Jurastudium · 13 Min. Lesezeit

Die Zwischenprüfung im Jurastudium — Ablauf, Folgen und Vorbereitung

Die Zwischenprüfung ist die erste echte Hürde im Jurastudium und entscheidet darüber, ob man überhaupt ins Hauptstudium vordringt. Sie wirkt auf den ersten Blick wie eine Formalie, ist aber für viele Studenten der Punkt, an dem das Studium ernst wird — und an dem ein erheblicher Teil eines Jahrgangs ausscheidet. Wer früh versteht, wie die Zwischenprüfung funktioniert, welche Leistungen zählen und welche Folgen ein endgültiges Nichtbestehen hat, kann das Grundstudium gezielt planen, statt es zu unterschätzen. Dieser Ratgeber erklärt im Detail, was die Zwischenprüfung ist, warum sie an jeder Universität anders aussieht und wie eine realistische Vorbereitung gelingt.

Was ist die Zwischenprüfung — und wozu gibt es sie?

Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung im Grundstudium der Rechtswissenschaft. Sie ist kein einzelner großer Termin am Ende des Studiums, sondern setzt sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen, die über die ersten Semester verteilt erbracht werden. Ihr Zweck ist eine frühe Eignungs- und Standortbestimmung: Sie soll zeigen, ob ein Student die juristische Arbeitsweise — das Auslegen von Normen, das Subsumieren im Gutachtenstil, das saubere Strukturieren einer Falllösung — in den drei großen Rechtsgebieten grundsätzlich beherrscht. Damit übernimmt sie die Funktion, die in anderen Studiengängen oft die Orientierungs- oder Grundlagenprüfung hat. Anders als das spätere Staatsexamen ist die Zwischenprüfung eine reine Hochschulleistung; der Staat ist daran nicht beteiligt. Geregelt wird sie deshalb nicht im Juristenausbildungsgesetz, sondern in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Fakultät. Das macht sie zu einer Angelegenheit der einzelnen Universität — mit allen Konsequenzen für ihre konkrete Ausgestaltung.

Warum jede Fakultät ihre eigene Zwischenprüfung hat

Die wichtigste Besonderheit der Zwischenprüfung ist, dass es sie nicht in einer einheitlichen Form gibt. Während die Grundstruktur des Staatsexamens bundesweit ähnlich ist, regelt jede juristische Fakultät ihre Zwischenprüfung eigenständig in der eigenen Prüfungsordnung. Das betrifft praktisch jedes Detail: wie viele Klausuren und Hausarbeiten verlangt werden, in welchen Rechtsgebieten, innerhalb welcher Frist sie abzulegen sind, wie oft man eine nicht bestandene Leistung wiederholen darf und welche Mindestpunktzahl zum Bestehen genügt. An der einen Universität ist die Zwischenprüfung mit dem Bestehen einiger weniger Leistungsnachweise erledigt, an der anderen ist sie ein dichtes Geflecht aus Anfänger- und Fortgeschrittenenklausuren mit eigenen Fristen. Daraus folgt eine ganz praktische Regel: Verlassen Sie sich nie auf Berichte von Kommilitonen anderer Universitäten oder auf allgemeine Foren. Maßgeblich ist allein die eigene Prüfungsordnung samt der dazugehörigen Studienpläne und Merkblätter des Prüfungsamts. Wer diese Dokumente früh liest, vermeidet die häufigsten und folgenreichsten Planungsfehler des Grundstudiums.

Typische Form: Klausuren und Hausarbeiten in den drei Rechtsgebieten

Trotz der unterschiedlichen Ausgestaltung gibt es ein wiederkehrendes Grundmuster. Die Zwischenprüfung verlangt typischerweise eine Reihe von Leistungsnachweisen, die über die drei klassischen Rechtsgebiete verteilt sind — Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Diese Nachweise stammen meist aus den Anfängerübungen und den begleitenden Vorlesungen der ersten Semester. Als Leistungsformen kommen vor allem zwei vor: die Aufsichtsklausur, in der ein Fall unter Zeitdruck und Klausurbedingungen im Gutachtenstil zu lösen ist, und die Hausarbeit, die über mehrere Wochen in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt wird und deutlich mehr Tiefe, Literaturarbeit und Formalia verlangt. Häufig muss in jedem der drei Rechtsgebiete mindestens eine Klausur und in einigen Gebieten zusätzlich eine Hausarbeit bestanden werden. Die genaue Kombination — wie viele Klausuren, in welchen Fächern eine Hausarbeit, ob bestimmte Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte oder Methodenlehre einbezogen sind — variiert von Fakultät zu Fakultät. Das Grundprinzip aber bleibt: Geprüft wird, ob die juristische Falllösung in der Breite beherrscht wird.

