petitio principii
Bittstellung des zu Beweisenden, Zirkelschluss
Aussprache: petízio prinzípii
Argumentationsfehler, bei dem in einer der Prämissen bereits das vorausgesetzt wird, was bewiesen werden soll. Inhaltlich identisch mit dem circulus vitiosus und klassisches Beispiel logisch fehlerhafter Begründung.
Etymologie
Lateinisch: petitio = Bitte, Forderung; principium = Anfang, Grundsatz, Prinzip. Wörtlich »Forderung des Grundsatzes«. Übersetzung des griechischen ›τὸ ἐν ἀρχῇ αἰτεῖσθαι‹ aus Aristoteles' Topica und Analytica Posteriora; bezeichnet das Erbitten des Beweisgegenstandes als Beweismittel.
Juristische Bedeutung
Im juristischen Diskurs ist petitio principii eine schwere Argumentationsschwäche: Eine Begründung, die das zu Beweisende voraussetzt, ist methodisch wertlos. Beispiele: Die Frage nach der Wirksamkeit eines Vertrages mit Verweis auf den Vertragsinhalt zu beantworten; die Strafbarkeit einer Handlung mit Verweis auf einen unterstellten Tatbestand zu begründen. Methodisch nahe verwandt mit circulus vitiosus — petitio principii bezeichnet den Argumentationsfehler in der einzelnen Begründung, circulus vitiosus die geschlossene Zirkelstruktur einer Argumentationskette.
In der Klausur
Methodische Schlüsselfigur. In jeder Streitstand-Darstellung verwendbar: Wer eine Auffassung als petitio principii entlarvt, zeigt einen schweren logischen Mangel auf. Wichtig in dogmatischen Klausuren mit Auslegungsfragen — etwa bei zirkulären Tatbestandsbegriffen oder bei zirkulären Schutzbereichsbestimmungen.
Beispielsfall
Zirkuläre Tatbestandsbegründung
Im Strafrecht wird argumentiert, eine Handlung sei strafbar, weil sie unrechtsmäßig sei — und unrechtsmäßig, weil sie strafbar sei.
Losungsskizze
Die Argumentation ist eine petitio principii: Sie setzt voraus, was sie beweisen soll. Methodisch korrekt ist die getrennte Prüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld nach dem dreistufigen Verbrechensaufbau. Die zirkuläre Begründung trägt nicht und ist im Gutachten zu vermeiden.
Verwandte Begriffe
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