Examen & Klausur · 14 Min. Lesezeit

Referendariat — Ablauf, Stationen und zweites Staatsexamen

Nach dem ersten Staatsexamen folgt mit dem Referendariat der praktische Teil der Juristenausbildung. Im juristischen Vorbereitungsdienst lernt der angehende Volljurist, das im Studium erworbene Wissen auf echte Fälle anzuwenden — bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörde und in der Anwaltskanzlei. Am Ende steht das zweite Staatsexamen, das über die Befähigung zum Richteramt entscheidet. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Vorbereitungsdienst aufgebaut ist, welche Stationen es gibt, wie das Assessorexamen geprüft wird und worauf es bei Bewerbung und Vorbereitung ankommt.

Was ist das Referendariat — der juristische Vorbereitungsdienst

Das Referendariat, offiziell „juristischer Vorbereitungsdienst“, ist der praktische zweite Ausbildungsabschnitt auf dem Weg zum Volljuristen. Voraussetzung ist das bestandene erste Staatsexamen; mit ihm allein darf man noch keinen klassischen juristischen Beruf wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ausüben. Erst der erfolgreiche Abschluss des Referendariats mit dem zweiten Staatsexamen verleiht die „Befähigung zum Richteramt“ und damit den Status des Volljuristen, der bundesweit den Zugang zu nahezu allen juristischen Laufbahnen öffnet. Anders als im Studium steht im Referendariat nicht die wissenschaftliche Durchdringung im Vordergrund, sondern die anwendungsbezogene Arbeit am konkreten Fall: Akten lesen, Entscheidungen entwerfen, Schriftsätze formulieren, Mandanten und Parteien einordnen. Der Referendar ist während dieser Zeit in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis tätig, meist beim Oberlandesgericht oder Landgericht seines Bundeslandes. Die genaue Ausgestaltung — Aufnahmevoraussetzungen, Stationsreihenfolge, Prüfungsmodalitäten — regelt jedes Bundesland in seinem Juristenausbildungsgesetz und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Wie lange dauert das Referendariat?

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert bundesweit in der Regel zwei Jahre. Diese 24 Monate sind in mehrere Pflichtstationen und eine Wahlstation unterteilt, die nacheinander durchlaufen werden. Die genaue Aufteilung der Monate auf die einzelnen Stationen unterscheidet sich je nach Bundesland: Manche Länder bemessen die Zivilstation länger, andere räumen der Anwaltsstation mehr Zeit ein. Innerhalb der zwei Jahre liegt außerdem der schriftliche Teil des zweiten Staatsexamens — die Klausuren werden in vielen Ländern bereits gegen Ende des ersten oder im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres geschrieben, während die mündliche Prüfung das Referendariat abschließt. Verlängerungen sind möglich, etwa bei Krankheit, Elternzeit oder bei Wiederholung von Stationen. Wer das Examen nicht besteht und einen Wiederholungsversuch nutzt, verbringt entsprechend mehr Zeit im Vorbereitungsdienst. Die Zweijahresdauer ist damit der Regelfall, nicht eine starre Obergrenze.

Die Pflichtstationen im Überblick

Das Referendariat gliedert sich in mehrere Pflichtstationen, die die Bandbreite der juristischen Praxis abbilden. Klassisch durchläuft der Referendar zuerst die Zivilstation bei einem Zivilgericht, dann die Strafstation bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, anschließend die Verwaltungsstation bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht und schließlich die Anwaltsstation in einer Rechtsanwaltskanzlei. Den Abschluss bildet die Wahlstation, in der sich jeder einen eigenen Schwerpunkt aussuchen kann. In jeder Station wird der Referendar von einem Ausbilder betreut, der ihm Aufgaben überträgt, Arbeitsproben korrigiert und am Ende ein Stationszeugnis erstellt. Die Reihenfolge und die genaue Dauer der einzelnen Stationen legt das jeweilige Bundesland fest; die hier genannte Abfolge ist die in vielen Ländern übliche, aber nicht überall identisch. Gemeinsam ist allen Modellen, dass die drei Säulen der juristischen Praxis — Gericht, Verwaltung und Anwaltschaft — verpflichtend abgedeckt werden, weil das zweite Examen Aufgaben aus genau diesen Bereichen stellt.

