Jurastudium · 13 Min. Lesezeit
Jura im Fernstudium: Möglichkeiten, Abschlüsse und Grenzen
Jura im Fernstudium klingt nach der perfekten Lösung für alle, die berufstätig sind, ortsgebunden leben oder das klassische Präsenzstudium nicht stemmen können. Doch die ehrliche Antwort ist zweigeteilt: Juristische Abschlüsse lassen sich sehr wohl im Fernstudium erwerben — der klassische Weg zum Volljuristen über das Staatsexamen jedoch nicht. Wer hier falsche Erwartungen hat, plant Jahre seines Lebens an der entscheidenden Stelle vorbei. Dieser Ratgeber trennt sauber, was im Fernstudium möglich ist und was nicht, welche Abschlüsse es gibt, für wen sich das Modell eignet, wo seine harten Grenzen liegen und wie Selbstdisziplin und Methode beim Fernlernen über Erfolg oder Abbruch entscheiden.
Die wichtigste Klarstellung vorweg: kein Staatsexamen per Fernstudium
Der zentrale Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen: Das Erste Staatsexamen — genauer die staatliche Pflichtfachprüfung, die zur „Befähigung zum Richteramt“ führt — lässt sich nicht als reines Fernstudium ablegen.
Der Grund liegt in der Struktur der Juristenausbildung. Die Juristenausbildungsgesetze der Länder knüpfen die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität. Erwartet werden unter anderem ein Studium über die volle Regelstudienzeit, der Nachweis bestimmter Leistungen (große Übungen, Zwischenprüfung, Seminar- und Schwerpunktleistungen) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in Präsenz.
Ein reines Fernstudienangebot kann diese Anforderungen nicht abbilden. Es führt nicht zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung — und damit auch nicht zum Referendariat, nicht zum Zweiten Examen und nicht zum Volljuristen. Wer Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar werden will, kommt an einem Präsenz- bzw. Volluniversitätsstudium nicht vorbei. Das ist keine Formalie: Den klassischen juristischen Berufen geht zwingend das Staatsexamen voraus, und dieses setzt das Präsenzstudium voraus.
Was im Fernstudium tatsächlich geht: LL.B., LL.M. und Wirtschaftsjura
Die gute Nachricht: Jura ist nicht nur Staatsexamen. Neben dem staatlich verantworteten Ausbildungsgang existiert eine zweite Welt juristischer Studiengänge, die mit den üblichen Hochschulgraden abschließen — Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.). Diese sind grundsätzlich auch als Fernstudium möglich.
Typische Gattungen, die im Fernstudium angeboten werden:
- Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsjura als LL.B.: rechtswissenschaftliche Grundlagen kombiniert mit betriebswirtschaftlichen Inhalten, zugeschnitten auf Schnittstellenpositionen in Unternehmen.
- Allgemeine rechtswissenschaftliche LL.B.-Programme mit Schwerpunkten, etwa im Privat-, Arbeits- oder Unternehmensrecht.
- Aufbauende LL.M.-Programme zur Spezialisierung, teils auch für Nichtjuristen, teils als Vertiefung für bereits juristisch Vorgebildete.
Getragen werden solche Angebote sowohl von staatlichen Fernhochschulen — die FernUniversität ist hier die bekannteste Gattung — als auch von privaten Fernhochschulen. Diese Abschlüsse sind vollwertige akademische Grade. Sie sind nur eben etwas anderes als das Staatsexamen: ein eigenständiger Karriereweg, kein Umweg zum Volljuristen.
Volljurist und Befähigung zum Richteramt: die harte Grenze
Es lohnt sich, den Unterschied scharf zu fassen, weil daran die gesamte spätere Berufswahl hängt. Ein LL.B. oder LL.M. in Jura macht niemanden zum Volljuristen. Volljurist ist nur, wer beide Staatsexamina bestanden und damit die Befähigung zum Richteramt erlangt hat.
