ex post / ex ante

im Nachhinein / im Voraus

Begriffspaar zur Bestimmung der Beurteilungsperspektive: Pflichtwidrigkeit und Risiko werden grundsätzlich aus der Sicht ex ante (vor der Handlung), Kausalität dagegen ex post bewertet.

Etymologie

Lateinisch: ex = aus, von; post = nach, später; ante = vor, vorher. Begriffspaar aus der Wirtschaftstheorie (Hayek, Schumpeter), längst Standard auch in der juristischen Risikodogmatik.

Juristische Bedeutung

Die Beurteilungsperspektive ist für viele Tatbestandsmerkmale entscheidend. Pflichtwidrigkeit, Sorgfaltsmaßstab (§ 276 II BGB) und Gefährlichkeit einer Handlung sind ex ante zu bestimmen — aus Sicht des Handelnden im Zeitpunkt der Handlung. Kausalität, Erfolgseintritt und objektive Zurechnung werden ex post beurteilt. Im Strafrecht trennt das BVerfG die Maßstäbe sauber bei Risikoerhöhungslehre und objektiver Zurechnung; im Verwaltungsrecht etwa bei der Gefahrenprognose der Ordnungsbehörden.

In der Klausur

Methodisch wichtig bei jeder Risikoprüfung: Pflichtwidrigkeit ex ante, Kausalverlauf ex post. Klausurfehlerquelle, wenn unbewusst die Perspektive gewechselt wird (hindsight bias).

Beispielsfall

Riskante Operation

Arzt A führt eine an sich risikobehaftete Operation lege artis durch. Patient stirbt an einer seltenen, im Voraus nicht erkennbaren Komplikation.

Losungsskizze

Ex ante war die Operation pflichtgemäß — keine Sorgfaltspflichtverletzung. Dass ex post der Todeserfolg eintrat, begründet keine Fahrlässigkeit, weil die Pflichtwidrigkeit aus Sicht des Handelnden zu beurteilen ist.

Verwandte Begriffe

Verwandte Normen

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