ad tempus
auf Zeit, befristet
Aussprache: ad témpus
Befristung eines Rechtsverhältnisses auf einen bestimmten Zeitabschnitt. Gegenstück zu unbefristeten und höchstpersönlichen Bindungen — Bedingung der Mehrzahl moderner Dauerschuldverhältnisse.
Etymologie
Lateinisch: ad = zu; tempus = Zeit, Zeitpunkt, Zeitraum. Wörtlich »auf Zeit«. Schon im klassischen römischen Recht zur Bezeichnung befristeter Vereinbarungen (locatio ad tempus, mandatum ad tempus).
Juristische Bedeutung
Befristungen ad tempus erscheinen in zahlreichen Rechtsgebieten: Mietvertrag auf Zeit (§ 575 BGB qualifizierter Zeitmietvertrag), befristetes Arbeitsverhältnis (§ 14 TzBfG), zeitlich begrenzte Vollmacht, befristete Verwaltungsakte (§ 36 II Nr. 1 VwVfG Nebenbestimmung). Die Befristung führt regelmäßig zum automatischen Ende mit Zeitablauf, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Abzugrenzen ist die Bedingung — sie knüpft an ein ungewisses Ereignis, die Befristung an ein gewisses (regelmäßig kalendermäßig bestimmtes) Ereignis.
In der Klausur
Im Mietrecht (§ 575 BGB), Arbeitsrecht (§ 14 TzBfG) und allgemeinen Schuldrecht (§ 163 BGB Befristung) relevant. Klassiker: Abgrenzung Bedingung — Befristung. Bei Verwaltungsakten als Nebenbestimmung nach § 36 II VwVfG zu prüfen. Wichtig: Sachgrund bei befristeten Arbeitsverträgen (§ 14 I TzBfG) als Streitfeld.
Beispielsfall
Befristeter Mietvertrag
V vermietet K eine Wohnung mit der Klausel »Mietverhältnis bis 31.12. ad tempus«. Nach Ablauf verlangt V Rückgabe.
Losungsskizze
Eine wirksame Befristung nach § 575 BGB setzt einen qualifizierten Befristungsgrund voraus (Eigenbedarf, Abriss, Nutzung als Werkswohnung). Ohne Begründung wird das Mietverhältnis als unbefristet behandelt. Liegt ein Sachgrund vor, endet es automatisch zum 31.12. ohne Kündigung; eine ad-tempus-Klausel allein reicht nicht.
Verwandte Begriffe
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