Die Frist: Warum die Zwischenprüfung unter Zeitdruck steht

Ein Merkmal, das die Zwischenprüfung von einer bloßen Sammlung von Scheinen unterscheidet, ist die Frist. Die meisten Prüfungsordnungen verlangen, dass die erforderlichen Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden — häufig bis zum Ende des vierten Fachsemesters, manchmal bis zum dritten oder fünften, je nach Universität. Wer die Frist ohne triftigen Grund verstreichen lässt, riskiert, dass die Zwischenprüfung als nicht bestanden gilt, auch wenn noch Versuche offen wären. Diese Frist ist der eigentliche Hebel der Zwischenprüfung: Sie zwingt dazu, von Anfang an kontinuierlich Leistungen zu erbringen, statt das Grundstudium passiv ablaufen zu lassen. Allerdings sehen viele Ordnungen Möglichkeiten vor, die Frist zu verlängern oder zu hemmen — etwa bei nachgewiesener Krankheit, bei einem Auslandssemester, bei Betreuungspflichten oder bei Gremientätigkeit in der Selbstverwaltung. Ob und unter welchen Voraussetzungen das gilt, regelt jede Fakultät eigenständig. Wer absehen kann, dass die Frist eng wird, sollte frühzeitig das Prüfungsamt ansprechen, statt zu hoffen, dass sich das Problem von selbst löst.

Funktion: Voraussetzung fürs Hauptstudium und die großen Übungen

Die Zwischenprüfung ist kein Selbstzweck, sondern ein Tor. In aller Regel ist ihr Bestehen die Voraussetzung dafür, ins Hauptstudium übertreten zu dürfen und insbesondere die großen Übungen — die Übungen für Fortgeschrittene in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht — besuchen und deren Scheine erwerben zu dürfen. Diese Fortgeschrittenenscheine wiederum sind oft Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Damit liegt die Zwischenprüfung an einer entscheidenden Stelle der Studienarchitektur: Wer sie nicht besteht, kommt nicht zu den großen Übungen, und ohne deren Scheine später nicht ins Examen. Manche Fakultäten verknüpfen den Übergang nicht starr, sondern erlauben den Besuch erster Fortgeschrittenenveranstaltungen schon während der laufenden Zwischenprüfung. Das ändert aber nichts am Grundsatz, dass ohne bestandene Zwischenprüfung der weitere Weg versperrt bleibt. Es lohnt sich deshalb, die Zwischenprüfung nicht als lästige Vorstufe abzutun, sondern als das, was sie ist: die Eintrittskarte in den eigentlichen, examensvorbereitenden Teil des Studiums.

Folgen des endgültigen Nichtbestehens

Die ernsteste Seite der Zwischenprüfung ist ihre Endgültigkeit. Jede nicht bestandene Leistung darf nur eine begrenzte Zahl von Malen wiederholt werden — wie oft genau, regelt die jeweilige Prüfungsordnung. Wer auch den letzten zulässigen Versuch nicht besteht oder die Frist endgültig versäumt, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden. Die Folge ist gravierend: Mit dem endgültigen Nichtbestehen erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang Rechtswissenschaft. Das bedeutet in der Praxis die Exmatrikulation aus dem Jurastudium — und zwar nicht nur an der eigenen Universität, sondern bundesweit, weil ein einmal endgültig verlorener Prüfungsanspruch eine Fortsetzung des Studiums an einer anderen deutschen Fakultät grundsätzlich ausschließt. Ein einfacher Wechsel der Universität, um andernorts neu zu beginnen, ist also kein Ausweg. Genau wegen dieser Konsequenz sollte man Wiederholungsversuche nie auf die leichte Schulter nehmen, frühzeitig die eigene Versuchszählung im Blick behalten und im Zweifel rechtzeitig Beratung beim Prüfungsamt oder der Studienberatung suchen, bevor der letzte Versuch ansteht.

