res litigiosa

streitbefangene Sache

Sache oder Forderung, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits ist. Die Veräußerung der res litigiosa hat keinen Einfluss auf den Prozess (§ 265 ZPO); der Rechtsnachfolger ist an das Urteil gebunden (§ 325 ZPO).

Etymologie

Lateinisch: res = Sache; litigiosa = streitbefangen, von litigium (Streit, Rechtsstreit). Wörtlich »streitige Sache«. Bereits im klassischen römischen Recht zur Bezeichnung des Streitobjekts verwendet.

Juristische Bedeutung

Mit Rechtshängigkeit (§§ 261, 253 ZPO) wird der Streitgegenstand zur res litigiosa. Folge nach § 265 I ZPO: Die Parteien können den Gegenstand zwar veräußern, der Prozess wird aber unverändert fortgesetzt. Nach § 265 II ZPO setzt der Veräußerer den Prozess als Partei kraft Amtes für den Erwerber fort, sofern der Erwerber nicht den Prozess übernimmt. Das Urteil wirkt nach § 325 I ZPO auch gegen den Rechtsnachfolger. Zweck: Schutz des Prozessgegners vor Manipulation. Bei Forderungen wirkt § 407 BGB ergänzend für die Schuldnerseite. Strafrechtlich: Veräußerung der res litigiosa kann unter Umständen § 288 StGB (Vereiteln der Zwangsvollstreckung) erfüllen.

In der Klausur

ZPO: Bei Wechsel der Sachherrschaft während des Prozesses § 265 ZPO und § 325 ZPO prüfen. Erwerber wird durch Urteil gebunden; Veräußerer bleibt prozessual Partei. Bei Forderungsabtretung während des Prozesses § 265 ZPO mit § 407 BGB. Im Vollstreckungsrecht: Urteil gegen Veräußerer wirkt mittels § 727 ZPO (Klausel) auch gegen Erwerber.

Beispielsfall

Verkauf des Streitobjekts während des Prozesses

K klagt gegen B auf Herausgabe eines Grundstücks. Während des Prozesses verkauft B das Grundstück an D. K klagt gegen B weiter.

Losungsskizze

Das Grundstück ist mit Rechtshängigkeit res litigiosa. Nach § 265 II ZPO wird der Prozess gegen B als Partei kraft Amtes fortgesetzt; das Urteil wirkt nach § 325 I ZPO auch gegen D. Zur Vollstreckung gegen D bedarf K einer Rechtsnachfolgeklausel (§ 727 ZPO). D ist also auch ohne formelle Beteiligung gebunden.

Verwandte Begriffe

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