possessio pro suo
Besitz für sich, Eigenbesitz
Der Besitz einer Sache mit dem Willen, sie als eigene zu haben (animus rem sibi habendi). Im modernen Recht der Eigenbesitz nach § 872 BGB, Grundlage für Ersitzung (§ 937 BGB) und Aneignung.
Etymologie
Lateinisch: possessio = Besitz, von possidere = besitzen; pro suo = für sein, als sein. Wörtlich »Besitz als eigenes«. Klassische Bezeichnung im römischen Recht für den Eigenbesitz im Gegensatz zur possessio pro alieno (Fremdbesitz, D. 41, 5).
Juristische Bedeutung
Die possessio pro suo bezeichnet den Eigenbesitz — den Besitz mit Eigentümerwillen. Im modernen deutschen Recht ist sie in § 872 BGB ausgeprägt: Eigenbesitzer ist, wer eine Sache als ihm gehörend besitzt. Das subjektive Element ist der animus rem sibi habendi. Bedeutung: (1) Ersitzungsvoraussetzung nach § 937 BGB — nur Eigenbesitzer kann ersitzen, und nur ehrlicher Eigenbesitzer (§ 937 II BGB); (2) Aneignungsvoraussetzung bei herrenlosen Sachen (§ 958 BGB); (3) maßgeblich für die Wertung mancher Eigentumsvermutungen (§ 1006 BGB). Abzugrenzen von possessio pro alieno (Fremdbesitz, § 868 BGB) — der Besitzer erkennt das Eigentum eines anderen an (etwa der Mieter, Pächter, Verwahrer).
In der Klausur
Im Sachenrecht prüfungsrelevant für Ersitzung (§§ 937, 943, 945 BGB), Aneignung herrenloser Sachen (§ 958 BGB), Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB). Klausurklassiker: Abgrenzung Eigen- und Fremdbesitz bei Besitzkonstellationen mit unklarem Besitzwillen. Pflichtprüfung: animus rem sibi habendi.
Beispielsfall
Ersitzung
F besitzt zehn Jahre lang ein wertvolles Gemälde als sein Eigentum, ohne zu wissen, dass es einem anderen gehört. Er behandelt es wie sein eigenes.
Losungsskizze
F hat possessio pro suo — Eigenbesitz mit animus rem sibi habendi. Bei zehnjährigem ununterbrochenen ehrlichen Eigenbesitz erwirbt F nach § 937 BGB Eigentum durch Ersitzung. Voraussetzungen: bewegliche Sache (+), Eigenbesitz (+), zehn Jahre Besitz (+), guter Glaube (§ 937 II BGB) (+). Rechtsfolge: Eigentumserwerb des F.
Verwandte Begriffe
Verwandte Normen
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