exegesis
Auslegung, Auslegungslehre
Aussprache: exegése
Lehre und Praxis der Auslegung eines Textes. Aus der Theologie und Philologie in die Rechtswissenschaft übernommen und Wurzel der modernen juristischen Hermeneutik.
Etymologie
Griechisch ἐξήγησις (exegesis) = Auslegung, Darlegung (von ἐξηγεῖσθαι = herausführen, deuten). Latinisierte Form. Klassisch in der antiken und mittelalterlichen Bibelauslegung verwendet, im 19. Jahrhundert für die juristische Auslegungsmethode etabliert (französische École de l'exégèse).
Juristische Bedeutung
Exegese bezeichnet die Auslegung von Rechtstexten — Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Urteilen. Im engeren Sinne meint exégèse die wortgetreue, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegungsmethode der französischen Schule des 19. Jahrhunderts, die jede freie Wertung des Richters ablehnte. Im weiteren Sinne ist Exegese Synonym für jede juristische Auslegungstätigkeit. Die moderne Methodenlehre verwendet stattdessen den Begriff der Auslegung mit den vier Canones (grammatisch, systematisch, historisch, teleologisch).
In der Klausur
Methodisch wichtig in Auslegungsklausuren und in rechtshistorischen Examensteilen. Sauber unterscheiden: Exegese als Methodenrichtung des 19. Jahrhunderts (französisches Recht) gegenüber moderner methodenpluralistischer Auslegung. Im Schwerpunkt Methodenlehre regelmäßig prüfungsrelevant.
Beispielsfall
Auslegungsmethoden
In einer Methodenklausur soll die Reichweite einer streitigen Norm bestimmt werden.
Losungsskizze
Die juristische Exegese erfolgt anhand der vier Auslegungscanones nach Savigny: Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Telos. Anders als die strenge französische exégèse, die sich auf den Wortlaut beschränkte, lässt die deutsche Methodenlehre Wertungen und teleologische Erwägungen zu. Im konkreten Fall trägt die teleologische Auslegung, weil der Wortlaut mehrdeutig ist.
Verwandte Begriffe
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