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Gliederung in Jura: Ebenen A. I. 1. a) aa) und wie man sie setzt

A., I., 1., a), aa) — und dann? Die juristische Gliederung gehört zu den Dingen, die im Studium jeder benutzt und kaum jemand erklärt bekommt. Dabei ist sie mehr als Formalie: Das Inhaltsverzeichnis einer Hausarbeit ist das Erste, was der Korrektor liest, und an ihm sieht er, ob der Bearbeiter die Struktur des Falls verstanden hat. In der Klausur entscheidet eine saubere Gliederung darüber, ob der Korrektor dem Gedankengang folgen kann oder ihn suchen muss. Dieser Ratgeber zeigt die übliche Reihenfolge der Gliederungsebenen, erklärt, was nach aa) kommt, wie Überschriften in Klausur und Hausarbeit formuliert werden, welche Regeln der Logik jede Gliederung einhalten muss und wie man sich in Word Stunden an Formatierungsarbeit spart.

Die übliche Reihenfolge der Gliederungsebenen

In der Rechtswissenschaft hat sich ein alphanumerisches System durchgesetzt, das von groben zu feinen Ebenen führt: Großbuchstaben (A., B., C.), römische Ziffern (I., II., III.), arabische Ziffern (1., 2., 3.), Kleinbuchstaben mit Klammer (a), b), c)), doppelte Kleinbuchstaben (aa), bb), cc)), arabische Ziffern in Klammern ((1), (2), (3)), Kleinbuchstaben in Klammern ((a), (b), (c)) und doppelte Kleinbuchstaben in Klammern ((aa), (bb), (cc)). Reicht auch das nicht, folgen griechische Buchstaben (α), β), γ)) und schließlich deren Doppelungen (αα), ββ)). Als Merkzeile: A. – I. – 1. – a) – aa) – (1) – (a) – (aa) – α) – αα). Über der Ebene A. kann bei umfangreichen Arbeiten, etwa bei mehreren Tatkomplexen oder mehreren Aufgaben, eine weitere Einteilung stehen, etwa „1. Teil“, „§ 1“ oder „Tatkomplex 1“. Die Dezimalgliederung (1., 1.1, 1.1.1), die in anderen Fächern Standard ist, ist in juristischen Arbeiten unüblich; die Merkblätter der Fakultäten sehen das alphanumerische System vor. Im Detail weichen sie voneinander ab, etwa mit „a.“ und „aa.“ statt „a)“ und „aa)“, und die griechischen Ebenen sind seltener festgelegt als die übrigen. Maßgeblich ist das Merkblatt des Lehrstuhls.

Was kommt nach aa)?

Das ist die häufigste Frage zur juristischen Gliederung, und die Antwort lautet: (1). Nach den doppelten Kleinbuchstaben wechselt das System in die Klammerschreibweise und beginnt dort wieder mit Ziffern, dann Buchstaben, dann Doppelbuchstaben: (1), (a), (aa). Ein Ausschnitt aus einer Zivilrechtsprüfung: A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung aus § 433 I 1 BGB — I. Anspruch entstanden — 1. Wirksamer Kaufvertrag — a) Einigung — aa) Angebot des V — bb) Annahme des K —

  1. (1)Willenserklärung —
  2. (2)Zugang — b) Keine Unwirksamkeitsgründe — 2. … — II. Anspruch erloschen — B. … Ob die Klammern nur geschlossen („a)“) oder beidseitig („(a)“) gesetzt werden, markiert gerade den Unterschied zwischen zwei Ebenen, deshalb darf man sie nicht verwechseln. Wer regelmäßig bei (1) oder tiefer ankommt, sollte allerdings prüfen, ob die Gliederung zu fein geworden ist. Eine Ebene je Prüfungsschritt ist sinnvoll, eine Ebene je Satz nicht. Auch in umfangreichen Hausarbeiten reichen meist sechs bis sieben Ebenen, und eine Klausur kommt mit deutlich weniger aus.

