sic et non

ja und nein, so und nicht so

Methode der scholastischen Wissenschaft, geprägt von Petrus Abaelardus (Sic et non, um 1122): Aufzeigen widersprüchlicher Autoritätenargumente zur Lösung dialektisch durch Auslegung. Vorläufer der juristischen Argumentation mit Pro- und Kontra-Argumenten.

Etymologie

Lateinisch: sic = so; et = und; non = nicht. Wörtlich: »so und nicht so«. Titel des Werks von Petrus Abaelardus (1079-1142), in dem er widersprüchliche Aussagen kirchlicher Autoritäten gegenüberstellte, um sie durch dialektische Auslegung zu harmonisieren.

Juristische Bedeutung

Die scholastische Methode des sic et non ist methodengeschichtlich Vorläufer der modernen juristischen Argumentation. Sie strukturiert die Erörterung: Erstens werden Pro-Argumente (sic) gesammelt, zweitens Kontra-Argumente (non), drittens wird durch dialektische Synthese (concordia) die Lösung gefunden. Diese Methode hat das Decretum Gratiani (um 1140 — Concordia discordantium canonum) geprägt und über die Glossatoren in das gemeine Recht Eingang gefunden. Heute spiegelt sich der sic-et-non-Ansatz in der Streitdarstellung: Bei jedem juristischen Streit werden Argumente und Gegenargumente abgewogen, eine Lösung wird mit Begründung gefunden. Auch die deutsche Klausurmethodik des Gutachtenstils folgt dieser Tradition (Obersatz, Definitionen, Subsumtion, Ergebnis; bei Streit: Darstellung der Meinungen und Stellungnahme). Die Methode bildet die argumentative Grundlage der modernen Rechtsdogmatik — sie verlangt von jedem Bearbeiter, gegnerische Positionen ernst zu nehmen und mit ihnen auseinanderzusetzen.

In der Klausur

Methodisches Hintergrundwissen für jede juristische Klausur. Praktisch relevant bei Streitdarstellung: pro/contra ausgewogen darstellen, Stellungnahme mit Begründung. In Klausuren erwartet wird die saubere Trennung zwischen Argument und Stellungnahme — nicht einfach behaupten, sondern beide Seiten würdigen.

Beispielsfall

Sic-et-non in der Streitentscheidung

Ein Bearbeiter steht vor einem klassischen Meinungsstreit (z.B. zwei Theorien zum Eigentumserwerb). Welche Methodik ist anzuwenden?

Losungsskizze

Klausurmethodisch ist die sic-et-non-Methode geboten: Erstens beide Theorien knapp darstellen (Theorie A — sic; Theorie B — non). Zweitens die Argumente jeder Theorie würdigen (Wortlaut, Systematik, Telos, Praxistauglichkeit). Drittens Stellungnahme mit Begründung — welcher Theorie ist zu folgen und warum (concordia). Diese strukturierte Argumentation entspricht der scholastischen Methode des Abaelardus und ist heute Kern der juristischen Klausurtechnik.

Verwandte Begriffe

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