Jurastudium · 14 Min. Lesezeit

Jurastudium finanzieren — BAföG, Stipendien, Nebenjob und Kredit

Das Jurastudium dauert lang, lässt wenig Raum für Vollzeitarbeit und bringt eigene Kostentreiber mit — vom teuren Repetitorium bis zum stetig wachsenden Bücherregal. Wer früh weiß, welche Finanzierungswege es gibt und wie sie sich kombinieren lassen, geht entspannter durch Grundstudium und Examensphase, statt sich vom Geld treiben zu lassen. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Bausteine ein: staatliche Förderung über das BAföG, Stipendien der Begabtenförderungswerke und das Deutschlandstipendium, den für Juristen idealen Nebenjob als wissenschaftliche Hilfskraft, den Studienkredit als letzte Option sowie die konkreten Kosten und realistische Spartipps.

BAföG — die Grundlage staatlicher Studienförderung

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die wichtigste staatliche Förderung für Studenten und meist die erste Adresse für die Finanzierung. Es ist als bedarfsorientierte Förderung angelegt: Wer aus eigenen Mitteln und denen seiner Familie das Studium nicht bestreiten kann, soll es trotzdem aufnehmen können. Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach einem gesetzlich festgelegten Bedarfssatz, der unter anderem davon abhängt, ob man bei den Eltern oder auswärts wohnt und ob ein eigener Zuschuss zur Krankenversicherung nötig ist. Auf diesen Höchstsatz wird das anzurechnende Einkommen angerechnet, sodass viele Studenten nur einen Teilbetrag erhalten. Die konkreten Sätze und Freibeträge werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst — die jeweils aktuellen Zahlen sollte man stets beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der offiziellen BAföG-Seite des Bundes nachschlagen, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen. Der Antrag wird beim Studentenwerk des Hochschulorts gestellt; eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich, weil rückwirkend in der Regel nicht gefördert wird.

Elternabhängig oder elternunabhängig — wovon hängt das ab?

BAföG für ein Erststudium wird im Regelfall elternabhängig berechnet: Das Einkommen der Eltern wird — nach Abzug bestimmter Freibeträge — auf den Bedarf angerechnet. Verdienen die Eltern zu viel, sinkt die Förderung oder entfällt ganz; das ist der häufigste Grund, warum Jurastudenten leer ausgehen, obwohl sie selbst über kein nennenswertes Einkommen verfügen. In bestimmten Konstellationen ist die Förderung dagegen elternunabhängig — etwa nach einer ausreichend langen Phase eigener Erwerbstätigkeit vor dem Studium, ab einem bestimmten Lebensalter bei Studienbeginn oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit anschließender Berufstätigkeit. Die genauen Voraussetzungen sind im Gesetz detailliert geregelt und für den Einzelfall oft nicht leicht zu überschauen. Wer glaubt, knapp oberhalb einer Grenze zu liegen, sollte sich nicht von einer pauschalen Selbsteinschätzung abhalten lassen, sondern eine Beratung beim Studentenwerk oder beim Amt für Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen. Eine Antragstellung kostet wenig Mühe und kann sich über die gesamte Studiendauer auszahlen.

Förderungshöchstdauer und das lange Jurastudium

BAföG wird grundsätzlich nur für die Dauer der Förderungshöchstdauer gezahlt, die sich an der Regelstudienzeit des Studiengangs orientiert. Genau hier liegt eine Besonderheit des Jurastudiums: Die eigentliche Studienzeit ist häufig länger als die Regelstudienzeit, weil die Examensvorbereitung viel Zeit beansprucht und der Freiversuch zum zügigen Studieren anhält, aber nicht jeder ihn ausschöpft. Wer über die Förderungshöchstdauer hinaus studiert, erhält in der Regel kein reguläres BAföG mehr — gerade in der finanziell ohnehin angespannten Examensphase. Das Gesetz kennt allerdings Ausnahmen, in denen die Förderung verlängert werden kann, etwa bei schwerwiegenden Gründen wie Krankheit, einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung. Für Examenskandidaten gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Förderung über das Studienende hinaus. Da diese Regeln komplex sind und sich ändern können, gilt auch hier: Die maßgeblichen Fristen und Verlängerungsgründe früh klären, damit kein finanzielles Loch entsteht, wenn die Vorbereitung am intensivsten ist.

BAföG-Rückzahlung — wie viel bleibt am Ende übrig?