Wer A. sagt, muss B. sagen

Die wichtigste Regel jeder Gliederung ist logisch, nicht formal: Eine Ebene wird nur dann unterteilt, wenn es mindestens zwei Unterpunkte gibt. Auf ein „I.“ muss also ein „II.“ folgen, auf ein „a)“ ein „b)“. Ein einzelner Unterpunkt ist kein Unterpunkt, sondern derselbe Punkt mit einer weiteren Überschrift, und er zeigt dem Korrektor, dass die Struktur nicht durchdacht ist. Wer etwa unter „I. Tatbestand“ nur „1. Objektiver Tatbestand“ gliedert und den subjektiven Tatbestand vergisst, hat nicht nur ein Formproblem, sondern einen inhaltlichen Fehler, den die Gliederung verrät. Zweite Regel: Gleichrangige Punkte stehen auf derselben Ebene. Objektiver und subjektiver Tatbestand gehören nebeneinander, nicht der eine unter den anderen. Dritte Regel: Die Gliederung folgt dem Prüfungsaufbau. Im Zivilrecht sind das die Anspruchsgrundlagen mit Anspruch entstanden, erloschen und durchsetzbar, im Strafrecht Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, im Öffentlichen Recht Zulässigkeit und Begründetheit. Eine Gliederung, die davon abweicht, braucht einen sachlichen Grund.

Überschriften formulieren: knapp, im Nominalstil, mit Norm

Juristische Gliederungsüberschriften sind knapp und stehen im Nominalstil: „Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung aus § 433 I 1 BGB“, „Wirksamer Kaufvertrag“, „Zugang der Willenserklärung“. Fragen („Hat K einen Anspruch?“) und ganze Sätze gehören nicht in die Überschrift, sondern in den Obersatz darunter. Auf den höchsten Ebenen nennt die Überschrift Anspruchsteller, Anspruchsgegner, Anspruchsziel und Anspruchsgrundlage beziehungsweise Täter und Delikt, auf den unteren nur noch das geprüfte Merkmal. Ergebnisse gehören nicht in die Überschrift: „Kein Zugang“ nimmt vorweg, was das Gutachten erst begründen soll, und passt nicht zum Gutachtenstil. Normen werden in den Überschriften vollständig mit Absatz und Satz zitiert, in der juristischen Kurzform mit römischer Ziffer für den Absatz („§ 433 I 1 BGB“). Wichtig ist außerdem die Einheitlichkeit: Wer auf einer Ebene mit „Tatbestand“ beginnt, schreibt auf der Nachbarebene nicht plötzlich „Die Rechtswidrigkeit der Tat“. Wie Normen korrekt zitiert werden, erklärt der Ratgeber zum Zitieren in Jura.

Gliederung in der Klausur

In der Klausur ist die Gliederung ein Werkzeug für Korrektor und Bearbeiter zugleich. Sie wird üblicherweise mitgeschrieben: Gliederungspunkt, kurze Überschrift, darunter der Obersatz. So kann der Korrektor sofort erkennen, wo eine Prüfung beginnt und endet, und der Bearbeiter sieht beim Schreiben, auf welcher Ebene er sich bewegt. Unter Zeitdruck lohnt es sich, die Überschriften kurz zu halten und auf den unteren Ebenen im Zweifel wegzulassen. Die Gliederungspunkte selbst bleiben aber immer stehen. Unproblematisches, das im Urteilsstil in einem Satz festgestellt wird, braucht keinen eigenen Gliederungspunkt. Die Gliederung entsteht nicht beim Schreiben, sondern in der Lösungsskizze: Wer dort die Ebenen schon festgelegt hat, muss in der Reinschrift nicht mehr überlegen und verhindert, dass er mitten in der Prüfung merkt, dass ein „b)“ fehlt. Wie man die Skizze anlegt und die Zeit einteilt, beschreibt der Ratgeber zur Klausurtaktik.

Gliederung und Inhaltsverzeichnis in der Hausarbeit

In der Hausarbeit wird die Gliederung zum Inhaltsverzeichnis, und dieses ist ein eigener Bestandteil der Arbeit. Es steht vor dem Gutachten, bildet sämtliche Gliederungspunkte mit Überschrift und Seitenzahl ab und muss mit den Überschriften im Text wortgleich übereinstimmen. Ein Korrektor liest es in der Regel zuerst und erkennt daran, ob der Schwerpunkt der Arbeit richtig gesetzt ist: Nimmt eine unproblematische Zulässigkeitsprüfung vier Seiten ein und das zentrale Problem eine halbe, sieht er das, bevor er einen Satz des Gutachtens gelesen hat. Anders als in der Klausur werden in der Hausarbeit alle Ebenen mit Überschrift versehen, weil das Inhaltsverzeichnis sonst Lücken hätte. Eingerückt werden die Ebenen dort, im Fließtext dagegen meist nicht; die Einzelheiten zu Einrückung, Schriftgröße und Seitenzählung regelt das Merkblatt des Lehrstuhls. Eine sorgfältige Gliederung ist nie Selbstzweck, aber sie ist die schnellste Möglichkeit, dem Korrektor zu zeigen, dass man den Fall durchdrungen hat.

