exequatur

Vollstreckungserlaubnis

Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen oder Schiedssprüche im Inland. Im deutschen Recht in §§ 722, 723 ZPO geregelt; im EU-Bereich weitgehend durch automatische Anerkennung ersetzt (Brüssel Ia-VO).

Etymologie

Lateinisch: exequatur = er möge ausführen, vollstrecken (3. Person Singular Präsens Konjunktiv Passiv zu exsequi, ausführen). Klassische Formel der gerichtlichen Vollstreckungsgenehmigung; auch im Diplomatenrecht für die Anerkennung eines Konsuls verwendet.

Juristische Bedeutung

Im internationalen Zivilverfahrensrecht bezeichnet exequatur das Verfahren, mit dem ein ausländischer Vollstreckungstitel im Inland für vollstreckbar erklärt wird. Im deutschen Recht: §§ 722, 723 ZPO — der Gläubiger erhebt vor dem deutschen Gericht Klage auf Erlass eines Vollstreckungsurteils. Voraussetzungen: gegenseitige Verbürgung, kein Verstoß gegen den deutschen ordre public (§ 328 I Nr. 4 ZPO), kein Versäumnisurteil ohne ordnungsgemäße Ladung. Im EU-Bereich ist das exequatur-Verfahren weitgehend abgeschafft worden: Die Brüssel Ia-VO (1215/2012, gilt seit 10.1.2015) verzichtet auf das exequatur und ordnet automatische Anerkennung und Vollstreckung an. Der Schuldner kann nur noch nachträglich Versagung beantragen (Art. 45 ff. Brüssel Ia). Für Schiedssprüche gilt das New Yorker UN-Übereinkommen 1958 sowie §§ 1061 ff. ZPO. Im Diplomatenrecht ist das exequatur die Zustimmung des Empfangsstaates zur Aufnahme der Tätigkeit eines fremden Konsuls (Art. 12 Wiener Konsularrechtsübereinkommen 1963).

In der Klausur

Im IZPR und im EU-Zivilprozessrecht relevant: Wann wird ein ausländischer Titel anerkannt? Wann erfolgt automatische Anerkennung (Brüssel Ia), wann braucht es exequatur (§§ 722, 723 ZPO)? Tipp: Bei EU-Sachverhalten an Brüssel Ia denken — keine exequatur-Klage mehr nötig, nur Versagungsantrag möglich.

Beispielsfall

Vollstreckung eines ausländischen Urteils in Deutschland

G erhält ein vollstreckbares Urteil in Brasilien gegen S. S hat sein Vermögen in Deutschland. Wie kommt G an sein Geld?

Losungsskizze

Da Brasilien nicht EU-Mitglied ist, gilt nicht Brüssel Ia, sondern das deutsche IZPR (§§ 722, 723 ZPO). G muss in Deutschland Klage auf Vollstreckungsurteil erheben — das exequatur. Voraussetzungen: gegenseitige Verbürgung, keine Verletzung des ordre public (§ 328 I Nr. 4 ZPO), ordnungsgemäße Ladung. Wäre das Urteil dagegen aus einem EU-Staat — etwa Frankreich —, gälte Brüssel Ia, automatische Vollstreckbarkeit ohne exequatur (Art. 39 Brüssel Ia).

Verwandte Begriffe

Theorie verstanden — jetzt anwenden.

Du verstehst exequatur — jetzt teste dich selbst. Lade dein nachstes Gutachten hoch und bekomme strukturiertes Feedback.