Juristisches Latein

iniuria aliena

fremdes Unrecht, Eingriff in fremde Rechtssphäre

Eingriff in eine fremde Rechtssphäre. Rechtssprachlicher Hintergrundbegriff für die Lehre vom Eingriffsunrecht; konkretisiert in §§ 823 ff. BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung) und im Strafrecht bei Drittschäden.

Etymologie

Lateinisch: iniuria = Unrecht, Verletzung; aliena = Femininum zu alienus (fremd, einem anderen gehörig). Wörtlich »fremdes Unrecht« oder »Unrecht an fremder Sache«. Gegenstück zur iniuria propria (eigenes Unrecht).

Juristische Bedeutung

Der Begriff fasst die Vorstellung, dass jede Rechtsperson eine geschützte Sphäre besitzt, in die Eingriffe Dritter ohne Rechtfertigung unzulässig sind. Konkretisiert in §§ 823 ff. BGB für die deliktische Haftung — wer das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, schuldet Schadensersatz. Im Sachenrecht durch §§ 985, 1004 BGB (Herausgabe, Beseitigung). Im Strafrecht bei Drittschäden: Wer in fremde Rechtsgüter eingreift, kann strafbar sein (Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung). Rechtfertigungsgründe (§§ 32, 34 StGB) heben die Rechtswidrigkeit auf, wenn der Eingriff zur Wahrung höherwertiger Interessen notwendig war.

In der Klausur

Konzeptioneller Hintergrund für die deliktische Haftung. Bei § 823 I BGB: Schutz absoluter Rechte (Eigentum, Persönlichkeit, Körper). Im Strafrecht: Eingriff in Rechtsgut eines anderen als Tatbestandsvoraussetzung. Rechtfertigung (§§ 32, 34 StGB) entfällt, wenn Eingriff in unbeteiligte Dritte erfolgt — dann nur Notstand mit hohen Anforderungen.

Beispielsfall

Eingriff in fremdes Eigentum

T schneidet einen Ast vom Baum des Nachbarn N ab, weil dieser ins eigene Grundstück ragt.

Lösungsskizze

Eingriff in fremdes Eigentum des N (§ 823 I BGB, § 303 StGB). Rechtfertigung: § 910 BGB (Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers bei überhängenden Zweigen) — wenn N nach Fristsetzung nicht beseitigt, darf T abschneiden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfällt die Rechtswidrigkeit; die iniuria aliena ist gerechtfertigt.

Verstanden. Jetzt anwenden.

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