Karriere · 13 Min. Lesezeit

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer als Jurist werden

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gelten als zwei der angesehensten freien Berufe an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft — und sie stehen Juristen offen, oft mit einem Schwerpunkt im Steuerrecht. Der Weg führt nicht über das zweite Staatsexamen allein, sondern über eine eigene, anspruchsvolle Berufsprüfung und mehrjährige Praxis. Dieser Ratgeber ordnet ein, warum gerade die Kombination aus Jura und Steuerrecht ein tragfähiger Pfad ist, was die beiden Examina verlangen, wie sich die Berufe vom klassischen Anwalt und vom Fachanwalt für Steuerrecht unterscheiden und welcher Aufwand realistisch dahintersteckt. Die konkrete Zulassung richtet sich stets nach den jeweiligen Berufsordnungen — dieser Text gibt die Struktur, nicht den Bescheid.

Zwei Berufe an der Grenze von Recht und Wirtschaft

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind freie Berufe mit eigenem Berufsrecht, eigener Kammer und eigenem Zulassungsexamen. Der Steuerberater berät und vertritt seine Mandanten in Steuersachen — von der laufenden Buchführung über Jahresabschlüsse bis zur Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Der Wirtschaftsprüfer geht darüber hinaus: Sein Kernvorbehalt ist die gesetzliche Abschlussprüfung, also die unabhängige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, die er mit einem Bestätigungsvermerk testiert. Beide Berufe sind keine klassischen Juristenberufe, doch sie sind für Juristen ausdrücklich erreichbar. Wer im Studium und Referendariat das Steuerrecht vertieft, bringt eine ungewöhnlich gute Grundlage mit: Steuerrecht ist in weiten Teilen Auslegung von Normen, Subsumtion unter Tatbestände und Umgang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung — also genau das Handwerk, das die juristische Ausbildung schult. Die wirtschaftlichen und rechnerischen Anteile, die hinzukommen, lassen sich gezielt aufbauen.

Warum Jura plus Steuerrecht ein guter Weg ist

Das Steuerrecht ist eines der am stärksten verrechtlichten Felder überhaupt. Es lebt von Gesetzesauslegung, von der Abgrenzung von Tatbestandsmerkmalen, von Verfahrens- und Verfassungsrecht und von einer ständig fortgeschriebenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Genau hier spielt der Jurist seine Stärken aus: methodisch sauberes Arbeiten mit Normen, Gutachtenstil im Hintergrund, ein Gespür für Auslegungsspielräume und für die Grenzen zwischen zulässiger Gestaltung und unzulässiger Umgehung. Wer den Schwerpunkt im Studium auf Steuer- und Bilanzrecht legt, eine steuerrechtliche Station im Referendariat wählt oder früh in einer steuerberatenden Kanzlei arbeitet, baut sich ein Profil auf, das sowohl in die Steuerberatung als auch in die Wirtschaftsprüfung trägt. Hinzu kommt: Die juristische Doppelqualifikation — Volljurist und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer — ist auf dem Markt selten und entsprechend gefragt, gerade an der Schnittstelle zu Gesellschafts-, Konzern- und Umwandlungssteuerrecht.

Der Steuerberater — Beruf und Aufgaben

Der Steuerberater ist Organ der Steuerrechtspflege und übt einen unabhängigen Beruf aus. Sein Tätigkeitsfeld ist breit: Er erstellt Steuererklärungen, gestaltet Sachverhalte steueroptimiert, betreut die Buchführung und Jahresabschlüsse von Unternehmen, berät bei Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung und internationalen Sachverhalten und vertritt Mandanten in Einspruchs- und Klageverfahren. Anders als der reine Berater ist er zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt — ein Vorbehalt, den das Berufsrecht eng zieht. Für Juristen reizvoll ist die Nähe zur Rechtsanwendung: Vieles, was der Steuerberater tut, ist im Kern juristische Arbeit am konkreten Fall, ergänzt um betriebswirtschaftliches und buchhalterisches Verständnis. Der Beruf lässt sich in der Einzelkanzlei, in mittelständischen Sozietäten oder in großen, oft mit Wirtschaftsprüfung verbundenen Gesellschaften ausüben. Viele Juristen verbinden die Zulassung als Steuerberater mit der Anwaltszulassung und treten als Rechtsanwalt und Steuerberater zugleich auf.

Die Steuerberaterprüfung — Voraussetzungen und Anspruch

Der Zugang zum Beruf führt über die Steuerberaterprüfung, die als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland gilt. Sie setzt grundsätzlich eine Kombination aus Qualifikation und mehrjähriger praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraus. Für Hochschulabsolventen — und damit auch für Juristen mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Studium — ist nach einer einschlägigen Berufstätigkeit von in der Regel mehreren Jahren die Zulassung zur Prüfung möglich; die genaue Dauer hängt von Art und Umfang des Studiums ab und ist im Berufsrecht geregelt. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen Teil mit mehreren mehrstündigen Klausuren — schwerpunktmäßig Ertragsteuern, Bilanz- und Verfahrensrecht sowie Umsatz- und Verkehrsteuern — und einer anschließenden mündlichen Prüfung. Die Durchfallquoten sind hoch, die Vorbereitung erfordert typischerweise berufsbegleitend ein Jahr intensiven Lernens oder mehr. Die maßgeblichen Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der zugehörigen Durchführungsverordnung.

