Karriere · 14 Min. Lesezeit

Richter oder Staatsanwalt werden — Voraussetzungen und Weg

Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, geht den anspruchsvollsten Weg der juristischen Ausbildung: Volljurist mit zweitem Staatsexamen, in der Regel mit guten bis sehr guten Noten, und dazu ein mehrstufiges Auswahlverfahren des jeweiligen Landes. Dieser Ratgeber ordnet die tatsächlichen Voraussetzungen ehrlich ein — die viel zitierte Prädikatshürde, die Bewerbung beim Justizministerium, das Einstellungsgespräch, die Probezeit als Richter auf Probe — und erklärt, worin sich beide Berufe im Alltag, in der Unabhängigkeit und in der Spezialisierung unterscheiden.

Volljurist als unverzichtbare Grundvoraussetzung

Am Anfang steht eine Hürde, die niemand umgeht: Richter und Staatsanwalt setzen die Befähigung zum Richteramt voraus. Diese erwirbt nur, wer beide juristischen Staatsprüfungen bestanden hat — das erste Staatsexamen nach dem Universitätsstudium und das zweite Staatsexamen nach dem zweijährigen Referendariat. Erst dieser Abschluss macht aus einem Jurastudenten einen Volljuristen, und nur Volljuristen kommen für die klassischen Justizberufe in Betracht. Es gibt keinen verkürzten Weg, keinen Quereinstieg und keine Anerkennung eines bloßen ersten Examens, eines LL.B. oder eines ausländischen Abschlusses als Ersatz. Wer mit dem Gedanken an die Justizlaufbahn studiert, sollte deshalb den gesamten Ausbildungsweg von Anfang an einplanen: rund vier bis fünf Jahre Studium bis zum ersten Examen, anschließend etwa zwei Jahre Referendariat bis zum zweiten Examen. Beide Prüfungen werden mit Punkten von null bis achtzehn bewertet, und genau diese Punkte entscheiden später über den Zugang. Die Befähigung zum Richteramt ist somit die notwendige, aber noch lange nicht hinreichende Bedingung — über sie hinaus zählt vor allem das Notenbild.

Die hohe Notenanforderung — das Prädikatsexamen

Die Justiz wählt unter mehr Bewerbern aus, als sie Stellen hat — und steuert über die Note. Als Faustregel gilt das Prädikatsexamen, also ein Ergebnis ab etwa neun Punkten, das in der deutschen Notenskala als vollbefriedigend bezeichnet wird. Wer beide Staatsexamina im Prädikatsbereich abschließt, gilt als gut aufgestellt; viele Länder betrachten zwei Prädikate als ideales Profil, gewichten dabei aber das zweite Examen oft besonders. Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Die neun Punkte sind keine starre Gesetzesgrenze, sondern ein über die Jahre gewachsener Orientierungswert. Die tatsächlich geforderte Punktzahl hängt vom Bundesland, vom Personalbedarf und vom jeweiligen Bewerberjahrgang ab und schwankt spürbar. In Phasen hohen Bedarfs werden vereinzelt auch Bewerber knapp unterhalb der Neun-Punkte-Marke eingestellt; in begehrten Ländern oder in Zeiten geringen Bedarfs liegt die faktische Hürde höher. Wer die Justiz anstrebt, sollte deshalb das zweite Examen besonders ernst nehmen — es ist hier oft das ausschlaggebende — und sich nicht von einem einzelnen knappen Ergebnis entmutigen lassen, sondern die aktuellen Anforderungen des Wunschlandes prüfen.

Bewerbung beim Land und Justizministerium

Anders als beim Anwaltsberuf gibt es keine bundesweite Einstellung. Richter und Staatsanwälte werden von den einzelnen Bundesländern eingestellt, denn die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften sind Ländersache. Die Bewerbung richtet sich daher an das jeweilige Justizministerium oder die von ihm beauftragte Stelle, etwa ein Oberlandesgericht oder eine Generalstaatsanwaltschaft. Wer flexibel ist, kann sich in mehreren Ländern parallel bewerben und so die Chancen erhöhen, weil sich Bedarf und Notengrenzen von Land zu Land unterscheiden. Zur Bewerbung gehören typischerweise beide Examenszeugnisse, ein Lebenslauf, Nachweise über Praktika und Stationen im Referendariat sowie häufig ein Führungszeugnis und Angaben zur Verfassungstreue, die im Staatsdienst geprüft wird. Es lohnt sich, frühzeitig die konkreten Vorgaben des Wunschlandes zu recherchieren, weil Fristen, geforderte Unterlagen und das Verfahren variieren. Eine sorgfältige und vollständige Bewerbung ist gerade bei einem so formbewussten Arbeitgeber wie der Justiz ein erster wichtiger Eindruck.

