status quo

gegenwärtiger Zustand

Aussprache: status kwo

Der bestehende Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. In der juristischen Argumentation häufig als Bezugspunkt für Bestandsschutz, einstweiligen Rechtsschutz und das Eingriffsverbot herangezogen.

Etymologie

Lateinisch: status = Zustand, Stand; quo = wie, in dem (Ablativ zu qui). Voller Ausdruck: status quo ante (Zustand wie vorher) — vor allem im Völkerrecht zur Bezeichnung des vor einem Krieg oder Konflikt bestehenden Zustands. Heute auch ohne Zusatz in allgemeiner Bedeutung.

Juristische Bedeutung

„Status quo“ ist im Recht weniger ein Rechtsbegriff als ein Argumentationsmuster, das in unterschiedlichen Bereichen wiederkehrt:

1. Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 935, 940 ZPO; § 80 V, 123 VwGO): Die einstweilige Verfügung dient regelmäßig der Sicherung des status quo: Bis zur Hauptsacheentscheidung soll sich die Situation nicht zum Nachteil des Antragstellers verändern. Die „Regelungsverfügung“ (§ 940 ZPO) hingegen kann auch einen neuen Zustand schaffen.
2. Bestandsschutz im öffentlichen Recht: Verfassungsrechtliche Eingriffslehre fragt, ob in einen bestehenden, geschützten Zustand eingegriffen wird. Beispiele: Eigentumsbestandsschutz (Art. 14 GG), Berufsschutz (Art. 12 GG), Familienschutz (Art. 6 GG).
3. Vertrauensschutz und Rückwirkung: Die Frage nach echter und unechter Rückwirkung bei Gesetzen ist eine Frage des Schutzes des bisherigen Status quo. Das BVerfG (E 13, 261; E 72, 200) verlangt bei echter Rückwirkung in vergangene, abgeschlossene Tatbestände eine besondere Rechtfertigung.
4. Völkerrecht: „Status quo ante bellum“ (Zustand vor Kriegsausbruch) bezeichnet das Ziel von Friedensverträgen, die territorialen Verhältnisse wiederherzustellen. „Uti possidetis“ (siehe auch dort): koloniale Grenzen als status quo der Unabhängigkeit übernommen.
5. Zivilrecht: Beim negatorischen Anspruch (§ 1004 BGB) geht es um die Wiederherstellung des Status quo: Beseitigung der Beeinträchtigung, Unterlassung weiterer Eingriffe.

Als Argumentationsformel hat „Status quo“ konservierende Funktion: Wer den bestehenden Zustand ändern will, trägt typischerweise Begründungs- und Beweislast. Das spiegelt sich in mehreren prozessualen Regeln (Beweislast desjenigen, der einen Rechtsanspruch geltend macht; gesetzgeberische Begründungspflichten bei Eingriffen in bestehende Rechtspositionen).

In der Klausur

Eher im Verfassungsrecht (Bestandsschutz, Rückwirkung), im einstweiligen Rechtsschutz und Völkerrecht als argumentative Figur. Tipp: „Status quo“ ist kein eigenständiger Tatbestand, sondern ein Bezugspunkt. Frage: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich der Status quo? Was wäre die Veränderung, und wie ist sie rechtfertigungsbedürftig?

Beispielsfall

Einstweilige Verfügung gegen geplante Bauarbeiten

Nachbar N erfährt, dass die Stadt am nächsten Tag mit Bauarbeiten beginnen will, durch die ihm zustehende Wegerechte vernichtet würden. Eine Hauptsacheentscheidung würde Monate dauern.

Losungsskizze

N kann eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des status quo (§§ 935, 940 ZPO) beantragen. Verfügungsanspruch: § 1004 BGB i.V.m. dem Wegerecht. Verfügungsgrund: drohende Veränderung des Status quo, die das Recht praktisch entwerten würde. Das Gericht kann anordnen, dass die Bauarbeiten bis zur Hauptsacheentscheidung zu unterlassen sind. Bei stattgebender Entscheidung wird der Status quo bis zur Klärung bewahrt.

Verwandte Begriffe

Verwandte Normen

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