a contrario
im Gegenteil, im Umkehrschluss
Aussprache: a kontrário
Kurzform des Umkehrschlusses: Aus einer Regelung für den ausdrücklich geregelten Fall wird gefolgert, dass der nicht geregelte Fall die gegenteilige Rechtsfolge auslöst. Methodisches Pendant zur Analogie und Variante des argumentum e contrario.
Etymologie
Lateinisch: a = von, ab; contrarius = entgegengesetzt, gegenteilig. Wörtlich »vom Gegenteil her«. Verkürzung der vollständigen Formel argumentum e contrario.
Juristische Bedeutung
Der a-contrario-Schluss setzt voraus, dass der Gesetzgeber den nicht erfassten Sachverhalt bewusst aussparen wollte, also keine planwidrige Regelungslücke besteht. Liegt eine solche Lücke vor, ist statt des Umkehrschlusses die Analogie zu prüfen. Die Wahl zwischen Analogie und a-contrario-Schluss richtet sich nach Sinn und Zweck der Norm sowie dem gesetzgeberischen Plan. Beispiel: § 925 II BGB verbietet eine bedingte Auflassung; daraus folgt a contrario, dass andere dingliche Verträge bedingungsfähig sind. Der Schluss ist nur tragfähig, wenn die Norm abschließend gemeint ist.
In der Klausur
Wichtig in Methodenfragen und Auslegungsabschnitten. Zwingend abzugrenzen von der Analogie: erst Lücke prüfen, dann zwischen Analogie und a-contrario entscheiden. Beliebt in Anfängerklausuren zur Demonstration sauberer Subsumtion.
Beispielsfall
§ 925 II BGB und bedingte dingliche Geschäfte
V will an K ein Grundstück unter einer aufschiebenden Bedingung übereignen. Daneben soll auch eine Forderung bedingt abgetreten werden.
Losungsskizze
§ 925 II BGB schließt eine Bedingung bei der Auflassung aus. A contrario folgt, dass für andere Verfügungsgeschäfte — etwa die Abtretung nach § 398 BGB — Bedingungen grundsätzlich zulässig sind. Die Norm ist eng auszulegen, weil sie eine Ausnahme zu § 158 BGB darstellt.
Verwandte Begriffe
Theorie verstanden — jetzt anwenden.
Du verstehst a contrario — jetzt teste dich selbst. Lade dein nachstes Gutachten hoch und bekomme strukturiertes Feedback.