Karriere · 13 Min. Lesezeit

Notar werden — Voraussetzungen und Weg zum Amt

Der Notar gehört zu den begehrtesten und zugleich am stärksten reglementierten juristischen Berufen. Anders als beim Anwalt entscheidet nicht der Markt über den Zugang, sondern der Staat: Notare werden bestellt, nicht eingestellt. Der Weg ist anspruchsvoll, langwierig und in jedem Bundesland anders ausgestaltet. Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, was ein Notar tatsächlich tut, welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen gelten, wie sich die beiden in Deutschland geltenden Systeme unterscheiden und warum Geduld neben der Examensnote die wohl wichtigste Eigenschaft auf diesem Weg ist.

Was ein Notar macht — vorsorgende Rechtspflege

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und kein Dienstleister im üblichen Sinne. Sein Kernauftrag ist die vorsorgende Rechtspflege: Er soll Streit verhindern, bevor er entsteht, indem er Rechtsgeschäfte rechtssicher, ausgewogen und für alle Beteiligten verständlich gestaltet. Im Zentrum steht die Beurkundung — etwa von Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen und -satzungen, Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten. Bei vielen dieser Geschäfte schreibt das Gesetz die notarielle Form zwingend vor, weil die Tragweite besonders hoch ist. Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, klärt sie über die rechtlichen Folgen auf, formuliert eine interessengerechte Urkunde und überwacht häufig den Vollzug, also etwa die Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister. Daneben erstellt er Beglaubigungen und nimmt weitere Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr. Anders als der Anwalt vertritt der Notar nicht eine Partei, sondern ist zur Unparteilichkeit verpflichtet — er betreut alle Beteiligten gleichermaßen.

Das Amt und seine Verantwortung

Mit dem Amt ist eine erhebliche Verantwortung verbunden. Der Notar gewährt durch die öffentliche Urkunde eine besondere Beweiskraft und schafft Rechtssicherheit, auf die sich Gerichte, Register und der Rechtsverkehr verlassen. Entsprechend streng sind die Pflichten: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, persönliche Amtsausübung und eine umfassende Belehrungspflicht. Fehler können nicht nur die Urkunde unwirksam machen, sondern auch zu erheblichen Haftungsansprüchen führen, weshalb Notare berufshaftpflichtversichert sind und ihre Tätigkeit einer staatlichen Aufsicht unterliegt. Die Vergütung ist nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich festgelegt; sie richtet sich nach dem Geschäftswert, nicht nach dem Zeitaufwand. Das schützt die Beteiligten vor Willkür, bindet den Notar aber zugleich an feste Sätze. Der Beruf gilt als wirtschaftlich attraktiv und fachlich tief, verlangt jedoch Präzision, Gewissenhaftigkeit und ein hohes Maß an Integrität. Wer das Amt anstrebt, sollte sich bewusst sein, dass er hoheitliche Funktionen ausübt und nicht bloß Verträge schreibt.

Volljurist als zwingende Grundvoraussetzung

Der Zugang zum Notaramt setzt in allen Bundesländern voraus, dass der Bewerber Volljurist ist, also beide juristischen Staatsprüfungen erfolgreich abgelegt hat — das erste Staatsexamen nach dem Studium und das zweite Staatsexamen nach dem Referendariat. Ohne die Befähigung zum Richteramt ist das Amt nicht erreichbar; ein wirtschaftsjuristischer Abschluss, ein LL.B. oder ein LL.M. genügen hierfür nicht. Damit teilt der Notarberuf die formale Eingangshürde mit den anderen reglementierten Volljuristen-Berufen Rechtsanwalt, Richter und Staatsanwalt. Allein die formale Befähigung reicht aber bei Weitem nicht aus. Über die beiden Examina hinaus verlangt das Gesetz die persönliche und fachliche Eignung sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, und der eigentliche Zugang wird durch ein Bestellungsverfahren mit eigenen, teils sehr hohen Anforderungen geregelt. Das Examen ist somit die Eintrittskarte zum Verfahren, nicht bereits die Bestellung selbst. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt entscheidend vom jeweiligen Bundesland und vom dort geltenden System ab.

