ad infinitum

ins Unendliche

Aussprache: ad infinítum

Bezeichnung für eine Argumentation oder Verweisung, die ohne Abschluss fortgesetzt würde. Methodisch verwendet, um einen unzulässigen Regress aufzuzeigen, der eine Begründung scheitern lässt.

Etymologie

Lateinisch: ad = zu; infinitum = das Unbegrenzte, Unendliche (von in- = nicht, finis = Grenze). Wörtlich »ins Unbegrenzte«. Klassisch in der scholastischen Logik zur Bezeichnung des unendlichen Regresses.

Juristische Bedeutung

Methodisch erscheint die Wendung als Kritik an einer Argumentation, die zu einem unendlichen Begründungsbedarf führt — etwa wenn jede Norm wieder durch eine weitere Norm legitimiert werden müsste. Praktisch bei Verweisungstechniken: § 215 II BGB schließt eine Kettenverweisung ad infinitum aus, weil die Norm an sich keine Verkettung trägt. Im Verfahrensrecht klassisch bei der Frage, wann ein Rechtsmittelzug abgeschnitten werden darf — eine endlose Instanzenkette ist ausgeschlossen (Art. 19 IV GG garantiert effektiven, nicht endlosen Rechtsschutz).

In der Klausur

Argumentationsfigur, vor allem in methodischen Klausuren und in der Rechtsphilosophie. Praktisch wichtig bei Verweisungsketten und bei der Frage, wann ein Rechtsmittelzug seine Grenze findet. Wer eine Argumentation als ad infinitum führend kritisiert, signalisiert dogmatische Schärfe.

Beispielsfall

Endloser Regress in der Normenbegründung

In einer methodischen Klausur wird die Frage gestellt, woraus die Verbindlichkeit des Grundgesetzes folgt.

Losungsskizze

Wenn jede Norm aus einer höheren Norm hergeleitet wird, droht ein Regress ad infinitum. Kelsen löst dies durch die Grundnorm als hypothetischen Endpunkt, andere durch das positivierte Verfassungsdokument als historischen Schlusspunkt. Die methodische Lehre verlangt eine Stelle, an der die Begründung abbricht — sonst trägt das System nicht.

Verwandte Begriffe

Theorie verstanden — jetzt anwenden.

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