corpus iuris

Sammelwerk des Rechts, Gesamtwerk

Allgemeiner Sammelbegriff für umfassende Rechtskodifikationen. Historisch verbunden mit Corpus Iuris Civilis (römisches Recht, 528-534) und Corpus Iuris Canonici (kanonisches Recht). Moderne Verwendung: Corpus Juris Europaeum, Corpus Juris für den Schutz finanzieller Interessen der EU.

Etymologie

Lateinisch: corpus = Körper, Sammelwerk; iuris = des Rechts (Genitiv zu ius). Wörtlich: der Körper des Rechts — also die geordnete Gesamtheit von Rechtsnormen. Im juristischen Sprachgebrauch seit dem 16. Jahrhundert als Sammelbegriff für umfassende Kodifikationen verwendet.

Juristische Bedeutung

Der Begriff corpus iuris bezeichnet allgemein ein systematisch geordnetes Rechtswerk, das eine Rechtsmaterie umfassend kodifiziert. Historische Hauptbeispiele: Corpus Iuris Civilis (Justinianische Sammlung des römischen Rechts, 528-534 n. Chr.) und Corpus Iuris Canonici (Sammlung kanonischen Rechts, 12.-16. Jh.). In der Moderne wird der Begriff für ehrgeizige Kodifikationsprojekte verwendet: Corpus Juris (1997, Delmas-Marty u.a.) — ein wissenschaftlicher Entwurf für einen einheitlichen europäischen Strafrechtsraum zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, später Vorlage für die VO über die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO). Corpus Juris Civilis Europaei (Initiative zur Europäisierung des Privatrechts). Der Begriff hat damit eine Brücken-Funktion zwischen Rechtsgeschichte und moderner Europäisierung des Rechts. Inhaltlich verweist er auf systematische Geschlossenheit, dogmatische Stringenz und kodifizierten Anspruch — gegenüber bloßer Norm-Sammlung oder Einzelnorm.

In der Klausur

Rechtsgeschichtliches und EU-rechtsdogmatisches Hintergrundwissen. Direkt selten klausurrelevant, aber begrifflich verwendet bei der Erörterung von Kodifikationsprojekten, Rechtsvereinheitlichung und der Geschichte der EU-Strafrechtspflege (EPPO).

Beispielsfall

Corpus Juris als Vorlage der EU-Staatsanwaltschaft

Ein Student fragt nach den Wurzeln der heutigen Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO).

Losungsskizze

Die Europäische Staatsanwaltschaft (VO (EU) 2017/1939) hat ihre dogmatischen Wurzeln im Corpus Juris (1997) — einem wissenschaftlichen Entwurf unter Leitung von Mireille Delmas-Marty zum Schutz der finanziellen Interessen der EU durch ein einheitliches europäisches Strafverfolgungssystem. Aus diesem Konzept hat die EU über mehrere Stufen (Grünbuch 2001, Lissabon-Vertrag 2009, EPPO-VO 2017) die heutige supranationale Staatsanwaltschaft entwickelt — befugt zur Verfolgung von Straftaten gegen den EU-Haushalt (Art. 86 AEUV).

Verwandte Begriffe

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