Ein verbreiteter Irrtum ist, BAföG sei ein voller Kredit. Tatsächlich wird die staatliche Studienförderung nach geltendem Recht zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet — zurückzuzahlen ist also nur der Darlehensteil, und das zinslos. Die Rückzahlung beginnt erst einige Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und ist zusätzlich gedeckelt: Es gibt eine gesetzliche Höchstgrenze für die Summe, die ein Geförderter insgesamt zurückzahlen muss, sodass selbst lange Förderzeiträume nicht in eine unbegrenzte Schuld münden. Wer nach dem Studium nur wenig verdient, kann die Rückzahlung stunden lassen; wer auf einen Schlag zurückzahlt, erhält unter Umständen einen Nachlass. Die genauen Beträge, Fristen und Vergünstigungen ergeben sich aus dem Gesetz und der jeweils aktuellen Praxis des zuständigen Bundesverwaltungsamts — vor konkreten Rückzahlungsentscheidungen lohnt der Blick in die offiziellen Quellen. Unterm Strich ist das BAföG damit die mit Abstand günstigste Form der Fremdfinanzierung, die das Studium kennt.

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Viele Jurastudenten unterschätzen ihre Chancen auf ein Stipendium der dreizehn großen Begabtenförderungswerke, die vom Bund gefördert werden. Dazu gehören die parteinahen, kirchlichen, gewerkschaftsnahen und wirtschaftsnahen Stiftungen sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes als das bekannteste und größte Werk. Die finanzielle Förderung orientiert sich in Höhe und Bedürftigkeitsprüfung meist an den BAföG-Sätzen, kommt aber als Zuschuss ohne Rückzahlung — hinzu tritt eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale (das sogenannte Büchergeld) und vor allem die ideelle Förderung mit Seminaren, Netzwerken und Mentoring. Wichtig ist: Es zählt nicht allein die Note. Die Werke bewerten ein Gesamtbild aus Leistung, Persönlichkeit und gesellschaftlichem Engagement, und die einzelnen Stiftungen setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Wer sich politisch, sozial, kirchlich oder ehrenamtlich engagiert, hat oft bessere Aussichten, als er vermutet. Die Bewerbung erfolgt je nach Werk per Selbstbewerbung oder über einen Vorschlag durch Hochschullehrer — ein frühzeitiger Blick auf die Auswahlkriterien der einzelnen Stiftungen lohnt sich daher schon in den ersten Semestern.

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist ein eigenständiges Förderprogramm, das die meisten Hochschulen anbieten. Es wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern wie Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen getragen und als fester monatlicher Betrag ausgezahlt — einkommensunabhängig und unabhängig vom BAföG, das parallel bezogen werden kann. Anders als bei den Begabtenförderungswerken läuft die Bewerbung direkt über die jeweilige Hochschule, die eigene Fristen und Auswahlverfahren festlegt. Bewertet werden gute Studienleistungen, aber ausdrücklich auch außerfachliche Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, der persönliche Werdegang und besondere Lebensumstände. Für Jurastudenten ist das Programm attraktiv, weil die Anforderungen oft niedriger einzuschätzen sind als bei den großen Stiftungen und die Förderung als reiner Zuschuss ohne Rückzahlung erfolgt. Da die Zahl der Plätze je Hochschule begrenzt ist und von der eingeworbenen privaten Förderung abhängt, schwanken die Chancen zwischen den Standorten. Ein Blick auf die Stipendienseite der eigenen Fakultät zeigt die konkreten Fristen — und es schadet nie, sich zu bewerben.

Der ideale Nebenjob: wissenschaftliche Hilfskraft an der Fakultät

Unter den Nebenjobs für Jurastudenten sticht eine Tätigkeit klar heraus: die Stelle als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an einem Lehrstuhl der eigenen Fakultät. Sie verbindet Geldverdienen mit fachlichem Gewinn wie kein zweiter Job. Hilfskräfte recherchieren Rechtsprechung und Literatur, bereiten Lehrveranstaltungen mit, korrigieren Übungsfälle oder unterstützen bei Veröffentlichungen — und vertiefen dabei genau den Stoff, den sie ohnehin lernen müssen. Hinzu kommt der enge Kontakt zu Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern, der für ein Schwerpunktthema, eine spätere Promotion oder ein Gutachten zur Stipendienbewerbung Gold wert sein kann. Auch im Lebenslauf macht sich eine Hilfskrafttätigkeit hervorragend. Die Arbeitszeiten sind meist studienfreundlich und in Klausurenphasen oft flexibel handhabbar. Wer eine solche Stelle anstrebt, sollte früh bei den Lehrstühlen des eigenen Interessengebiets nachfragen, denn diese Stellen werden häufig nicht breit ausgeschrieben, sondern über Empfehlungen und direkte Ansprache vergeben. Gerade gute Leistungen in einer Vorlesung oder Übung öffnen hier Türen.