Der Wirtschaftsprüfer — Beruf und Vorbehalt

Der Wirtschaftsprüfer steht eine Stufe darüber, was den gesetzlichen Vorbehalt angeht: Nur er darf gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen und den Bestätigungsvermerk erteilen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse prüfen lassen; der Wirtschaftsprüfer beurteilt, ob die Rechnungslegung den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, und übernimmt damit eine zentrale Funktion für das Vertrauen in Kapitalmärkte und Unternehmensberichterstattung. Daneben ist er — wie der Steuerberater, dessen Befugnisse er regelmäßig mit umfasst — beratend tätig: in Bewertung, Restrukturierung, Transaktionsbegleitung und betriebswirtschaftlicher Prüfung. Für Juristen ist der Beruf anspruchsvoll, aber keineswegs verschlossen: Prüfungsurteile setzen sorgfältige Sachverhaltsfeststellung, das Auslegen von Bilanzierungsnormen und das Abwägen unter Unsicherheit voraus — Tätigkeiten, die juristisches Denken belohnen. Der wirtschaftliche und rechnungslegungstechnische Anteil ist hier allerdings deutlich größer als beim Steuerberater.

Das WP-Examen — der lange, harte Weg

Das Wirtschaftsprüferexamen gilt als eines der schwierigsten Berufsexamina in Deutschland — vergleichbar anspruchsvoll wie das juristische Staatsexamen, nur in einem anderen Fachgebiet. Es prüft in mehreren Gebieten: Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung, Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht. Die Zulassung setzt eine einschlägige Hochschulausbildung und eine mehrjährige praktische Tätigkeit voraus, von der ein erheblicher Teil auf die Mitwirkung an Abschlussprüfungen entfallen muss. Wer bereits Steuerberater ist, kann sich Teile des Examens unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern lassen — ein häufiger und sinnvoller Zwischenschritt: erst Steuerberater, dann Wirtschaftsprüfer. Das Examen umfasst umfangreiche schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung; die Durchfallquoten liegen hoch. Realistisch ist von mehreren Jahren Praxis plus einer langen, oft berufsbegleitenden Vorbereitung auszugehen. Die maßgeblichen Voraussetzungen regelt die Wirtschaftsprüferordnung.

Tätigkeitsfelder — Kanzlei, Big Four, Unternehmen

Die Arbeitsmärkte beider Berufe sind vielfältig. In klassischen Steuerkanzleien und mittelständischen Sozietäten liegt der Schwerpunkt auf laufender Beratung, Gestaltung und Vertretung; hier ist die Mandantennähe groß, das Themenspektrum breit, die Arbeitszeiten sind oft besser planbar. Die großen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften — im Markt häufig als Big Four zusammengefasst — bieten eine sehr strukturierte Laufbahn: Einstieg im Prüfungsteam oder im Steuerbereich, dann Examen, dann der Aufstieg über Manager- bis zu Partnerrollen. Hier finden sich besonders viele Schnittstellen für Juristen, etwa in der steuerlichen Transaktionsberatung, im internationalen Steuerrecht oder im Umwandlungssteuerrecht. Daneben arbeiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch angestellt in Unternehmen — in der Steuerabteilung, im Konzernrechnungswesen oder in der internen Revision. Für den doppelt qualifizierten Volljuristen mit Berufsexamen öffnen sich Rollen, die rein wirtschaftlich ausgebildete Bewerber so nicht besetzen können, gerade dort, wo Steuer- und Gesellschaftsrecht ineinandergreifen.

Abgrenzung zum Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Hier lohnt eine klare Trennung. Der Rechtsanwalt ist allgemein zur Rechtsberatung befugt und darf auch in Steuersachen beraten und vertreten; der Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Anwalt, der durch Lehrgang, Falllisten und Fachgespräch eine besondere theoretische und praktische Spezialisierung im Steuerrecht nachgewiesen hat. Er bleibt aber Anwalt — sein Beruf ist die Rechtsberatung, nicht die Abschlussprüfung. Der Steuerberater dagegen ist ein eigener Beruf mit eigenem Examen, dessen Vorbehalt auf der unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen liegt, einschließlich Buchführung und Abschlusserstellung. Der Wirtschaftsprüfer wiederum hat als Einzigen den Vorbehalt der gesetzlichen Abschlussprüfung. Praktisch heißt das: Ein Volljurist kann Anwalt und zusätzlich Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein und so mehrere Befugnisse in einer Person bündeln. Der Fachanwalt für Steuerrecht ist der schnellere, rein anwaltliche Spezialisierungsweg; das Berufsexamen als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist der tiefere, aber deutlich aufwendigere Weg mit eigenständigen Befugnissen.

