expressio unius est exclusio alterius

Die Nennung des einen ist der Ausschluss des anderen

Auslegungsmaxime: Wenn ein Gesetz bestimmte Fälle ausdrücklich regelt, sind andere, nicht genannte Fälle bewusst ausgeschlossen. Entspricht dem argumentum e contrario.

Etymologie

Lateinisch: expressio = Ausdruck, Nennung (zu exprimere); unius = des einen (Genitiv zu unus); est = ist; exclusio = Ausschluss; alterius = des anderen. Aus der mittelalterlichen Auslegungslehre (Bartolus, Baldus).

Juristische Bedeutung

Die Maxime ist eine Variante des Umkehrschlusses. Werden in einer Norm einzelne Fallgruppen abschließend aufgezählt, sind nicht erwähnte Fälle bewusst ausgenommen. Anwendung jedoch nur bei erkennbar abschließender Aufzählung; bei bloß beispielhafter (enumerativer) Auflistung ist Analogie möglich. Im Steuerrecht und bei abschließenden Katalogen (z.B. § 24 BDSG-Ausnahmen) klassisch.

In der Klausur

Hilfreich, wenn eine Liste in einer Norm auf Vollständigkeit zu prüfen ist. Pflicht: Wortlaut + Systematik + Zweck — ist die Aufzählung abschließend? Andernfalls Analogie zur Schließung einer planwidrigen Lücke.

Beispielsfall

Steuerbefreiungskatalog

§ 3 EStG listet einzelne steuerfreie Einnahmen auf. Steuerpflichtiger argumentiert, eine nicht aufgeführte Einnahme sei analog ebenfalls steuerfrei.

Losungsskizze

§ 3 EStG ist abschließend formuliert. Nach expressio unius est exclusio alterius ist die nicht genannte Einnahme nicht steuerfrei. Eine Analogie scheidet aus, weil keine planwidrige Lücke vorliegt.

Verwandte Begriffe

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