strictum durch ius aequum — das sollte in der Klausur explizit benannt werden.
Beispielsfall
Korrektur strikter Verjährungsanwendung
Schuldner S beruft sich auf die eingetretene Verjährung, obwohl er G zuvor wiederholt zur weiteren Verhandlung vertröstet hatte.
Losungsskizze
Strenge Anwendung der Verjährungsregel (ius strictum) würde Klage scheitern lassen. § 242 BGB als Ausdruck des ius aequum erlaubt jedoch die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung (venire contra factum proprium) — die Verjährungseinrede wird zurückgewiesen.
Verwandte Begriffe
Verwandte Normen
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