Weitere Nebenjobs — und ihre Tücken

Neben der Hilfskraftstelle gibt es klassische Studentenjobs, die mit dem Jurastudium unterschiedlich gut harmonieren. Eine Tätigkeit in einer Kanzlei oder bei einem Rechtsanwalt ist fachlich naheliegend und vermittelt Praxiseinblicke, kann aber je nach Aufgabe auch in reiner Botengang- oder Aktenarbeit bestehen. Jobs außerhalb des Fachs — in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Service — sind oft besser bezahlt pro Stunde, bringen aber keinen fachlichen Mehrwert und kollidieren leichter mit dem Lernrhythmus. Bei jedem Nebenjob sind zwei Grenzen im Blick zu behalten: Wer BAföG bezieht, darf nur bis zu bestimmten Freibeträgen hinzuverdienen, bevor die Förderung gekürzt wird; und wer über eine bestimmte Stundenzahl pro Woche hinaus arbeitet, verliert unter Umständen den günstigen Status als Werkstudent in der Krankenversicherung. Die konkreten Grenzen ändern sich und sollten vor Aufnahme einer Tätigkeit geprüft werden. Faustregel: Der Job darf das Studium ergänzen, nicht ersetzen — gerade in der Examensphase ist weniger Arbeit oft die bessere Investition.

Studienkredit und Bildungsfonds als letzte Option

Reichen BAföG, Stipendium und Nebenjob nicht aus — etwa weil die Förderungshöchstdauer ausgeschöpft ist und parallel die Examensvorbereitung läuft —, kommt ein Studienkredit in Betracht. Dabei wird über einen festgelegten Zeitraum monatlich ein Betrag ausgezahlt, der nach dem Studium verzinst zurückgezahlt werden muss. Anders als beim BAföG-Darlehen fallen hier echte Zinsen an, weshalb ein Studienkredit erst nach Ausschöpfung der günstigeren Wege sinnvoll ist. Wer einen Kredit erwägt, sollte die Konditionen genau vergleichen: ob der Zinssatz fest oder variabel ist, wie hoch die Gesamtbelastung am Ende ausfällt und welche Rückzahlungsmodalitäten gelten. Eine Alternative sind sogenannte Bildungsfonds oder umgekehrte Generationenverträge, bei denen die Rückzahlung nicht als feste Summe, sondern als einkommensabhängiger Anteil des späteren Gehalts erfolgt — das verlagert das Risiko, kann bei hohem Einkommen aber teurer werden. In jedem Fall gilt: erst die Zuschüsse und das zinslose BAföG-Darlehen ausschöpfen, dann das zinslose oder zinsgünstige Angebot vergleichen, und einen verzinsten Kredit nur in dem Umfang aufnehmen, der wirklich nötig ist.

Kostentreiber im Jurastudium: Bücher und das Repetitorium

Zwei Posten machen das Jurastudium teurer als viele andere Fächer. Erstens die Fachliteratur: Lehrbücher, Fallsammlungen und Kommentare erscheinen regelmäßig in neuen Auflagen, und gerade die großen Kommentare sind kostspielig. Hier lässt sich erheblich sparen, ohne fachlich Abstriche zu machen — dazu gleich mehr. Zweitens das kommerzielle Repetitorium in der Examensphase: Ein privater Anbieter wiederholt über etwa ein Jahr gegen eine monatliche Gebühr den gesamten Pflichtstoff, was über die Gesamtdauer einen vierstelligen Betrag erreichen kann. Wichtig zu wissen: Das kommerzielle Rep ist nicht alternativlos. Viele Fakultäten bieten ein kostenloses universitäres Examensrepetitorium (Unirep) an, und ein gut organisiertes Eigenrepetitorium in der Lerngruppe kostet nichts außer Disziplin. Wer die Examensvorbereitung früh plant, kann diese teuerste Einzelausgabe des Studiums also bewusst steuern, statt sie als gegeben hinzunehmen. Die konkreten Preise der Anbieter schwanken und sollten direkt verglichen werden.

Miete je Stadt — der größte Unterschied zwischen den Standorten

Der einzelne Posten, der die Gesamtkosten des Studiums am stärksten auseinandertreibt, ist die Miete. Zwischen einer teuren Großstadt und einer günstigen mittelgroßen Universitätsstadt liegen über die Studienjahre hinweg erhebliche Beträge. München gilt traditionell als einer der teuersten Studienorte Deutschlands, während Städte wie Leipzig deutlich günstiger sind — bei gleichwertiger juristischer Ausbildung, denn die staatliche Pflichtfachprüfung folgt bundesweit einer ähnlichen Grundstruktur. Wer flexibel bei der Wahl des Studienorts ist, beeinflusst über die Miete den größten Hebel der gesamten Finanzplanung. Innerhalb einer Stadt macht zudem die Wohnform einen großen Unterschied: Ein Wohnheimplatz des Studentenwerks oder eine Wohngemeinschaft ist fast immer günstiger als eine eigene Wohnung, und Wohnheimplätze sind begehrt, weshalb man sich früh bewerben sollte. Die aktuellen Mietniveaus unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und sollten für den konkreten Ort über das jeweilige Studentenwerk und lokale Wohnungsbörsen geprüft werden.

