Juristisches Latein
nemo cogitur edere contra se
niemand muss gegen sich selbst aussagen
Spezielle Ausprägung des nemo-tenetur-Grundsatzes: Niemand darf gezwungen werden, sich selbst belastendes Material vorzulegen oder Aussagen zu machen. Verfahrensrechtlich abgesichert in § 136 I 2 StPO und Art. 14 III IPbpR.
Etymologie
Lateinisch: nemo = niemand; cogitur (besser: cogitur als Passiv von cogere) = wird gezwungen; edere = herausgeben, vorlegen, vorbringen; contra se = gegen sich. Wörtlich »niemand wird gezwungen, gegen sich vorzulegen«. Variante zum berühmteren nemo tenetur se ipsum accusare.
Juristische Bedeutung
Der Grundsatz schützt vor Selbstbelastungszwang und ist Ausfluss der Menschenwürde (Art. 1 I GG) sowie des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 III GG). Konkretisierungen: Schweigerecht des Beschuldigten (§ 136 I 2 StPO), Auskunftsverweigerungsrecht der Zeugen bei Selbstbelastung (§ 55 StPO), Verbot ungezielter Belehrung. Im Zivilprozess gilt die Aussagepflicht der Parteien grundsätzlich weiter (§ 138 I ZPO), aber bei Strafbarkeitsrisiko greift § 384 Nr. 1 ZPO (Auskunftsverweigerungsrecht). Im Steuerrecht bestehen Mitwirkungspflichten, aber Verwendung selbstbelastenden Materials im Strafverfahren ist limitiert (§ 393 II AO).
In der Klausur
Pflicht bei Vernehmungs- und Verwertungsfragen: Wurde belehrt? § 136 I 2, § 163a IV, § 243 V StPO. Bei Verstoß: Verwertungsverbot. Bei Zeugenvernehmung § 55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht. Bei Mitwirkungspflichten im Steuerverfahren das Verwertungsverbot § 393 II AO ansprechen.
Beispielsfall
Vernehmung ohne Belehrung
Die Polizei vernimmt T als Beschuldigten zu einem Diebstahl, ohne ihn über sein Schweigerecht zu belehren. T gibt die Tat zu.
Lösungsskizze
Verstoß gegen § 136 I 2 StPO. Nach h.M. (BGHSt 38, 214) besteht ein unselbständiges Beweisverwertungsverbot: Die Aussage darf in der Hauptverhandlung nicht verwertet werden, wenn T (nach Belehrung in der HV) widerspricht. Hintergrund: nemo cogitur edere contra se erfordert effektive Aufklärung über das Schweigerecht.
Verstanden. Jetzt anwenden.
Du kennst nemo cogitur edere contra se. Lade dein nächstes Gutachten hoch und sieh, ob du den Begriff auch dort sauber setzt.