Zivilstation und Strafstation: Arbeiten bei Gericht und Staatsanwaltschaft

Die Zivilstation führt den Referendar an ein Zivilgericht, meist ein Amts- oder Landgericht. Hier lernt er, einen Rechtsstreit aus der Perspektive des Richters zu durchdringen: Er entwirft Urteile, bereitet Termine vor, formuliert Hinweise und arbeitet sich in die Relationstechnik ein, die das Kernhandwerk der zivilrechtlichen Fallbearbeitung darstellt. Die Strafstation findet bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht statt. Dort verfasst der Referendar Anklageschriften, Einstellungsverfügungen und Plädoyers, sichtet Ermittlungsakten und erlebt Hauptverhandlungen aus nächster Nähe. In beiden Stationen verschiebt sich der Blickwinkel gegenüber dem Studium spürbar: Statt eines klausurmäßig zugespitzten Sachverhalts liegt eine vollständige Akte mit allen Widersprüchen, Beweisfragen und prozessualen Besonderheiten auf dem Tisch. Genau diese Perspektive — den Fall vom Aktenstück her zu denken — ist es, die das zweite Examen später prüft. Die Stationen sind deshalb nicht nur Praxisluft, sondern unmittelbare Vorbereitung auf die Examensklausuren.

Verwaltungsstation und Anwaltsstation

In der Verwaltungsstation arbeitet der Referendar bei einer Behörde, einer Kommune oder einem Verwaltungsgericht. Er lernt, wie Verwaltungsakte erlassen, Widersprüche bearbeitet und behördliche Entscheidungen rechtlich abgesichert werden, und übt das öffentlich-rechtliche Gutachten aus der Sicht der Verwaltung. Die Anwaltsstation ist in den meisten Ländern die längste Pflichtstation und führt in eine Rechtsanwaltskanzlei. Hier wechselt der Blickwinkel grundlegend: Nicht mehr die neutrale Entscheidung steht im Zentrum, sondern die Interessenvertretung eines Mandanten. Der Referendar entwirft Schriftsätze, prüft Erfolgsaussichten, formuliert Klagen und Verteidigungsstrategien und erlebt die Mandatsarbeit aus erster Hand. Weil ein großer Teil der Volljuristen später als Rechtsanwalt arbeitet, hat diese Station besonderes Gewicht und wird in vielen Bundesländern auch im Examen durch eine eigene anwaltliche Klausur abgebildet. Die genaue Dauer der beiden Stationen und die Frage, ob ein Teil der Anwaltsstation im Ausland oder in einem Unternehmen abgeleistet werden darf, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Die Wahlstation: eigener Schwerpunkt am Ende

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Wahlstation, in der der Referendar weitgehend frei wählen kann, wo und in welchem Rechtsgebiet er ausgebildet wird. Beliebt sind Großkanzleien, Unternehmen, Verbände, Ministerien, internationale Organisationen oder Stationen im Ausland. Die Wahlstation dient zwei Zielen: Sie erlaubt eine fachliche Vertiefung in dem Bereich, in dem der Referendar später arbeiten möchte, und sie wird häufig zur beruflichen Orientierung und zum Knüpfen von Kontakten genutzt. Viele spätere Arbeitgeber lernen ihre künftigen Mitarbeiter genau in dieser Phase kennen, sodass die Wahlstation oft als verlängertes Bewerbungsgespräch wirkt. Welche Ausbildungsstellen zulässig sind, wie lange die Station dauert und ob ein Auslandsaufenthalt anerkannt wird, regelt jedes Bundesland eigenständig. Wer die Wahlstation strategisch plant, kann sie als Brücke vom Referendariat in den Wunschberuf nutzen — sie ist die freieste und zugleich am wenigsten verschulte Phase des gesamten Vorbereitungsdienstes.

Unterhaltsbeihilfe: das Referendargehalt

Referendare erhalten während des Vorbereitungsdienstes eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, umgangssprachlich „Referendargehalt“. Anders als bei einem Studium fließt also bereits Geld, allerdings handelt es sich nicht um ein vollwertiges Gehalt, sondern um eine staatliche Beihilfe, die den Lebensunterhalt während der Ausbildung sichern soll. Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe legt jedes Bundesland eigenständig fest und unterscheidet sich daher von Land zu Land teils spürbar; sie wird zudem regelmäßig angepasst, weshalb sich konkrete Beträge schnell überholen. Wer ein Land mit niedrigerer Beihilfe wählt, kann dies oft durch geringere Lebenshaltungskosten teilweise ausgleichen — pauschale Vergleiche nur nach der nackten Zahl greifen deshalb zu kurz. Hinzu kommen mögliche Zuschläge, etwa für Familie oder Kinder, sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, die je nach Status variieren. Manche Referendare nehmen zusätzlich eine Nebentätigkeit auf, was in begrenztem Umfang erlaubt ist; die genauen Grenzen regelt das jeweilige Bundesland. Wer die finanzielle Seite plant, sollte die aktuellen Sätze des konkreten Landes recherchieren.