Zwei Systeme in Deutschland — eine Ländersache

Der Zugang zum Notarberuf ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern eine ausgeprägte Ländersache. Es bestehen nebeneinander zwei grundlegend verschiedene Systeme, und welches gilt, bestimmt das jeweilige Bundesland für sein Gebiet. Auf der einen Seite steht das hauptberufliche Notariat, oft Nurnotariat genannt: Hier übt der Notar ausschließlich das Amt aus und betreibt keine Anwaltskanzlei daneben. Auf der anderen Seite steht das Anwaltsnotariat, bei dem ein zugelassener Rechtsanwalt zusätzlich zum Notar bestellt wird und beide Berufe parallel ausübt. Historisch und geografisch verteilen sich die Systeme unterschiedlich über das Bundesgebiet; in manchen Ländern gilt allein das eine, in manchen allein das andere, vereinzelt bestehen Mischformen. Weil die konkrete Ausgestaltung, die Anforderungen und die Anzahl der Amtsstellen damit von Land zu Land erheblich abweichen, lohnt sich für jeden, der den Beruf anstrebt, ein genauer Blick auf die Regelung gerade des Bundeslandes, in dem er später tätig sein möchte. Verallgemeinerungen über das ganze Land hinweg führen hier schnell in die Irre.

Das hauptberufliche Notariat (Nurnotariat)

Im hauptberuflichen Notariat ist der Notar ausschließlich für sein Amt tätig und führt keine Anwaltskanzlei. Der Weg dorthin führt in der Regel über eine mehrjährige Tätigkeit als Notarassessor, also als Anwärter im Vorbereitungs- und Wartedienst, in dem der Bewerber praktische Erfahrung in der notariellen Tätigkeit sammelt und sich für eine spätere Bestellung qualifiziert. Charakteristisch für dieses System sind hohe Anforderungen an die Examensnoten: Da der Staat aus einem Bewerberfeld auswählt und die Zahl der Amtsstellen begrenzt ist, spielen die Ergebnisse beider Staatsprüfungen eine zentrale Rolle. Hinzu kommt regelmäßig eine eigene notarielle Fachprüfung beziehungsweise ein strukturiertes Auswahlverfahren, das die spezifische fachliche Eignung für das Amt feststellt. Die Auswahl orientiert sich an klar definierten Kriterien, in die neben den Examensnoten auch die im Anwärterdienst gezeigten Leistungen und die fachliche Qualifikation einfließen. Wer dieses System anstrebt, sollte früh planen, auf gute Examensergebnisse hinarbeiten und sich auf einen längeren, strukturierten Qualifikationsweg einstellen.

Das Anwaltsnotariat

Im Anwaltsnotariat wird ein bereits zugelassener Rechtsanwalt zusätzlich zum Notar bestellt und übt beide Berufe nebeneinander aus. Der Zugang setzt deshalb typischerweise eine vorausgehende, mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt voraus, sodass der Bewerber bereits über praktische juristische Erfahrung verfügt, wenn er sich um das Notaramt bewirbt. Zur Feststellung der fachlichen Eignung dient regelmäßig eine notarielle Fachprüfung, die das spezifische notarielle Fachwissen abprüft und neben oder anstelle einer reinen Notenbetrachtung tritt. Auch hier gilt jedoch: Die genaue Ausgestaltung — von den Anforderungen an die Anwaltszeit bis zum Gewicht der Fachprüfung — ist Sache des jeweiligen Bundeslandes und kann sich unterscheiden. Der Reiz dieses Systems liegt darin, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht aufgegeben werden muss; die notarielle Beurkundung kommt als zusätzliches, hoheitlich geprägtes Tätigkeitsfeld hinzu. Zugleich verlangt die Doppelrolle ein klares Bewusstsein für die unterschiedlichen Pflichten: Als Anwalt vertritt man eine Partei, als Notar ist man strikt zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Bestellung durch die Landesjustizverwaltung