Das Einstellungsverfahren und das Gespräch

Die Note öffnet die Tür, aber sie entscheidet selten allein. Nach der schriftlichen Bewerbung folgt in den meisten Ländern ein persönliches Auswahlverfahren. Kernstück ist regelmäßig ein Vorstellungsgespräch vor einer Kommission, die mit erfahrenen Richtern, Staatsanwälten und Vertretern des Ministeriums besetzt ist. Geprüft werden dabei nicht nur fachliche Kenntnisse, sondern vor allem Persönlichkeit, Urteilsvermögen, Belastbarkeit, soziale Kompetenz und die Motivation für den Staatsdienst. Bewerber sollten erläutern können, warum sie diesen Beruf und dieses Land anstreben, und sich auf Fragen zu rechtspolitischen Themen und praktischen Erfahrungen einstellen. Einige Länder ergänzen das Gespräch um strukturierte Verfahren, etwa eine kurze Fallbearbeitung oder eine Präsentation. Ziel ist herauszufinden, ob ein Bewerber die hohe Verantwortung einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Entscheidung tragen kann. Wer sich gut vorbereitet, authentisch auftritt und seine Motivation glaubwürdig vermittelt, kann hier auch ein knappes Notenbild teilweise ausgleichen — umgekehrt scheitern gelegentlich Spitzenabsolventen, die im Gespräch nicht überzeugen.

Die Probezeit — Richter auf Probe

Wer eingestellt wird, beginnt nicht sofort als unkündbarer Richter auf Lebenszeit. Der Einstieg erfolgt in aller Regel als Richter auf Probe. Diese Probezeit dient dazu, die fachliche und persönliche Eignung im echten Dienst zu erproben, bevor die unwiderrufliche Ernennung auf Lebenszeit ausgesprochen wird. Sie dauert mehrere Jahre und endet üblicherweise mit der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit, wenn sich der Proberichter bewährt hat. Eine Besonderheit der ersten Berufsjahre: In vielen Ländern ist es üblich oder sogar vorgesehen, dass Berufsanfänger zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit wechseln, also etwa eine Zeit als Proberichter und eine Zeit bei der Staatsanwaltschaft verbringen. So lernen sie beide Seiten kennen, bevor sie sich dauerhaft festlegen. Während der Probezeit werden die Leistungen regelmäßig beurteilt; diese Beurteilungen wirken sich auf die spätere Verwendung aus. Die Probezeit ist anspruchsvoll, weil bereits die volle Verantwortung getragen wird, aber sie ist auch die Phase, in der sich entscheidet, ob der Weg dauerhaft trägt. Erst nach erfolgreicher Bewährung greift die volle richterliche Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit.

Richter und Staatsanwalt — der entscheidende Unterschied

Obwohl beide Berufe die gleiche Befähigung voraussetzen und sich die ersten Jahre oft überschneiden, unterscheiden sie sich grundlegend in Aufgabe und Stellung. Der Richter entscheidet Streitfälle und Strafsachen und ist dabei sachlich und persönlich unabhängig: Er ist allein dem Gesetz unterworfen und unterliegt keinen Weisungen, weder von Vorgesetzten noch vom Ministerium. Seine Unabhängigkeit ist ein Eckpfeiler der Gewaltenteilung. Der Staatsanwalt dagegen leitet das Ermittlungsverfahren, prüft den Tatverdacht, erhebt Anklage und vertritt sie in der Hauptverhandlung; er wirkt zudem an der Vollstreckung mit. Anders als der Richter ist der Staatsanwalt in eine Behördenhierarchie eingebunden und grundsätzlich weisungsgebunden — Vorgesetzte können fachliche Weisungen erteilen. Zugleich ist sie zur Objektivität verpflichtet und muss auch entlastende Umstände ermitteln. Wer Wert auf maximale Unabhängigkeit und die abwägende Rolle des Entscheiders legt, fühlt sich beim Richteramt wohler; wer das aktive Ermitteln, die Nähe zu Polizei und Tatgeschehen und die gestaltende Verfolgungsarbeit reizvoll findet, tendiert zur Staatsanwaltschaft.

