crimen

Verbrechen, schwere Straftat

Im klassischen römischen Recht Oberbegriff für die schwerste Tatkategorie, im Gegensatz zum leichteren delictum. Heute meist historische Verwendung; im modernen Strafrecht ersetzt durch die Klassifikation Verbrechen / Vergehen (§ 12 StGB).

Etymologie

Lateinisch: crimen = Anklage, Vorwurf, später auch Verbrechen, von cernere (sichten, entscheiden). Ursprünglich neutral als »Anklage« verwendet, im Spätlatein dann materiell als »Tat« verstanden. Sprachlich Wurzel von Kriminalität, Krimineller, Kriminologie.

Juristische Bedeutung

Historisch unterschied das römische Recht crimina (öffentliche Strafsachen) von delicta (private Unrechtsklagen). Crimina wurden vor öffentlichen Gerichten (quaestiones perpetuae) verhandelt und mit schweren Strafen geahndet. Die crimina maiestatis (Majestätsverbrechen), crimen falsi (Fälschung) und crimen peculatus (Veruntreuung) waren bedeutende Kategorien. Im modernen deutschen Strafrecht wird die Einteilung durch § 12 StGB ersetzt: Verbrechen sind Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind; Vergehen mit geringerer Mindeststrafe. Diese Einteilung hat Folgen für Versuchsstrafbarkeit (§ 23 StGB) und Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB).

In der Klausur

Selten direkt verlangt. Praktisch relevant beim § 12 StGB: Verbrechen / Vergehen unterscheiden. Bei der Versuchsstrafbarkeit: Verbrechen stets versuchsstrafbar (§ 23 I StGB), Vergehen nur bei ausdrücklicher Anordnung. Bei historischer Argumentation im Verfassungsrecht (rechtsstaatliche Strafrechtsentwicklung) als Hintergrundwissen.

Beispielsfall

Versuchsstrafbarkeit bei Verbrechen

T setzt zur Tötung an, kann aber den letzten Schritt nicht vollenden. Ist der Versuch strafbar?

Losungsskizze

§ 212 StGB sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor; es handelt sich um ein Verbrechen i.S.d. § 12 I StGB (Erbe des crimen). Nach § 23 I StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar. T ist daher wegen versuchten Totschlags nach §§ 212, 22, 23 StGB strafbar.

Verwandte Begriffe

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