Zählen die Noten fürs Examen? Standortbestimmung statt Examensnote

Eine verbreitete Sorge ist, dass die Noten der Zwischenprüfung das spätere Examen belasten. In aller Regel ist das nicht der Fall: Die Noten der Zwischenprüfungsleistungen fließen nicht in die Note des ersten Staatsexamens ein. Für das Examen zählt grundsätzlich nur, was in der staatlichen Pflichtfachprüfung und im universitären Schwerpunktbereich erbracht wird. Die Zwischenprüfung muss bestanden werden, aber ob sie mit knapp ausreichenden oder mit guten Noten bestanden wird, hat auf die Examensnote keinen unmittelbaren Einfluss. Das ist jedoch kein Grund, sie auf das bloße Bestehen zu reduzieren. Die Zwischenprüfung ist die erste belastbare Standortbestimmung: Sie zeigt unter realen Prüfungsbedingungen, wie sicher man den Gutachtenstil beherrscht, wo systematische Schwächen liegen und wie man unter Zeitdruck arbeitet. Wer die Klausurergebnisse und Korrekturanmerkungen ernst nimmt und auswertet, gewinnt früh ein ehrliches Bild vom eigenen Stand — Jahre bevor es im Examen darauf ankommt. Gerade weil die Noten nicht zählen, ist die Zwischenprüfung der ideale, risikoarme Trainingsraum, um die juristische Methode zu festigen.

Die Schwundquote: Warum die ersten Semester ernst sind

Das Jurastudium hat den Ruf, früh auszusieben — und dieser Ruf ist nicht aus der Luft gegriffen. Ein nennenswerter Teil jedes Anfängerjahrgangs erreicht das Hauptstudium nicht, sei es durch endgültiges Nichtbestehen der Zwischenprüfung, durch Studiengangwechsel nach den ersten ernüchternden Klausuren oder durch versäumte Fristen. Die genauen Zahlen schwanken von Universität zu Universität und von Jahrgang zu Jahrgang, aber die Größenordnung ist beträchtlich; an manchen Fakultäten scheidet ein erheblicher Anteil schon im Grundstudium aus. Der Grund liegt selten an fehlender Intelligenz, sondern fast immer an einer Unterschätzung des Anspruchs und der Methode. Die juristische Falllösung im Gutachtenstil ist eine eigene Handwerkskunst, die man aktiv und durch Schreiben erlernen muss — bloßes Mitlesen von Lehrbüchern und Vorlesungsmitschriften genügt nicht. Wer das in den ersten Semestern unterschätzt, schreibt seine ersten Klausuren oft deutlich unter den eigenen Erwartungen. Die nüchterne Konsequenz: Die ersten Semester sind nicht zum Eingewöhnen da, sondern bereits Teil der Auswahl. Wer sie ernst nimmt, verschafft sich einen dauerhaften Vorsprung.

Punktesystem und Bewertung schon im Grundstudium

Schon die Klausuren und Hausarbeiten der Zwischenprüfung werden nach der juristischen Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewertet — derselben Skala, die später im Examen gilt. Den Punkten sind feste Notenstufen zugeordnet, von 0 Punkten („ungenügend“) über 4 bis 6 („ausreichend“) bis hinauf zu 16 bis 18 („sehr gut“). Bestanden ist eine Leistung in der Regel ab 4,0 Punkten. Für viele Anfänger ist diese Skala der erste Kulturschock: Wer aus der Schule gewohnt ist, dass die Hälfte der Punkte ein solides Mittelfeld bedeutet, erlebt im Jura, dass eine Klausur mit 9 Punkten bereits eine sehr gute Leistung ist und zweistellige Punktzahlen die Ausnahme bleiben. Diese strenge Bewertung von Anfang an ist gewollt: Sie gewöhnt früh an den Maßstab des Examens. Wer die ersten niedrigen Punktzahlen nicht als persönliches Versagen, sondern als realistische Rückmeldung über die noch zu erlernende Methode versteht, kann mit ihnen produktiv umgehen. Die Punkteskala der Zwischenprüfung ist damit weniger ein Urteil als ein Frühwarnsystem — vorausgesetzt, man liest es richtig.

