Jurastudium · 13 Min. Lesezeit

Die Pflichtfächer im Jurastudium: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht

Das Jurastudium ruht auf drei großen Säulen: dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Diese drei Rechtsgebiete bilden den Kern des Pflichtfachstoffs, der im ersten Staatsexamen geprüft wird, und sie begleiten dich vom ersten Semester an bis zur letzten Examensklausur. Wer früh versteht, wie diese Säulen aufgebaut sind, welche Teilgebiete dazugehören und wie sie ineinandergreifen, verliert in der Stofffülle weniger leicht den Überblick. Dieser Ratgeber gibt Anfängern einen orientierenden Überblick über die drei Säulen, ihre wichtigsten Teilgebiete, die Grundlagenfächer und die Frage, was davon eigentlich Examensstoff ist. Eine Vorbemerkung: Der genaue Zuschnitt des Pflichtfachstoffs ist in jedem Bundesland etwas anders geregelt, weil die Juristenausbildung Ländersache ist. Wir bleiben deshalb bewusst allgemein und nennen den verbreiteten Kern.

Die drei Säulen im Überblick

Das deutsche Recht wird traditionell in drei große Bereiche eingeteilt, und genau diese Einteilung prägt das gesamte Jurastudium:

  • Zivilrecht (auch Privatrecht): regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Privatpersonen — Kaufverträge, Mietverhältnisse, Schadensersatz, Eigentum, Familie und Erbe.
  • Strafrecht: bestimmt, welches Verhalten der Staat unter Strafe stellt und wie er sie durchsetzt — vom Diebstahl bis zum Totschlag.
  • Öffentliches Recht: ordnet das Verhältnis zwischen Bürger und Staat sowie den Aufbau und das Handeln der staatlichen Gewalt — von den Grundrechten bis zum Bauplanungsrecht.

Diese Dreiteilung ist kein Zufall, sondern folgt einem Grundgedanken: Im Zivilrecht stehen sich gleichgeordnete Parteien gegenüber, im Öffentlichen Recht tritt der Staat mit hoheitlicher Macht auf, und das Strafrecht ist die schärfste Form staatlichen Eingriffs. Alle drei Säulen beginnen meist schon im ersten Semester parallel. Das wirkt anfangs überfordernd, hat aber einen Sinn: Die juristische Methode — der Gutachtenstil, das saubere Subsumieren eines Sachverhalts unter eine Norm — ist in allen drei Gebieten dieselbe.

Zivilrecht: das größte und vielfältigste Gebiet

Das Zivilrecht ist im Examen das umfangreichste der drei Gebiete und für viele Anfänger das anspruchsvollste, weil es stark verschachtelt ist. Sein Herzstück ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in fünf Bücher gegliedert ist. Die wichtigsten Pflichtfach-Teilgebiete:

  • BGB Allgemeiner Teil (AT): die Grundbegriffe — Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertragsschluss, Anfechtung, Stellvertretung, Verjährung. Der AT gilt für das gesamte BGB und ist das Fundament für alles Weitere.
  • Schuldrecht AT: die allgemeinen Regeln über Schuldverhältnisse — Leistungsstörungen, Schadensersatz, Rücktritt.
  • Schuldrecht BT (Besonderer Teil): die einzelnen Vertragstypen wie Kauf, Miete, Werkvertrag sowie das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht) und die Bereicherung.
  • Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Übereignung beweglicher Sachen und Grundstücke, Grundpfandrechte.
  • Familien- und Erbrecht: in Grundzügen — Ehe, Verwandtschaft, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Pflichtteil.

Der AT und das Schuldrecht bilden den Schwerpunkt der meisten Examensklausuren; Sachenrecht sowie Familien- und Erbrecht werden je nach Bundesland in unterschiedlicher Tiefe verlangt.

