Juristisches Latein
pari passu
gleichen Schrittes
Klausel im Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht, die die Gleichrangigkeit von Forderungen festlegt. Verhindert eine Bevorzugung einzelner Gläubiger gegenüber gleichrangigen.
Etymologie
Lateinisch: par = gleich; passus = Schritt. Wörtlich „im gleichen Schritt“. Im internationalen Finanzrecht seit dem 19. Jahrhundert als Standardklausel in Anleihebedingungen etabliert.
Juristische Bedeutung
Im Anleihevertragsrecht garantiert die pari-passu-Klausel, dass ungesicherte Verbindlichkeiten gleichrangig befriedigt werden. Im Insolvenzrecht entspricht sie dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum, § 1 InsO). International besonders bekannt durch die Argentinien-Anleihen-Streitigkeiten vor US-Gerichten, in denen die Klausel weit ausgelegt wurde.
In der Klausur
Im deutschen Examen selten klausurrelevant, kann aber im Schwerpunkt Insolvenzrecht oder im Wirtschaftsrecht auftauchen. Hilfreich zur Erklärung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 1 InsO, § 294 InsO) und zur Abgrenzung von Vorrechten gesicherter Gläubiger.
Beispielsfall
Pari-passu-Klausel in Anleihebedingungen
Emittent E begibt eine Anleihe mit pari-passu-Klausel. Später räumt E einem einzelnen Anleihegläubiger Sicherheiten ein, die andere nicht erhalten.
Lösungsskizze
Die Bevorzugung verletzt die pari-passu-Klausel. Die übrigen Gläubiger können auf Gleichbehandlung pochen; im Insolvenzfall greift zusätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 1 InsO. Etwaige Sondersicherheiten können nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar sein.
Verstanden. Jetzt anwenden.
Du kennst pari passu. Lade dein nächstes Gutachten hoch und sieh, ob du den Begriff auch dort sauber setzt.