Spezialisierung — Zivilkammer, Strafkammer und mehr

Die Justiz ist kein einheitliches Feld, sondern stark ausdifferenziert, und mit zunehmender Erfahrung wächst die Spezialisierung. Auf der richterlichen Seite teilt sich die Arbeit zunächst grob in Zivil- und Strafsachen. In der Zivilgerichtsbarkeit entscheidet man über Streitigkeiten zwischen Privaten — Verträge, Schadensersatz, Miet-, Bau- oder Familiensachen, wobei das Familienrecht in eigenen Abteilungen behandelt wird. In der Strafgerichtsbarkeit befasst man sich mit der Aburteilung von Straftaten, vom Einzelrichter bis zur großen Strafkammer für schwere Fälle. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es eigene Fachgerichtsbarkeiten — Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte — mit jeweils eigenen Zugangswegen und Schwerpunkten. Auch Staatsanwaltschaften bilden Schwerpunktabteilungen, etwa für Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Kapital- oder Cyberkriminalität. Berufsanfänger werden zunächst breit eingesetzt; die spätere Verwendung hängt von Eignung, Interesse, Beurteilungen und dem Bedarf ab. Wer ein klares Interesse mitbringt, kann dieses über die Jahre verfolgen, sollte aber wissen, dass die konkrete Zuteilung am Anfang nicht frei wählbar ist.

Besoldung — die R-Besoldung im Überblick

Richter und Staatsanwälte sind keine klassischen Beamten, werden aber ähnlich alimentiert: Ihre Bezüge richten sich nach der gesonderten Richterbesoldung, der sogenannten R-Besoldung. Diese ist in Besoldungsgruppen gegliedert; Berufsanfänger als Richter auf Probe und Staatsanwälte starten in der Eingangsstufe, höhere Gruppen sind höheren Ämtern wie Vorsitzenden Richtern, Gerichtspräsidenten oder leitenden Oberstaatsanwälten vorbehalten. Da die Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich die konkreten Beträge von Bundesland zu Bundesland, und sie werden regelmäßig angepasst; aus diesem Grund verzichtet dieser Ratgeber bewusst auf feste Zahlen, die schnell veralten. Qualitativ lässt sich sagen: Die Justizbesoldung liegt verlässlich im Bereich des gehobenen Lebensstandards, bietet eine planbare Gehaltsentwicklung über die Dienstjahre und die Sicherheit einer staatlichen Versorgung im Ruhestand. An die Spitzengehälter großer Wirtschaftskanzleien reicht sie typischerweise nicht heran, dafür bietet sie Arbeitsplatzsicherheit, Unabhängigkeit und planbare Strukturen. Wer aktuelle Beträge benötigt, sollte die geltenden Besoldungstabellen des jeweiligen Landes heranziehen.

Regionale Unterschiede und schwankender Bedarf

Weil jedes Bundesland eigenständig einstellt, ist der Zugang zur Justiz regional sehr unterschiedlich. Der Personalbedarf hängt von der Altersstruktur der Richter- und Staatsanwaltschaft, von Pensionierungswellen, von der Haushaltslage und von politischen Schwerpunktsetzungen ab. In Phasen, in denen viele erfahrene Juristen in den Ruhestand gehen, steigt der Bedarf, und die faktischen Notengrenzen können sinken; in Zeiten knapper Haushalte oder geringer Fluktuation wird die Auswahl strenger. Hinzu kommt ein Stadt-Land-Gefälle: Begehrte Standorte in großen Ballungsräumen ziehen viele Bewerber an, während Gerichte und Staatsanwaltschaften in ländlicheren Regionen oder weniger nachgefragten Ländern oft leichter zugänglich sind. Wer örtlich flexibel ist und sich auch auf weniger beliebte Standorte einlässt, verbessert seine Chancen erheblich. Es lohnt sich, den aktuellen Einstellungsbedarf mehrerer Länder zu vergleichen und sich nicht ausschließlich auf den Wunschort zu fixieren. Auch eine spätere Versetzung ist innerhalb eines Landes grundsätzlich möglich, sodass ein pragmatischer Einstieg an einem zunächst weniger bevorzugten Ort der Karriere selten dauerhaft im Weg steht.

Praktische Tipps für ein Prädikat

Da die Note über den Zugang entscheidet, ist gezielte Examensvorbereitung der wirksamste Hebel. Wer ein Prädikat anstrebt, beginnt früh, baut über die Semester ein solides Grundlagenwissen auf und übt vor allem die Klausurtechnik konsequent, denn im Examen zählt nicht nur Wissen, sondern dessen saubere Anwendung im Gutachtenstil unter Zeitdruck. Regelmäßiges Schreiben echter Klausuren unter Prüfungsbedingungen, das Auswerten von Fehlern und das Trainieren einer klaren, strukturierten Subsumtion bringen mehr als reines Auswendiglernen. Examensreport- und Probeklausurenkurse helfen, das eigene Niveau realistisch einzuschätzen. Für die Justizlaufbahn ist das zweite Examen besonders wichtig: Das Referendariat sollte daher nicht als bloße Pflichtstation, sondern als ernsthafte Vorbereitung verstanden werden, in der praktisches Können und prüfungsrelevante Routine zusammenwachsen. Hilfreich sind außerdem Stationen bei Gericht und Staatsanwaltschaft, die zeigen, ob der Beruf passt, und im Gespräch glaubwürdige Motivation belegen. Wer ein knappes Ergebnis erzielt, sollte prüfen, ob eine Verbesserung über einen Freiversuch in Betracht kommt, und parallel breit über mehrere Länder bewerben.

