Juristisches Latein
verba volant, scripta manent
Worte verfliegen, Geschriebenes bleibt
Sprichwortartige Begründung schriftlicher Form- und Beweissicherung. Verdeutlicht die Funktion gesetzlicher Schriftformerfordernisse zur Beweis- und Warnsicherheit.
Etymologie
Lateinisch: verbum = Wort; volare = fliegen; scriptum = Geschriebenes; manere = bleiben. Sprichwortartige Wendung des Mittelalters, häufig fälschlich Kaiser Caligula zugeschrieben.
Juristische Bedeutung
Der Satz beschreibt die Funktionen der Schriftform: Beweisfunktion (Streit über den Inhalt wird vermieden), Warnfunktion (Übereilung wird verhindert) und Klarstellungsfunktion. Im BGB finden sich diverse Formvorschriften: § 311b BGB (notarielle Beurkundung bei Grundstücksgeschäften), § 518 BGB (Schenkungsversprechen), § 766 BGB (Bürgschaft). Verstoß führt regelmäßig zur Nichtigkeit nach § 125 BGB.
In der Klausur
Grundlegender Topos zur Begründung von Formerfordernissen. In Klausuren zu prüfen, wenn der Sachverhalt formbedürftige Geschäfte enthält. Pflichtmerken: § 125 BGB (Folge des Formmangels), Heilungsmöglichkeiten (§ 311b I 2 BGB, § 518 II BGB, § 766 S. 3 BGB).
Beispielsfall
Mündliches Schenkungsversprechen
O verspricht seinem Enkel mündlich, ihm 10.000 EUR zu schenken. Später bestreitet O das Versprechen. Der Enkel verlangt die Zahlung.
Lösungsskizze
Das Schenkungsversprechen ist nach § 518 I BGB notariell zu beurkunden. Mündliches Versprechen ist nach § 125 BGB nichtig — verba volant. Heilung nach § 518 II BGB tritt erst mit Vollzug der Schenkung ein. Der Enkel hat keinen Anspruch.
Verstanden. Jetzt anwenden.
Du kennst verba volant, scripta manent. Lade dein nächstes Gutachten hoch und sieh, ob du den Begriff auch dort sauber setzt.