Arbeitsgemeinschaften: der theoretische Begleitunterricht

Neben der praktischen Arbeit in den Stationen besuchen Referendare regelmäßig Arbeitsgemeinschaften, kurz „AGs“. Diese begleitenden Kurse werden vom Oberlandesgericht oder vom jeweiligen Landgericht organisiert und von erfahrenen Praktikern geleitet — oft von Richtern, Staatsanwälten oder Rechtsanwälten. In den AGs wird der Stoff der jeweiligen Station systematisch aufbereitet, die einschlägige Klausurtechnik geübt und der Übergang von der Theorie des Studiums zur Praxis des zweiten Examens trainiert. Die AGs sind damit das didaktische Rückgrat des Referendariats: Während die Stationen die konkrete Praxiserfahrung liefern, sorgt die AG dafür, dass der Referendar die examensrelevanten Aufgabentypen — etwa das zivilrechtliche Urteil oder die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung — sicher beherrscht. Die Teilnahme ist verpflichtend, und in vielen AGs werden Probeklausuren geschrieben und besprochen. Wer die AGs ernst nimmt und die Probeklausuren konsequent mitschreibt, baut über die zwei Jahre eine solide Routine auf, die im Examen den Unterschied machen kann. Umfang, Rhythmus und Verbindlichkeit der AGs legt jedes Bundesland im Detail selbst fest.

Das zweite Staatsexamen: die schriftlichen Klausuren

Das zweite Staatsexamen, auch Assessorexamen genannt, schließt den Vorbereitungsdienst ab und entscheidet über die Befähigung zum Richteramt. Den Kern bilden mehrere mehrstündige Aufsichtsklausuren, deren Zahl je nach Bundesland variiert — typischerweise liegt sie etwas höher als im ersten Examen. Geprüft werden Aufgaben aus allen großen Praxisbereichen: zivilrechtliche und strafrechtliche Klausuren, öffentlich-rechtliche Aufgaben sowie regelmäßig eine anwaltliche Klausur. Anders als im ersten Examen wird nicht ein zugespitzter Sachverhalt im Gutachtenstil gelöst, sondern eine praxisnahe Aufgabe aus der Perspektive eines Richters, Staatsanwalts oder Anwalts bearbeitet — etwa ein Urteil, eine Anklageschrift, ein Widerspruchsbescheid oder ein anwaltlicher Schriftsatz. Das verlangt einen anderen Schreibstil und eine andere Herangehensweise als das Studium: Statt akademischer Vollständigkeit zählt die praktische, entscheidungsorientierte Lösung. Erlaubt sind in der Regel unkommentierte Gesetzestexte als Hilfsmittel. Die schriftliche Note macht den größeren Teil des Examens aus und entscheidet zunächst über die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Relationstechnik und Urteilsstil: das Handwerk des zweiten Examens

Das methodische Herzstück des zweiten Examens unterscheidet sich grundlegend vom Studium. Im Zentrum steht die Relationstechnik: die geordnete Aufbereitung eines Rechtsstreits aus einer vollständigen Akte heraus, bei der der Vortrag der Parteien geprüft, das Streitige vom Unstreitigen getrennt, Beweisfragen geklärt und schließlich eine Entscheidung vorbereitet wird. Wer die Relation beherrscht, kann eine umfangreiche Akte strukturiert durchdringen, statt sich in Einzelheiten zu verlieren. Hinzu kommt der Urteilsstil: Während im Studium der Gutachtenstil dominiert, der ergebnisoffen prüft, formuliert der Urteilsstil das Ergebnis voran und begründet es anschließend — so, wie ein Gericht entscheidet. Beide Techniken muss der Referendar im Referendariat von Grund auf neu erlernen; sie wurden im Studium kaum trainiert. Genau deshalb empfinden viele den methodischen Sprung vom ersten zum zweiten Examen als groß. Wer Relationstechnik und Urteilsstil früh und konsequent übt — in den Stationen, in den AGs und in Probeklausuren —, legt das Fundament für gute Examensergebnisse, weil diese Techniken in fast jeder Klausur abgefragt werden.