Verdienst — qualitativ eingeordnet

Beide Berufe gelten als wirtschaftlich attraktiv, wobei sich konkrete Zahlen nicht seriös pauschalisieren lassen — sie hängen von Region, Kanzleigröße, Spezialisierung und davon ab, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Als grobe Orientierung gilt: Der Berufseinstieg vor dem Examen liegt im üblichen Rahmen qualifizierter Akademiker, mit dem bestandenen Examen steigt das Niveau spürbar, und der Schritt zur Partnerschaft in einer etablierten Gesellschaft oder zur eigenen gut laufenden Kanzlei eröffnet ein deutlich höheres Einkommen. Der Wirtschaftsprüfer steht aufgrund des selteneren und schwierigeren Examens und des Prüfungsvorbehalts tendenziell am oberen Ende. Für den doppelt qualifizierten Juristen kommt ein Markenvorteil hinzu: Die Kombination aus juristischer und steuerberatender oder prüfender Qualifikation ist knapp und lässt sich entsprechend gut positionieren. Wer Einkommen plant, sollte weniger auf Tabellenwerte als auf das eigene Profil, das Segment und die unternehmerische Komponente schauen.

Aufwand und Dauer der Zusatzqualifikation

Realistisch ist beides ein mehrjähriges Projekt neben dem Beruf, kein kurzer Zusatzkurs. Für den Steuerberater ist nach dem Studium zunächst die geforderte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Finanzbehörden verwalteten Steuern abzuleisten, bevor die Zulassung zur Prüfung möglich ist; daran schließt sich eine intensive Vorbereitungsphase an, die viele berufsbegleitend über etwa ein Jahr oder länger gestalten. Der Wirtschaftsprüfer baut häufig darauf auf: erst Steuerberater, dann nach weiterer einschlägiger Prüfungspraxis das WP-Examen, oft mit Teilerleichterungen. Insgesamt sollte man für den vollen Weg vom Studienabschluss bis zum bestandenen WP-Examen einen Zeithorizont im Bereich mehrerer Jahre einplanen. Das ist anstrengend, aber gut planbar — und der Aufwand zahlt auf eine stabile, hochangesehene und vergleichsweise konjunkturresistente Berufsperspektive ein. Wichtig: Alle Fristen, anrechenbaren Tätigkeiten und Erleichterungen ergeben sich aus den Berufsordnungen und können sich ändern; vor der Planung gehört der Blick in die aktuelle Fassung.

Häufige Fragen

Kann man als Jurist Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer werden?
Ja. Beide Berufe stehen Juristen offen. Sie verlangen kein zweites Staatsexamen, sondern eine eigene Berufsprüfung sowie eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit. Ein Schwerpunkt im Steuerrecht ist dabei ein großer Vorteil, weil Steuerrecht in weiten Teilen klassische Normauslegung und Subsumtion ist.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?
Der Steuerberater berät und vertritt in Steuersachen, erstellt Abschlüsse und führt Verfahren gegen das Finanzamt. Der Wirtschaftsprüfer darf zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchführen und den Bestätigungsvermerk erteilen — dieser Prüfungsvorbehalt ist ihm vorbehalten. Das WP-Examen ist anspruchsvoller, und viele werden erst Steuerberater und dann Wirtschaftsprüfer.
Wie schwer ist die Steuerberaterprüfung?
Sie gilt als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland, mit hohen Durchfallquoten. Sie besteht aus mehreren mehrstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung und erfordert typischerweise eine intensive, oft berufsbegleitende Vorbereitung über ein Jahr oder länger. Die genauen Voraussetzungen regeln Steuerberatungsgesetz und Durchführungsverordnung.
Worin unterscheidet sich der Steuerberater vom Fachanwalt für Steuerrecht?
Der Fachanwalt für Steuerrecht bleibt Rechtsanwalt mit nachgewiesener Spezialisierung im Steuerrecht; sein Beruf ist die Rechtsberatung. Der Steuerberater ist ein eigener Beruf mit eigenem Examen und dem Vorbehalt der unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, einschließlich Buchführung und Abschlusserstellung. Ein Volljurist kann beides verbinden.
Wie lange dauert der Weg zum Wirtschaftsprüfer?
Realistisch sind mehrere Jahre. Nach dem Studium ist eine einschlägige Prüfungspraxis zu absolvieren, bevor die Zulassung zum Examen möglich ist; das WP-Examen selbst erfordert eine lange Vorbereitung. Viele gehen den Weg über die Steuerberaterprüfung mit anschließenden Teilerleichterungen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Wirtschaftsprüferordnung und können sich ändern.

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