damnum iniuria datum

widerrechtlich zugefügter Schaden

Der Grundtatbestand der lex Aquilia (3. Jh. v. Chr.): die widerrechtliche Sachbeschädigung durch positives Tun. Wurzel der modernen deliktischen Haftung in § 823 I BGB.

Etymologie

Lateinisch: damnum = Schaden; iniuria = Unrecht, gegen das Recht; datum = gegeben, zugefügt (Partizip von dare). Wörtlich »widerrechtlich gegebener Schaden«. Zentraler Tatbestand der lex Aquilia, dem ältesten Schadensersatzgesetz des römischen Rechts.

Juristische Bedeutung

Damnum iniuria datum bezeichnet im römischen Recht die widerrechtliche, schuldhafte Sachbeschädigung durch positives Tun. Die lex Aquilia regelte in drei Kapiteln die Tötung fremder Sklaven und Tiere (1. Kapitel), kleinere Sachschäden (3. Kapitel) und eine Sonderregel (2. Kapitel). Voraussetzungen waren: Sachbeschädigung, Widerrechtlichkeit (iniuria), Verschulden (culpa) und positives Tun (corpore corpori datum). Die Wertungen leben fort in § 823 I BGB: Rechtsgutsverletzung, Handlung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Schaden. Die actio legis Aquiliae ist Mutter des deliktischen Schadensersatzes.

In der Klausur

Hintergrund für § 823 I BGB. Klausurklassiker: Verletzung eines geschützten Rechtsguts (Eigentum, Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit) durch eine kausale Handlung, rechtswidrig und schuldhaft. Die historische Wurzel hilft beim Verständnis der Tatbestandsstruktur.

Beispielsfall

Beschädigung eines Autos

T zerkratzt vorsätzlich das Auto des E mit einem Schlüssel.

Losungsskizze

Anspruch des E gegen T aus § 823 I BGB. Eigentumsverletzung am Auto, kausale Handlung des T, rechtswidrig (keine Rechtfertigung), schuldhaft (Vorsatz). Schaden: Reparaturkosten. Funktional die moderne actio legis Aquiliae.

Verwandte Begriffe

Verwandte Normen

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