Der Aktenvortrag und die mündliche Prüfung

Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgt die mündliche Prüfung, die das Referendariat abschließt. Sie besteht meist aus zwei Teilen. Den Auftakt bildet häufig der Aktenvortrag: Der Referendar erhält eine ihm unbekannte Akte mit einer kurzen Vorbereitungszeit und muss anschließend in freier Rede eine strukturierte, praxisnahe Lösung präsentieren — eine Situation, die der späteren Berufsrealität sehr nahekommt. Danach folgen Prüfungsgespräche vor einer Prüfungskommission, in denen Fälle aus den verschiedenen Rechtsgebieten diskutiert werden. Geprüft wird vor mehreren Prüfern und meist gemeinsam mit anderen Referenden, sodass Auftreten, Argumentationsfähigkeit und Reaktionsschnelligkeit sichtbar werden. Die mündliche Note kann das schriftliche Ergebnis spürbar heben oder senken und fließt mit einem festen, landesrechtlich geregelten Anteil in die Endnote ein. Wie stark der Aktenvortrag eigenständig zählt, unterscheidet sich je nach Bundesland. Wer die Stationen und AGs ernst genommen hat, geht mit einem klaren Vorteil in die mündliche Prüfung, weil ihr Stoff sich aus der gesamten Ausbildung speist.

Bewerbung, Wartezeit und Tipps für den Einstieg

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt über eine Bewerbung beim zuständigen Oberlandesgericht des gewünschten Bundeslandes. Wie lange man auf einen Einstellungstermin wartet, hängt stark vom Land ab: In gefragten Bundesländern mit vielen Bewerbern kann es eine Wartezeit von mehreren Monaten geben, während andere Länder zügiger oder zu mehreren Terminen im Jahr einstellen. Wer flexibel beim Bundesland ist, kann die Wartezeit deutlich verkürzen — es lohnt sich, die Einstellungspraxis und Fristen mehrerer Länder frühzeitig zu vergleichen. Für den Einstieg gilt: Relationstechnik und Urteilsstil so früh wie möglich angehen, die AGs und Probeklausuren konsequent mitschreiben statt sie als Pflichtübung abzutun, und die Stationen aktiv für eigene Arbeitsproben nutzen, weil daraus Examenssicherheit und nützliche Kontakte entstehen. Die Wahlstation früh strategisch planen, wenn ein bestimmter Berufsweg im Blick ist. Und schließlich: Das zweite Examen ist ein eigenständiger, anspruchsvoller Abschluss — nicht bloß eine Wiederholung des ersten —, der den entscheidenden Schritt zum Volljuristen markiert.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Referendariat?
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert bundesweit in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit durchläuft der Referendar mehrere Pflichtstationen und eine Wahlstation und legt das zweite Staatsexamen ab. Verlängerungen sind möglich, etwa bei Krankheit, Elternzeit oder bei Wiederholung des Examens.
Welche Stationen gibt es im Referendariat?
Klassisch durchläuft man die Zivilstation bei einem Zivilgericht, die Strafstation bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, die Verwaltungsstation bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht, die Anwaltsstation in einer Kanzlei und zum Abschluss die frei wählbare Wahlstation. Reihenfolge und Dauer der Stationen legt jedes Bundesland fest.
Bekommt man im Referendariat Geld?
Ja, Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, das sogenannte Referendargehalt. Es ist kein vollwertiges Gehalt, sondern eine staatliche Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest und passt sie regelmäßig an, weshalb man die aktuellen Sätze des konkreten Landes recherchieren sollte.
Was ist der Unterschied zwischen erstem und zweitem Staatsexamen?
Das erste Staatsexamen schließt das Studium ab und prüft akademisch im Gutachtenstil. Das zweite Staatsexamen schließt das Referendariat ab und ist praxisnah: Es verlangt Relationstechnik, Urteilsstil und Aufgaben aus der Sicht von Richter, Staatsanwalt und Anwalt. Erst das zweite Examen verleiht die Befähigung zum Richteramt.
Was ist die Relationstechnik?
Die Relationstechnik ist das methodische Kernhandwerk des zweiten Examens. Sie bezeichnet die geordnete Aufbereitung eines Rechtsstreits aus einer vollständigen Akte: den Parteivortrag prüfen, Streitiges von Unstreitigem trennen, Beweisfragen klären und eine Entscheidung vorbereiten. Sie wird im Studium kaum trainiert und muss im Referendariat neu erlernt werden.
Wie lange wartet man auf einen Referendariatsplatz?
Die Wartezeit hängt stark vom Bundesland ab. In gefragten Ländern mit vielen Bewerbern kann es mehrere Monate dauern, während andere Länder zügiger oder zu mehreren Terminen im Jahr einstellen. Wer beim Bundesland flexibel ist, kann die Wartezeit deutlich verkürzen.

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