Realistische Selbsteinschätzung und Alternativen

So begehrt die Justizlaufbahn ist, so wichtig ist eine nüchterne Selbsteinschätzung. Das Prädikatsexamen erreicht nur ein kleinerer Teil eines Jahrgangs, und die Konkurrenz um die besten Stellen ist hart. Das ist kein Grund zur Entmutigung, aber ein Grund, früh ehrlich zu planen. Wer die Justiz fest anvisiert, sollte sein Studium und Referendariat konsequent darauf ausrichten und zugleich realistisch beobachten, wo das eigene Notenbild liegt. Wichtig ist die Erkenntnis, dass ein verfehltes Prädikat keineswegs das Ende der juristischen Karriere bedeutet: Anwaltschaft im Mittelstand, Unternehmensjurist, öffentliche Verwaltung im höheren Dienst, Verbände und viele weitere Felder stehen offen und sind keineswegs zweitklassig. Auch der Weg in die Justiz selbst kann sich später öffnen, wenn der Bedarf steigt oder ein zweites Examen besser ausfällt als das erste. Wer beide Berufsbilder — Richter und Staatsanwalt — kennt, seine eigene Eignung realistisch prüft und sich nicht allein über die Note definiert, trifft eine reifere Berufswahl. Die Justizlaufbahn ist ein lohnendes Ziel, aber sie ist nicht der einzige sinnvolle Weg für einen Volljuristen.

Häufige Fragen

Welche Note braucht man, um Richter oder Staatsanwalt zu werden?
Als Faustregel gilt ein Prädikatsexamen, also ein Ergebnis ab etwa neun Punkten (vollbefriedigend), idealerweise in beiden Staatsexamina, wobei das zweite Examen oft besonders gewichtet wird. Die tatsächlich geforderte Punktzahl ist keine feste Zahl, sondern hängt von Bundesland, Personalbedarf und Jahrgang ab und schwankt über die Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen Richter und Staatsanwalt?
Der Richter entscheidet Streit- und Strafsachen unabhängig und ist nur dem Gesetz unterworfen, ohne Weisungen zu erhalten. Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren, erhebt Anklage und vertritt sie vor Gericht; er ist in eine Behördenhierarchie eingebunden und grundsätzlich weisungsgebunden, zugleich aber zur Objektivität verpflichtet.
Wie bewirbt man sich für den Richter- oder Staatsanwaltsberuf?
Die Einstellung ist Ländersache. Bewerber wenden sich an das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes oder die von ihm beauftragte Stelle. Typisch sind beide Examenszeugnisse, Lebenslauf, Nachweise aus dem Referendariat sowie Angaben zur Verfassungstreue. Wer flexibel ist, kann sich in mehreren Ländern parallel bewerben.
Was bedeutet Richter auf Probe?
Der Einstieg in die Justiz erfolgt in der Regel als Richter auf Probe. In dieser mehrjährigen Probezeit wird die Eignung im echten Dienst erprobt, bevor die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit erfolgt. Häufig wechseln Berufsanfänger in dieser Phase zwischen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit, um beide Seiten kennenzulernen.
Wie hoch ist die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten?
Die Bezüge richten sich nach der R-Besoldung, die in Besoldungsgruppen gegliedert ist; Berufsanfänger starten in der Eingangsstufe. Da die Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich die konkreten Beträge je nach Bundesland und werden regelmäßig angepasst. Verlässliche aktuelle Zahlen liefern allein die geltenden Besoldungstabellen des jeweiligen Landes.
Was kann man tun, wenn man kein Prädikatsexamen erreicht?
Ein verfehltes Prädikat bedeutet nicht das Ende der juristischen Karriere. Anwaltschaft im Mittelstand, Unternehmensjurist, öffentliche Verwaltung im höheren Dienst, Verbände und weitere Felder stehen offen. Wer die Justiz weiter anstrebt, kann breit über mehrere Länder bewerben, Phasen hohen Bedarfs nutzen oder prüfen, ob eine Notenverbesserung möglich ist.

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