Konkrete Spartipps für Jurastudenten

Beim Sparen im Jurastudium zählt vor allem die Fachliteratur, weil hier viel Geld liegt, ohne dass die Qualität leidet. Erstens: Die Universitätsbibliothek und die Seminarbibliotheken halten Lehrbücher, Fallsammlungen und Kommentare vor — vieles muss man gar nicht kaufen, sondern kann es ausleihen oder vor Ort nutzen. Zweitens: Ältere Auflagen tun es bei vielen Lehrbüchern völlig, solange keine grundlegende Gesetzesänderung dazwischen liegt; gebraucht gekaufte Vorauflagen kosten einen Bruchteil. Drittens: Aktuelle Gesetzestexte sind online amtlich und kostenlos verfügbar, sodass man nicht jede neue Auflage der Textsammlung kaufen muss — für die Klausur braucht man die zugelassene Papierausgabe allerdings dennoch. Viertens: Bei der Wohnung sind Wohnheim und WG die größten Hebel, beim Alltag das vergünstigte Semesterticket und die studentischen Vergünstigungen für Mensa, Software und Verkehr. Fünftens: Frühzeitig alle Zuschüsse ausschöpfen — ein nicht gestellter BAföG- oder Stipendienantrag ist die teuerste Sparmaßnahme überhaupt. Wer diese Hebel kombiniert, senkt die Kosten spürbar, ohne an der eigentlichen Ausbildung zu sparen.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Jurastudent BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
BAföG für ein Erststudium wird im Regelfall elternabhängig berechnet, sodass ein hohes Elterneinkommen die Förderung kürzen oder ganz ausschließen kann. In bestimmten Konstellationen wird die Förderung jedoch elternunabhängig gewährt, etwa nach längerer eigener Erwerbstätigkeit vor dem Studium oder ab einem bestimmten Lebensalter. Eine Antragstellung und Beratung beim Studentenwerk lohnt sich auch in Grenzfällen.
Muss ich das BAföG vollständig zurückzahlen?
Nein. Nach geltendem Recht wird das BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen geleistet — zurückzuzahlen ist also nur der Darlehensteil, und das ohne Zinsen. Zusätzlich ist die Gesamtrückzahlung gesetzlich gedeckelt. Die genauen Beträge und Fristen sollte man bei den offiziellen Stellen prüfen, da sie angepasst werden.
Welcher Nebenjob passt am besten zum Jurastudium?
Am besten passt die Stelle als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an einem Lehrstuhl der eigenen Fakultät. Sie verbindet Verdienst mit fachlichem Gewinn, vertieft den Lernstoff, knüpft Kontakte zu Professoren und macht sich im Lebenslauf gut. Solche Stellen werden oft über direkte Ansprache vergeben, weshalb man früh bei den Lehrstühlen nachfragen sollte.
Lohnt sich ein Studienkredit für die Examensphase?
Ein Studienkredit ist erst sinnvoll, wenn BAföG, Stipendium und Nebenjob ausgeschöpft sind, denn anders als beim zinslosen BAföG-Darlehen fallen echte Zinsen an. Wer einen Kredit erwägt, sollte Zinssatz, Gesamtbelastung und Rückzahlungsmodalitäten genau vergleichen und nur den wirklich nötigen Betrag aufnehmen — gerade in der ohnehin teuren Examensvorbereitung.
Wie stark unterscheiden sich die Kosten je nach Studienort?
Der größte Unterschied liegt in der Miete. München gehört traditionell zu den teuersten Studienorten, während Städte wie Leipzig deutlich günstiger sind — bei vergleichbarer juristischer Ausbildung, da die staatliche Pflichtfachprüfung bundesweit einer ähnlichen Grundstruktur folgt. Wohnheim oder WG senken die Kosten zusätzlich gegenüber einer eigenen Wohnung.
Kann ich BAföG und ein Stipendium gleichzeitig beziehen?
Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig und unabhängig vom BAföG gezahlt, kann also parallel bezogen werden. Bei den Begabtenförderungswerken orientiert sich die Förderhöhe meist an den BAföG-Sätzen mit Bedürftigkeitsprüfung, kommt aber als Zuschuss ohne Rückzahlung. Die genauen Anrechnungsregeln sollte man bei der jeweiligen Stelle erfragen, da sie sich unterscheiden.

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