Vorbereitung: Wie man die Zwischenprüfung sicher besteht

Die wirksamste Vorbereitung auf die Zwischenprüfung beginnt mit dem Lesen der eigenen Prüfungsordnung in den allerersten Wochen des Studiums. Erst wenn klar ist, welche Leistungen in welchen Fächern und innerhalb welcher Frist verlangt werden, lässt sich ein tragfähiger Plan aufstellen, der die Klausuren und Hausarbeiten sinnvoll über die Semester verteilt — statt am Ende mehrere Pflichtleistungen in einem einzigen, überladenen Semester stemmen zu müssen. Inhaltlich entscheidet die Methode: Die juristische Falllösung im Gutachtenstil muss man durch eigenes Schreiben einüben, nicht durch passives Lesen. Bewährt haben sich der frühe Besuch von Arbeitsgemeinschaften und Tutorien, das Schreiben möglichst vieler Übungsklausuren mit ehrlicher Korrektur und die Arbeit mit Fall- und Übungsbüchern statt allein mit Lehrbüchern. Wer zudem die ersten zurückgegebenen Klausuren systematisch auswertet — welche Fehlertypen wiederkehren, wo der Gutachtenstil noch wackelt —, lernt datenbasiert statt nach Gefühl. Genau dieses frühe, aktive Üben ist der Unterschied zwischen denen, die das Grundstudium sicher durchlaufen, und denen, die an der Zwischenprüfung scheitern.

Häufige Planungsfehler im Grundstudium

Viele Probleme mit der Zwischenprüfung sind keine Wissens-, sondern Organisationsfehler. Der häufigste ist, die Prüfungsordnung zu spät zu lesen und erst im dritten Semester zu bemerken, dass eine Leistung längst fällig gewesen wäre. Eng damit verwandt ist das Aufschieben der Hausarbeiten: Weil sie in der vorlesungsfreien Zeit mehrere Wochen binden, werden sie gern verdrängt — bis sich mehrere Pflichthausarbeiten in einer Semesterpause stapeln. Ein weiterer Fehler ist, die ersten schlechten Klausuren persönlich zu nehmen und das Schreiben zu meiden, statt gerade dann mehr zu üben; so verfestigt sich die Schwäche, die man eigentlich abbauen müsste. Auch das Verlassen auf Erfahrungsberichte anderer Universitäten führt in die Irre, weil jede Fakultät anders prüft. Schließlich unterschätzen viele die Fristen und versäumen rechtzeitige Anträge auf Fristverlängerung im Versäumnisfall. Die gute Nachricht: Alle diese Fehler sind vermeidbar. Wer früh plant, die eigene Ordnung kennt, kontinuierlich schreibt und im Zweifel das Prüfungsamt fragt, hat die organisatorische Seite der Zwischenprüfung im Griff — und kann sich auf das Eigentliche konzentrieren, das juristische Handwerk.

Häufige Fragen

Zählen die Noten der Zwischenprüfung fürs Examen?
In aller Regel nicht. Die Noten der Zwischenprüfungsleistungen fließen grundsätzlich nicht in die Note des ersten Staatsexamens ein; dafür zählen nur die staatliche Pflichtfachprüfung und der universitäre Schwerpunktbereich. Die Zwischenprüfung muss aber bestanden werden und ist eine wertvolle frühe Standortbestimmung für die eigene Methode.
Was passiert, wenn man die Zwischenprüfung endgültig nicht besteht?
Mit dem endgültigen Nichtbestehen erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang Rechtswissenschaft, was in der Praxis die Exmatrikulation bedeutet. Da ein verlorener Prüfungsanspruch bundesweit wirkt, ist auch ein Wechsel an eine andere Universität kein Ausweg. Deshalb sollte man Wiederholungsversuche und Fristen sehr ernst nehmen.
Warum sieht die Zwischenprüfung an jeder Universität anders aus?
Die Zwischenprüfung ist eine reine Hochschulleistung und wird nicht im Juristenausbildungsgesetz, sondern in der Prüfungsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt. Jede Universität legt eigenständig fest, wie viele Klausuren und Hausarbeiten in welchen Fächern und innerhalb welcher Frist verlangt werden. Maßgeblich ist deshalb immer die eigene Prüfungsordnung.
Bis wann muss die Zwischenprüfung abgelegt sein?
Das hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Häufig müssen die erforderlichen Leistungen bis zum Ende des vierten Fachsemesters erbracht sein, an manchen Fakultäten früher oder später. Bei Krankheit, Auslandssemester oder vergleichbaren Gründen sehen viele Ordnungen Fristverlängerungen vor — die Voraussetzungen regelt jede Universität selbst.
Welche Funktion hat die Zwischenprüfung im Studienverlauf?
Das Bestehen der Zwischenprüfung ist in der Regel die Voraussetzung für den Übertritt ins Hauptstudium und insbesondere für den Besuch der großen Übungen für Fortgeschrittene. Deren Scheine sind später oft Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Ohne bestandene Zwischenprüfung bleibt der weitere Weg also versperrt.

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