Gliederung in Word: Stunden sparen mit Formatvorlagen

Wer die Gliederungspunkte von Hand tippt, verbringt die letzten Tage vor der Abgabe damit, Nummern umzuschreiben, weil ein Prüfungspunkt eingefügt wurde. Besser ist es, von Anfang an mit Formatvorlagen zu arbeiten: Jede Gliederungsebene erhält eine eigene Überschriften-Formatvorlage (Überschrift 1 für A., Überschrift 2 für I. und so weiter), die mit einer Liste mit mehreren Ebenen verknüpft wird. Dann nummeriert Word automatisch, Einfügen und Verschieben von Punkten bringt die Zählung nicht durcheinander, und das Inhaltsverzeichnis lässt sich per Klick erzeugen und aktualisieren. Zwei Grenzen sollte man kennen: Word bietet höchstens neun Listenebenen und keine griechische Nummerierung, sodass sehr tiefe Gliederungen auf den untersten Ebenen von Hand gesetzt werden müssen. Und die Doppelbuchstaben der Ebenen aa) und (aa) sind nicht so einfach einzurichten wie die übrigen Ebenen. Deshalb lohnt es sich, bei der Fakultät, beim Lehrstuhl oder bei der Fachschaft nach einer fertigen Vorlage für juristische Hausarbeiten zu fragen, in der die Ebenen, Ränder und Fußnoten schon eingestellt sind. Wichtig ist nur, die Vorlage vor dem ersten Satz einzurichten und nicht am Abgabeabend.

Typische Gliederungsfehler

Einige Fehler kehren in fast jeder ersten Hausarbeit und Klausur wieder. Erstens der einzelne Unterpunkt: ein „1.“ ohne „2.“, ein „aa)“ ohne „bb)“. Zweitens der Ebenensprung: Nach „a)“ folgt direkt „(1)“, weil „aa)“ übersprungen wurde. Drittens die schiefe Gleichordnung: Unterschiedlich gewichtige Punkte stehen auf derselben Ebene, etwa „1. Tatbestand“ neben „2. Vorsatz“, obwohl der Vorsatz Teil des Tatbestands ist. Viertens die Überschrift mit Ergebnis, die den Gutachtenstil unterläuft. Fünftens die Übergliederung: Jede Definition erhält einen eigenen Punkt, und das Inhaltsverzeichnis wird länger als nötig, während das eigentliche Problem darin untergeht. Sechstens die Abweichung zwischen Inhaltsverzeichnis und Text, weil eine Überschrift im Text nachträglich geändert wurde. Alle sechs Fehler lassen sich vor der Abgabe in zehn Minuten finden, wenn man nur das Inhaltsverzeichnis liest und bei jeder Ebene fragt: Gibt es einen zweiten Punkt, steht Gleiches neben Gleichem, und folgt die Reihenfolge dem Prüfungsaufbau?

Häufige Fragen

Wie lautet die Reihenfolge der Gliederungsebenen in Jura?
Üblich ist: A. – I. – 1. – a) – aa) – (1) – (a) – (aa) – α) – αα). Darüber kann bei großen Arbeiten eine weitere Einteilung stehen (1. Teil, § 1 oder Tatkomplex 1). Einzelne Merkblätter weichen im Detail ab.
Was kommt in der juristischen Gliederung nach aa)?
Nach aa), bb) folgen Ziffern in Klammern: (1), (2). Danach kommen (a), (b) und (aa), (bb), bei sehr tiefen Gliederungen griechische Buchstaben.
Darf ich einen Gliederungspunkt ohne zweiten Punkt setzen?
Nein. Wer A. sagt, muss B. sagen: Eine Ebene wird nur unterteilt, wenn es mindestens zwei Unterpunkte gibt. Ein einzelner Unterpunkt zeigt, dass die Struktur nicht stimmt.
Muss ich in der Klausur Überschriften schreiben?
Die Gliederungspunkte sollten stehen, damit der Korrektor die Struktur erkennt. Kurze Überschriften helfen zusätzlich; unter Zeitdruck können sie auf den unteren Ebenen entfallen.
Kann ich in Jura mit 1.1 und 1.1.1 gliedern?
Die Dezimalgliederung ist in juristischen Arbeiten unüblich. Erwartet wird fast immer das alphanumerische System. Maßgeblich ist das Merkblatt des Lehrstuhls.

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