ad causam
zur Sache
Formel im Prozess- und Verwaltungsrecht für Termine, Anträge oder Erklärungen, die unmittelbar die Streitsache betreffen — im Gegensatz zu rein formellen, geschäftlichen Vorgängen. Häufig in Bezeichnungen wie Pfleger ad causam.
Etymologie
Lateinisch: ad = zu; causam = Akkusativ von causa (Sache, Rechtsstreit, Grund). Wörtlich »zur Sache«. Eng verwandt mit dem Begriff causa als Rechtsgrund und mit Wendungen wie ad litem (für den Rechtsstreit).
Juristische Bedeutung
Der Begriff hat zwei Hauptanwendungen: (1) Bezeichnung von Vertretern für eine konkrete Rechtssache, etwa der Pfleger ad causam (§ 1909 BGB), wenn Eltern oder Vormund verhindert sind, ein Kind in einer bestimmten Streitsache zu vertreten. Häufig bei Interessenkollisionen (§ 1795 BGB). (2) Verfahrensrechtlich als Verweisung auf den materiellen Inhalt: Ein »Termin ad causam« betrifft die Sachverhandlung, im Gegensatz zu Terminen zur Verfahrensorganisation. Im Kontext des Verwaltungsrechts häufig in den Erlass- und Anordnungstexten verwendet.
In der Klausur
Bei Vertretungsfragen im Familienrecht relevant: Wenn Eltern in eigener Sache Interessen gegen das Kind haben (§ 1629 II i.V.m. § 1795 BGB), greift die Bestellung eines Ergänzungspflegers ad causam (§ 1909 BGB). Im Prozessrecht: Termin zur Sache vs. organisatorische Termine.
Beispielsfall
Pfleger ad causam bei Schenkungswiderruf
Vater V hat seinem Kind K einen Anspruch gegen sich selbst geschenkt. Nun soll K den Anspruch geltend machen. V ist gesetzlicher Vertreter.
Losungsskizze
V kann K im Verfahren gegen sich selbst nicht vertreten (Interessenkollision, § 1795 I Nr. 1 BGB). Das Familiengericht bestellt einen Pfleger ad causam nach § 1909 BGB, der K für die konkrete Rechtssache (Geltendmachung gegen V) vertritt. Außerhalb dieser Sache bleibt V gesetzlicher Vertreter.
Verwandte Begriffe
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