circulus vitiosus

Teufelskreis, Zirkelschluss

Aussprache: zírkulus vizió­sus

Fehlerhafte Argumentation, bei der das zu Beweisende bereits in den Prämissen vorausgesetzt wird. Auch Bezeichnung für eine endlose Wechselbeziehung, aus der heraus eine Lösung methodisch nicht möglich ist.

Etymologie

Lateinisch: circulus = Kreis (Diminutiv zu circus); vitiosus = fehlerhaft, mangelhaft (von vitium = Fehler). Wörtlich »fehlerhafter Kreis«. Schon in der scholastischen Logik als argumentationstheoretischer Fehler beschrieben, von Aristoteles in den Topica erörtert.

Juristische Bedeutung

In der juristischen Argumentation bezeichnet circulus vitiosus eine Begründung, die das zu Beweisende voraussetzt — etwa wenn die Wirksamkeit eines Vertrages aus dessen Inhalt abgeleitet wird, obwohl gerade die Wirksamkeit fraglich ist. Daneben dient der Begriff zur Beschreibung von Sachlagen, in denen sich Parteien gegenseitig blockieren. Methodisch identisch mit petitio principii. Wird in Klausuren als Argument gegen eine logisch fehlerhafte Lösung verwendet — der Kritiker zeigt auf, dass die Prämisse das Ergebnis vorwegnimmt.

In der Klausur

Methodische Argumentationsfigur. Wichtig in der Streitdarstellung: Wer eine Auffassung als zirkulär entlarvt, hat ein schlagendes Argument gegen sie. Vor allem in dogmatisch anspruchsvollen Klausuren — etwa bei der Bestimmung des Erfolgsorts, beim Tatbegriff im Strafrecht oder bei der Auslegung von Rechtsbegriffen — anwendbar.

Beispielsfall

Zirkuläre Vertragsbegründung

Im Streit über die Wirksamkeit eines Vertrages beruft sich V darauf, dass aus dem Vertrag selbst seine Wirksamkeit folge.

Losungsskizze

Die Argumentation ist zirkulär — circulus vitiosus. V setzt die Wirksamkeit des Vertrages voraus, um sie zu beweisen. Methodisch korrekt wäre die Prüfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen (§§ 145 ff., 134, 138 BGB) aus extern feststellbaren Tatsachen heraus. Die zirkuläre Begründung trägt nicht.

Verwandte Begriffe

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