In beiden Systemen wird der Notar nicht durch einen privaten Arbeitgeber eingestellt, sondern durch den Staat bestellt. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes, also regelmäßig das Justizministerium oder eine ihm nachgeordnete Stelle. Die Bestellung ist ein Verwaltungsakt, mit dem dem Bewerber das öffentliche Amt verliehen wird; sie erfolgt für einen bestimmten Amtsbereich, in dem der Notar seinen Amtssitz nimmt. Voraus geht ein förmliches Bewerbungs- und Auswahlverfahren: Die Justizverwaltung schreibt freie oder neu geschaffene Amtsstellen aus, prüft die Eignung der Bewerber anhand der gesetzlich und landesrechtlich festgelegten Kriterien und trifft eine Auswahlentscheidung, die gerichtlich überprüfbar ist. Nach der Bestellung steht der Notar unter staatlicher Aufsicht und ist Mitglied der örtlich zuständigen Notarkammer. Weil die Bestellung an einen konkreten Amtsbereich und an die dort vorhandenen Stellen gebunden ist, ist sie zugleich der Punkt, an dem sich Bedarf, Auswahlkriterien und Wartezeiten unmittelbar auswirken.

Anwärterzeit und Wartezeiten

Der Weg ins Amt ist selten kurz. Im hauptberuflichen Notariat durchlaufen Bewerber typischerweise eine mehrjährige Anwärterzeit als Notarassessor, bevor eine Bestellung in Betracht kommt; diese Phase dient der praktischen Einarbeitung und ist zugleich eine Bewährungs- und Wartezeit. Im Anwaltsnotariat tritt an die Stelle des Assessorendienstes die geforderte vorausgehende anwaltliche Tätigkeit, die ebenfalls mehrere Jahre umfasst. In beiden Fällen kommt hinzu, dass Amtsstellen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen und nicht jederzeit frei werden. Es kann daher sein, dass ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen längst erfüllt, aber dennoch auf eine frei werdende oder neu geschaffene Stelle warten muss. Die konkrete Dauer dieser Wartezeiten lässt sich nicht pauschal beziffern: Sie hängt vom Bundesland, vom örtlichen Bedarf und von der Zahl der Mitbewerber ab und schwankt über die Zeit. Wer den Beruf ernsthaft anstrebt, sollte diese Geduldsprobe einkalkulieren und seine Lebens- und Karriereplanung darauf einstellen, dass zwischen Examen und Bestellung viele Jahre liegen können.

Bedarf und Bestellungsbeschränkung

Der Notarberuf ist kein frei zugänglicher Markt, sondern unterliegt einer Bedarfssteuerung. Die Zahl der Notarstellen wird nicht durch Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern an einem Bedürfnis der geordneten Rechtspflege ausgerichtet: Es sollen so viele Notare bestellt werden, wie für eine sachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen in einem Amtsbereich erforderlich sind — aber eben auch nicht beliebig mehr. Daraus folgt eine faktische Bestellungsbeschränkung. Freie Stellen entstehen vor allem dann, wenn ein bisheriger Amtsinhaber ausscheidet, etwa altersbedingt, oder wenn die Justizverwaltung den Bedarf neu bewertet und zusätzliche Stellen schafft. Dieser begrenzte Zugang erklärt zugleich, warum die Auswahl so streng und die Wartezeiten so lang ausfallen können: Bei mehr qualifizierten Bewerbern als verfügbaren Stellen muss der Staat auswählen. Der konkrete Bedarf und damit die Zahl der ausgeschriebenen Stellen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und von Amtsbereich zu Amtsbereich und verändert sich über die Jahre — eine verlässliche bundesweite Quote gibt es nicht.

