Juristisches Latein

deductio ad absurdum

Rückführung auf das Widersinnige

Argumentationsfigur: Eine Auslegung oder These wird verworfen, weil sie zu offenkundig sinnwidrigen oder unhaltbaren Ergebnissen führte.

Etymologie

Lateinisch: deductio = Herleitung, Rückführung; ad = zu, auf; absurdum = das Widersinnige, Sinnlose. Klassisches Mittel der Rhetorik und der scholastischen Logik (reductio ad absurdum).

Juristische Bedeutung

In der juristischen Methodenlehre wird die deductio ad absurdum genutzt, um eine bestimmte Auslegungsvariante einer Norm zu widerlegen: Führt die These zu einem ergebnis-widrigen oder mit dem Normzweck unvereinbaren Resultat, ist sie zu verwerfen. Eng verwandt mit teleologischer Auslegung und teleologischer Reduktion. Die Figur ist Argumentationshilfe, nicht eigenständige Auslegungsmethode.

In der Klausur

Nützliches Werkzeug im Methodenteil der Klausur — vor allem zur Begründung der teleologischen Auslegung oder teleologischen Reduktion. Hilfe, wenn der Wortlaut ein offensichtlich sinnwidriges Ergebnis nahelegt.

Beispielsfall

Wortlautauslegung mit absurdem Ergebnis

Eine Norm formuliert pauschal 'jede Person', deren wortgetreue Anwendung auch Notwehrhelfer erfassen würde.

Lösungsskizze

Die Wortlautvariante führte zur deductio ad absurdum — der Normzweck spricht gegen die Einbeziehung von Notwehrhelfern. Folge: teleologische Reduktion.

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