Daraus folgt eine klare Liste dessen, was mit einem reinen Fernstudien-Abschluss nicht möglich ist:
- keine Zulassung als Rechtsanwalt (setzt die Befähigung zum Richteramt voraus)
- kein Eintritt in die Justiz als Richter oder Staatsanwalt
- kein Notaramt
- kein höherer allgemeiner Verwaltungsdienst auf dem klassischen Juristen-Weg
Wer eines dieser Ziele verfolgt, kommt um das Präsenzstudium mit Staatsexamen nicht herum. Diese Grenze ist absolut und lässt sich nicht durch Fleiß, gute Noten oder die Wahl einer bestimmten Fernhochschule überwinden. Sie ergibt sich aus dem Gesetz, nicht aus dem Angebot. Wer das von Anfang an weiß, vermeidet die bitterste aller Fehlplanungen — jahrelang auf ein Ziel hinzustudieren, das der gewählte Weg konstruktionsbedingt nie erreichen kann.
Für wen sich das juristische Fernstudium wirklich eignet
Trotz dieser Grenze hat das juristische Fernstudium eine ehrliche Daseinsberechtigung — für eine klar umrissene Zielgruppe.
Gut geeignet ist es typischerweise für:
- Berufstätige, die ihre Stelle nicht aufgeben wollen oder können und sich juristisch breiter aufstellen möchten — etwa in Personal, Einkauf, Compliance, Vertragsmanagement oder Versicherung.
- Quereinsteiger, die aus einem anderen Fach kommen und rechtliches Fundament für ihre bestehende Tätigkeit suchen.
- Menschen mit Betreuungspflichten oder eingeschränkter Mobilität, für die ein Umzug an einen Universitätsstandort ausscheidet.
- Bereits Vorgebildete, die mit einem LL.M. eine fachliche Spezialisierung draufsetzen wollen.
Der gemeinsame Nenner: Das Ziel ist juristisches Fachwissen für eine Position an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft oder Verwaltung — nicht die klassische Volljuristen-Laufbahn. Für diese Zielgruppe spielt das Fernstudium seine eigentliche Stärke aus: maximale zeitliche und örtliche Flexibilität bei einem vollwertigen akademischen Abschluss.
Flexibilität als Kernvorteil — und ihr Preis
Der größte Vorteil des Fernstudiums ist offensichtlich: Es findet dann statt, wann und wo es in das eigene Leben passt. Lehrmaterial wird im Selbststudium durcharbeitet, Veranstaltungen laufen häufig online oder asynchron, Präsenztermine beschränken sich meist auf wenige Pflichttage oder Klausurtermine.
Konkret bedeutet das:
- Vereinbarkeit mit dem Beruf: Das Studium läuft neben einer Voll- oder Teilzeitstelle, oft in einem gestreckten Teilzeitmodell über mehr Semester.
- Keine Standortbindung: Wohnort und Studienort entkoppeln sich vollständig.
- Selbstbestimmtes Tempo: Lernphasen lassen sich um beruflich ruhige Zeiten herum legen.
Der Preis dieser Freiheit ist allerdings hoch und wird gern unterschätzt: Es fehlt der äußere Takt. Kein Hörsaal, keine festen Wochentermine, keine Kommilitonen im Nebensitz erzeugen den Druck, dranzubleiben. Wer diesen fehlenden Rahmen nicht durch eigene Struktur ersetzt, verliert ihn — und das Fernstudium kippt vom Vorteil in die Abbruchfalle. Die Abbruchquoten im Fernstudium sind nicht ohne Grund spürbar höher als im Präsenzstudium.
Selbstdisziplin und Methode: der eigentliche Erfolgsfaktor
Im Fernstudium entscheidet weniger die Begabung als die Organisation über den Erfolg. Der Stoff ist anspruchsvoll, aber bewältigbar — die eigentliche Herausforderung ist, über Jahre ohne äußeren Zwang kontinuierlich dranzubleiben.
Was sich in der Praxis bewährt hat:
- Feste Lernzeiten statt Restzeiten. Wer auf „wenn ich mal Zeit habe“ wartet, lernt nie. Planbare Blöcke im Wochenkalender schlagen guten Vorsatz.
- Aktives Arbeiten statt passivem Lesen. Gerade Jura ist eine Technik: Fälle lösen, im Gutachtenstil subsumieren, Wissen anwenden — nicht nur Skripte durchlesen.
- Eigene Wiederholungsroutine. Ohne den Takt der Präsenzvorlesung muss die Wiederholung selbst organisiert werden, sonst zerfällt das Gelernte.