Zivilrechtliche Nebengebiete: Handel, Gesellschaft, Arbeit, Prozess

Über das BGB hinaus gehören mehrere Nebengebiete zum Pflichtfachstoff, allerdings meist nur in Grundzügen. Wie weit sie reichen, ist von Land zu Land verschieden:

  • Handelsrecht: die Sonderregeln für Kaufleute — wer Kaufmann ist, Firma, Prokura, Handelsgeschäfte. Es ergänzt und modifiziert das BGB für den geschäftlichen Verkehr.
  • Gesellschaftsrecht: in Grundzügen die Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und teils die GmbH. Oft nur das Recht der Personengesellschaften als Pflichtstoff.
  • Arbeitsrecht: das Individualarbeitsrecht in Grundzügen — Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz. Es ist faktisch besonderes Schuldrecht des Arbeitsverhältnisses.
  • Zivilprozessrecht (ZPO): die Grundzüge des Erkenntnisverfahrens — Klagearten, Zulässigkeit der Klage, Urteil, in Ansätzen die Zwangsvollstreckung.

Für Anfänger ist wichtig: Diese Nebengebiete baut man erst im Hauptstudium auf, nachdem das BGB sitzt. Sie wirken weniger einschüchternd, wenn man sie als Spezialfälle des bereits Gelernten begreift — Handelsrecht setzt das BGB voraus, das ZPO-Verfahren setzt einen materiellen Anspruch voraus, den man durchsetzen will.

Strafrecht: klare Strukturen, hohe Präzision

Das Strafrecht gilt bei vielen Anfängern als das zugänglichste der drei Gebiete, weil es klar strukturiert ist und mit einem festen Prüfungsaufbau arbeitet. Es ruht auf dem Strafgesetzbuch (StGB) und gliedert sich in:

  • Strafrecht Allgemeiner Teil (AT): die allgemeinen Lehren, die für jede Straftat gelten — Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Irrtümer, Unterlassen. Der AT ist anspruchsvoll, weil er stark dogmatisch und theoriegeprägt ist.
  • Strafrecht Besonderer Teil (BT): die einzelnen Delikte — Tötungsdelikte, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub, Urkundenfälschung, Straßenverkehrsdelikte und weitere. Hier lernt man die einzelnen Tatbestände und ihre Tatbestandsmerkmale.

Hinzu kommen die Grundzüge des Strafprozessrechts (StPO): der Gang des Strafverfahrens, die wichtigsten Beweisverwertungsverbote, Zwangsmaßnahmen wie Festnahme und Durchsuchung. Im ersten Examen wird die StPO meist nur in Grundzügen verlangt; ihre eigentliche Bedeutung entfaltet sie im Referendariat. Die Stärke des Strafrechts: Wer den Aufbau einmal verinnerlicht hat, kann nahezu jeden Fall nach demselben Schema durchprüfen.

Öffentliches Recht: vom Staatsaufbau zum Verwaltungshandeln

Das Öffentliche Recht ist das vielgestaltigste der drei Gebiete, weil es vom Verfassungsrecht bis zum konkreten Verwaltungsakt reicht. Die wichtigsten Pflichtfach-Teilgebiete:

  • Staatsorganisationsrecht: der Aufbau des Staates nach dem Grundgesetz — Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, das Verhältnis von Bund und Ländern, das Gesetzgebungsverfahren, die Verfassungsorgane und ihr Zusammenspiel.
  • Grundrechte: die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat — Menschenwürde, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheitssatz, Berufs-, Eigentums- und Versammlungsfreiheit. Kern ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen.
  • Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil: der Verwaltungsakt als zentrales Handlungsinstrument, seine Rechtmäßigkeit, Ermessen, Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf.
  • Verwaltungsrecht Besonderer Teil: je nach Bundesland Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht und Kommunalrecht als die verbreitetsten Materien.

Wichtig: Das Grundgesetz bildet das Dach. Verwaltungshandeln muss sich stets an den Grundrechten und am Vorbehalt des Gesetzes messen lassen — die Säule baut von oben (Verfassung) nach unten (einzelner Bescheid) durch.