Tätigkeitsbild und beruflicher Alltag

Der Alltag eines Notars ist von Sorgfalt, Beratung und strukturierter Sachbearbeitung geprägt. Ein großer Teil der Arbeit besteht aus der Vorbereitung von Urkunden: Sachverhalte aufnehmen, Beteiligte und ihre Interessen verstehen, Entwürfe erstellen, rechtliche Fragen klären und mögliche Probleme früh erkennen. Beim Beurkundungstermin selbst verliest und erläutert der Notar die Urkunde, beantwortet Fragen und stellt sicher, dass alle Beteiligten die rechtlichen Folgen verstehen. Im Anschluss übernimmt das Notariat häufig den Vollzug, also die Abwicklung gegenüber Grundbuchamt, Handelsregister, Finanzamt oder weiteren Stellen. Hinzu kommen Beglaubigungen, Verwahrungsaufgaben und Tätigkeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Notar leitet dabei in der Regel eine Geschäftsstelle mit Mitarbeitern und trägt unternehmerische sowie organisatorische Verantwortung, auch wenn die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Die Arbeit ist fachlich anspruchsvoll, oft planbarer als der Alltag in einer Großkanzlei und stark auf Genauigkeit ausgerichtet. Wer Freude an präziser Vertragsgestaltung und an der Klärung statt am Streit hat, findet im Notaramt ein erfüllendes Berufsbild.

Häufige Fragen

Muss man Volljurist sein, um Notar zu werden?
Ja. In allen Bundesländern setzt das Notaramt die Befähigung zum Richteramt voraus, also das erfolgreiche Ablegen beider juristischer Staatsprüfungen. Ein wirtschaftsjuristischer Abschluss, ein LL.B. oder ein LL.M. genügen nicht. Über die Examina hinaus müssen Bewerber die persönliche und fachliche Eignung nachweisen und ein landesrechtliches Bestellungsverfahren durchlaufen.
Was ist der Unterschied zwischen Nurnotariat und Anwaltsnotariat?
Im hauptberuflichen Notariat (Nurnotariat) übt der Notar ausschließlich das Amt aus und führt keine Anwaltskanzlei daneben; der Zugang läuft meist über eine mehrjährige Anwärterzeit als Notarassessor. Im Anwaltsnotariat wird ein bereits zugelassener Rechtsanwalt zusätzlich zum Notar bestellt und übt beide Berufe parallel aus. Welches System gilt, bestimmt das jeweilige Bundesland.
Wer bestellt einen Notar?
Notare werden nicht eingestellt, sondern durch den Staat bestellt. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes, regelmäßig das Justizministerium oder eine nachgeordnete Stelle. Die Bestellung erfolgt nach einem förmlichen Bewerbungs- und Auswahlverfahren für einen bestimmten Amtsbereich und ist gerichtlich überprüfbar.
Wie wichtig sind die Examensnoten für das Notaramt?
Sehr wichtig, vor allem im hauptberuflichen Notariat, wo der Staat aus mehr Bewerbern als Stellen auswählt und die Ergebnisse beider Staatsprüfungen eine zentrale Rolle spielen. Im Anwaltsnotariat tritt zur fachlichen Eignung regelmäßig eine notarielle Fachprüfung hinzu. Die konkrete Gewichtung ist Ländersache und kann sich unterscheiden.
Wie lange dauert der Weg, bis man bestellt wird?
In der Regel mehrere Jahre. Im Nurnotariat ist eine mehrjährige Anwärterzeit als Notarassessor üblich, im Anwaltsnotariat eine vorausgehende anwaltliche Tätigkeit. Hinzu kommen Wartezeiten, weil Amtsstellen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Die genaue Dauer hängt von Bundesland, örtlichem Bedarf und Bewerberzahl ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.
Warum gibt es nicht beliebig viele Notare?
Weil der Zugang einer Bedarfssteuerung unterliegt. Es werden so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Versorgung mit notariellen Leistungen in einem Amtsbereich erforderlich sind. Daraus folgt eine faktische Bestellungsbeschränkung: Freie Stellen entstehen vor allem, wenn Amtsinhaber ausscheiden oder die Justizverwaltung den Bedarf neu bewertet. Eine bundesweit einheitliche Quote gibt es nicht.

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