- Kontakt suchen. Online-Lerngruppen, Studienzentren und Foren ersetzen ein Stück weit die fehlende Präsenz-Gemeinschaft und halten die Motivation oben.
Die ehrliche Selbsteinschätzung gehört an den Anfang: Wer schon im Berufsalltag mit Aufschieben kämpft, sollte ein Fernstudium besonders sorgfältig planen. Die Methode lässt sich lernen — aber sie muss von Beginn an bewusst aufgebaut werden, nicht erst dann, wenn der Rückstand schon da ist.
Beruf und Studium kombinieren: realistische Planung
Das häufigste Modell ist das berufsbegleitende Fernstudium: Vollzeitstelle plus Studium nebenher. Das ist machbar, aber kein Spaziergang — es verlangt eine nüchterne Rechnung über den eigenen Wochenhaushalt.
Einige Faustregeln für die Planung:
- Realistisches Zeitbudget ansetzen. Ein ernsthaftes Teilzeitstudium kostet neben dem Beruf regelmäßig zweistellige Wochenstunden. Diese Zeit muss aus Freizeit, nicht aus dem Schlaf kommen.
- Längere Studiendauer einplanen. Berufsbegleitend dauert ein LL.B. typischerweise deutlich länger als die nominelle Regelzeit eines Vollzeitprogramms. Wer das akzeptiert, frustriert sich nicht an unrealistischen Fristen.
- Das Umfeld einbeziehen. Familie und Arbeitgeber sollten wissen, dass über Jahre Zeit gebunden ist. Manche Arbeitgeber unterstützen sogar — durch Bildungszeit, Kostenbeteiligung oder flexible Arbeitszeiten.
- Puffer für Lebensereignisse lassen. Über eine so lange Strecke kommt fast immer etwas dazwischen. Ein Plan ohne Reserve bricht beim ersten Engpass.
Wer diese Punkte ehrlich durchrechnet, bevor er sich einschreibt, trifft eine tragfähige Entscheidung — statt nach zwei Semestern an der Realität zu scheitern.
Kosten, Anbieter und worauf bei der Wahl zu achten ist
Fernstudiengänge sind selten kostenlos. Staatliche Fernhochschulen erheben meist moderate, semester- oder belegungsabhängige Beiträge; private Fernhochschulen verlangen in der Regel deutlich höhere Studiengebühren, oft als monatliche Raten über die gesamte Studiendauer.
Worauf es bei der Auswahl eines Anbieters ankommt:
- Akkreditierung des Studiengangs. Ein seriöses LL.B.- oder LL.M.-Programm ist akkreditiert. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Abschluss anerkannt wird.
- Klarheit über den Abschluss. Anbieter müssen transparent machen, dass es sich um einen akademischen Grad handelt — und nicht um einen Weg zum Staatsexamen. Wer mit der Volljuristen-Laufbahn wirbt, ist unseriös.
- Betreuung und Studienzentren. Gute Programme bieten erreichbare Ansprechpartner, Tutorien und regionale Studienzentren für Präsenztermine.
- Prüfungsmodalitäten. Wo und wie oft müssen Präsenzklausuren abgelegt werden? Das beeinflusst die Vereinbarkeit mit dem Beruf erheblich.
Da sich Studienangebote, Gebühren und Programmzuschnitte laufend ändern, lohnt vor der Einschreibung der direkte Blick auf die aktuellen Angaben der jeweiligen Hochschule.
Anrechnung und Übergänge zwischen den Wegen
Eine häufige Frage lautet: Kann ich später vom Fernstudium ins Präsenzstudium mit Staatsexamen wechseln und mir Leistungen anrechnen lassen? Die ehrliche Antwort ist ein vorsichtiges „teilweise, aber erwarte nicht zu viel“.
Wichtige Punkte dazu:
- Anrechnung ist möglich, aber nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang im Fernstudium erbrachte Leistungen auf ein Präsenzstudium angerechnet werden, entscheidet die aufnehmende Universität im Einzelfall. Inhaltliche Gleichwertigkeit ist die Hürde.
- Die staatlichen Prüfungsleistungen bleiben unberührt. Selbst wenn einzelne Module anerkannt werden, müssen die für die Pflichtfachprüfung relevanten Leistungen und die Prüfung selbst im regulären Rahmen erbracht werden.