Verwaltungsprozessrecht und europarechtliche Bezüge

Zum Öffentlichen Recht gehören zwei Bereiche, die Anfänger oft erst spät einordnen können, aber für das Examen wichtig sind:

  • Verwaltungsprozessrecht: Es regelt, wie der Bürger gerichtlich gegen den Staat vorgeht. Zentral ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit den verschiedenen Klagearten — Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt, Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Akts, Feststellungs- und allgemeine Leistungsklage, dazu der einstweilige Rechtsschutz. In der Examensklausur steht meist die Frage, ob eine Klage zulässig und begründet ist.
  • Europarechtliche Bezüge: Das Recht der Europäischen Union durchdringt das deutsche Recht zunehmend. Im Pflichtfach geht es meist um die Grundzüge — die Organe der EU, den Vorrang des Unionsrechts, die Grundfreiheiten des Binnenmarkts und das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht. Eine erschöpfende Europarechtsdogmatik wird im Pflichtfach selten verlangt, wohl aber ein Grundverständnis.

Für Anfänger gilt: Das Verwaltungsprozessrecht versteht man am leichtesten, wenn das materielle Verwaltungsrecht bereits sitzt — man klagt schließlich immer gegen ein konkretes staatliches Handeln.

Was davon ist Examensstoff?

Nicht alles, was an der Universität gelehrt wird, ist auch Pflichtfachstoff im Examen. Der genaue Umfang ist in den Juristenausbildungsgesetzen und -ordnungen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich im Detail. Trotzdem lässt sich ein verbreiteter Kern beschreiben:

  • Im Zivilrecht stehen BGB AT, Schuldrecht AT und BT im Zentrum, dazu Sachenrecht; Familien-, Erb-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie ZPO meist nur in Grundzügen.
  • Im Strafrecht sind StGB AT und BT der Kern, die StPO in Grundzügen.
  • Im Öffentlichen Recht sind Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT und Verwaltungsprozessrecht durchgängig Pflicht; beim besonderen Verwaltungsrecht wählt jedes Land seine Materien (häufig Polizei- und Baurecht).

Die praktische Konsequenz: Verlasse dich nicht auf Hörensagen, sondern wirf einmal früh einen Blick in die Ausbildungsordnung deines Bundeslandes oder die Stoffliste deines Justizprüfungsamts. Dort steht schwarz auf weiß, welche Teilgebiete in welcher Tiefe verlangt werden — das spart dir, Stoff zu lernen, der gar nicht geprüft wird, und schützt vor bösen Lücken.

Wie die Fächer aufeinander aufbauen

Die drei Säulen wirken zunächst wie getrennte Welten, sind aber innerlich stark verzahnt. Wer das Aufbauprinzip versteht, lernt effizienter:

  • Innerhalb des Zivilrechts ist der BGB AT die Basis: Ohne Willenserklärung und Vertragsschluss versteht man kein Schuldrecht; ohne Schuldrecht kein Sachenrecht. Die Bücher des BGB bauen aufeinander auf, deshalb beginnt man immer mit dem AT.
  • Im Strafrecht ist der AT das Skelett, das jeder BT-Fall benutzt: Ohne die Lehre von Vorsatz, Rechtswidrigkeit und Schuld lässt sich kein einzelnes Delikt sauber prüfen.
  • Im Öffentlichen Recht ist das Grundgesetz das Dach über allem. Grundrechte und Staatsorganisationsrecht liefern den Maßstab, an dem sich jedes Verwaltungshandeln messen lassen muss.

Übergreifend gilt: Das materielle Recht (welcher Anspruch, welche Strafbarkeit, welche Rechtmäßigkeit) kommt immer vor dem Prozessrecht (wie setzt man es durch). Deshalb stehen ZPO, StPO und VwGO im Studium hinter den jeweiligen materiellen Gebieten. Und über allem steht die eine Methode — der Gutachtenstil —, die in allen drei Säulen gleich funktioniert.

Die Grundlagenfächer: oft unterschätzt

Neben den drei großen Säulen verlangt das Studium die Grundlagenfächer. Dazu zählen je nach Fakultät:

  • Rechtsgeschichte (römisches Recht, deutsche Rechtsgeschichte)
  • Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
  • Rechtssoziologie
  • Juristische Methodenlehre

Viele Anfänger nehmen diese Fächer auf die leichte Schulter, weil sie nicht in jeder Examensklausur abgefragt werden und teils als bloße Pflichtübung erscheinen. An den meisten Fakultäten ist mindestens ein Grundlagenschein verpflichtend, und in manchen Bundesländern fließen Grundlagenbezüge auch in die Examensprüfung ein.