- Ein Fernstudien-LL.B. kann ein guter Vorlauf sein, etwa als inhaltliche Grundlage — er ersetzt aber kein Semester des Staatsexamens-Studiums pauschal.
- In die andere Richtung lassen sich im Präsenzstudium erbrachte Leistungen häufig leichter in ein LL.B.-Fernprogramm einbringen.
Wer einen späteren Wechsel auch nur für möglich hält, klärt die Anrechnungsfrage am besten vorab konkret mit der Zielhochschule — pauschale Zusagen gibt es hier nicht.
Fazit: das richtige Werkzeug für das richtige Ziel
Das juristische Fernstudium ist weder Wundermittel noch Mogelpackung — es ist ein klar umrissenes Werkzeug für ein klar umrissenes Ziel.
Die Kernpunkte auf einen Blick:
- Was geht: vollwertige akademische Abschlüsse (LL.B., LL.M.), insbesondere im Wirtschaftsrecht, mit maximaler Flexibilität für Berufstätige.
- Was nicht geht: das Staatsexamen, der Volljurist und damit die klassischen Berufe Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und Notar.
- Was entscheidet: Selbstdisziplin, eine eigene Lernmethode und eine ehrliche Planung von Zeit, Kosten und Studiendauer.
Die wichtigste Frage stellt man sich also nicht zuletzt, sondern zuerst: Was will ich beruflich erreichen? Wer in die klassische Juristen-Laufbahn strebt, braucht das Präsenzstudium mit Staatsexamen. Wer juristisches Fachwissen für eine Schnittstellenposition sucht und Flexibilität braucht, findet im Fernstudium einen ernstzunehmenden, ehrlichen Weg. Beide Wege sind legitim — aber sie führen zu unterschiedlichen Zielen, und nur wer das von Anfang an versteht, trifft die richtige Wahl.
Häufige Fragen
- Kann ich das Staatsexamen per Fernstudium ablegen?
- Nein. Die staatliche Pflichtfachprüfung setzt ein ordnungsgemäßes Präsenzstudium der Rechtswissenschaft an einer Universität voraus — mit Zwischenprüfung, großen Übungen und universitärer Schwerpunktprüfung in Präsenz. Ein reines Fernstudium führt nicht zur Zulassung zum Staatsexamen und damit nicht zum Volljuristen.
- Welche juristischen Abschlüsse kann ich im Fernstudium erwerben?
- Möglich sind vollwertige akademische Grade wie der Bachelor of Laws (LL.B.) und der Master of Laws (LL.M.), häufig im Bereich Wirtschaftsrecht. Angeboten werden sie von staatlichen und privaten Fernhochschulen. Diese Abschlüsse sind ein eigenständiger Karriereweg, aber kein Ersatz für das Staatsexamen.
- Werde ich mit einem Fernstudium Rechtsanwalt?
- Nein. Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt die Befähigung zum Richteramt voraus, also beide Staatsexamina. Ein LL.B. oder LL.M. aus dem Fernstudium reicht dafür nicht aus. Wer Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar werden will, muss den Weg über das Präsenzstudium mit Staatsexamen gehen.
- Für wen lohnt sich ein juristisches Fernstudium?
- Vor allem für Berufstätige, Quereinsteiger und Menschen mit Betreuungspflichten oder eingeschränkter Mobilität, die juristisches Fachwissen für eine Schnittstellenposition zwischen Recht und Wirtschaft oder Verwaltung suchen — etwa in Compliance, Vertragsmanagement oder Personal. Es lohnt sich nicht als Umweg zur klassischen Volljuristen-Laufbahn.
- Kann ich vom Fernstudium später ins Präsenzstudium wechseln?
- Ein Wechsel ist möglich, eine Anrechnung von Leistungen jedoch nicht automatisch. Die aufnehmende Universität entscheidet im Einzelfall über die Gleichwertigkeit einzelner Module. Die für die Pflichtfachprüfung relevanten Leistungen und die staatliche Prüfung selbst müssen in jedem Fall regulär erbracht werden. Die Anrechnungsfrage sollte man vorab mit der Zielhochschule klären.
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Erst orientieren — dann durchstarten.
Vergleiche Studienorte, NC-Werte und Schwerpunkte. Und sobald du eingeschrieben bist, trainiert Subsumio deine Klausuren von der ersten Übung an.