Ihr eigentlicher Wert liegt aber tiefer: Die Methodenlehre erklärt, wie man Gesetze überhaupt auslegt — die vier klassischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Sinn und Zweck), die Analogie, die teleologische Reduktion. Das ist kein Beiwerk, sondern das Handwerkszeug, das hinter jeder guten Klausur steht. Wer versteht, warum eine Norm so und nicht anders angewendet wird, argumentiert in jedem Pflichtfach überzeugender. Die Grundlagenfächer sind damit weniger lästige Pflicht als das verbindende Betriebssystem unter den drei Säulen.

Praktische Hinweise für den Anfang

Für Studienanfänger lassen sich aus dem Aufbau der Pflichtfächer einige konkrete Empfehlungen ableiten:

  • Halte die Säulen auseinander, aber denke verzahnt. Lege dir früh ein mentales Gerüst der drei Gebiete an und ordne neuen Stoff bewusst ein. So wächst Wissen geordnet statt als unverbundene Einzelteile.
  • Beginne mit den Grundlagen jedes Gebiets. BGB AT, Strafrecht AT, Grundrechte und Staatsorganisationsrecht sind die Tore zu allem Weiteren — investiere dort besonders sorgfältig.
  • Lerne die Methode, nicht nur den Stoff. Der Gutachtenstil und die Auslegungsmethoden tragen durch alle drei Säulen. Sie üben heißt, in jedem Fach besser zu werden.
  • Prüfe früh die Stoffliste deines Bundeslandes. So weißt du von Anfang an, was Pflichtfach ist und was nur Vertiefung oder Schwerpunkt.
  • Nimm die Grundlagenfächer ernst. Sie kosten wenig Zeit, liefern aber das Verständnis, das deine Klausuren von der reinen Wiedergabe zur überzeugenden Argumentation hebt.

Wer die drei Säulen, ihre Teilgebiete und ihr Zusammenspiel von Beginn an versteht, geht die Stofffülle des Jurastudiums strukturiert an — und diese Struktur ist im Examen oft der entscheidende Vorsprung.

Häufige Fragen

Welche drei Pflichtfächer hat das Jurastudium?
Die drei Säulen sind das Zivilrecht (Privatrecht zwischen gleichgeordneten Personen), das Strafrecht (staatliche Strafverfolgung) und das Öffentliche Recht (Verhältnis Bürger und Staat). Alle drei sind Pflichtfachstoff im ersten Staatsexamen und beginnen meist schon im ersten Semester.
Ist der Pflichtfachstoff in jedem Bundesland gleich?
Nein. Die Juristenausbildung ist Ländersache, deshalb legt jedes Bundesland in seinem Ausbildungsgesetz fest, welche Teilgebiete in welcher Tiefe Pflichtfach sind. Der Kern (BGB, StGB, Grundrechte, Verwaltungsrecht) ist überall ähnlich, die Nebengebiete und der besondere Teil des Verwaltungsrechts unterscheiden sich. Ein Blick in die eigene Ausbildungsordnung lohnt sich früh.
Was ist das schwerste der drei Rechtsgebiete?
Das empfinden viele unterschiedlich. Das Zivilrecht gilt als das umfangreichste und am stärksten verschachtelte Gebiet, das Strafrecht als das klarst strukturierte, das Öffentliche Recht als das vielgestaltigste. Anfänger tun gut daran, alle drei parallel ernst zu nehmen, statt eines zu vernachlässigen.
Gehören Handels- und Arbeitsrecht zum Examen?
In der Regel ja, aber meist nur in Grundzügen. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (oft beschränkt auf Personengesellschaften) und Arbeitsrecht zählen in den meisten Bundesländern zum Pflichtfachstoff, werden aber weniger tief geprüft als das BGB. Den genauen Umfang regelt die Ausbildungsordnung des jeweiligen Landes.
Wozu sind die Grundlagenfächer gut?
Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Methodenlehre vermitteln das Verständnis dafür, woher das Recht kommt und wie man Gesetze auslegt. Besonders die Methodenlehre mit den vier Auslegungsmethoden ist das Handwerkszeug hinter jeder guten Klausur. An den meisten Fakultäten ist mindestens ein Grundlagenschein verpflichtend.

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