quaestio

Frage, Streitfrage, Rechtsfrage

Begriff für eine prozessuale oder dogmatische Streitfrage. Klassische Unterscheidung quaestio facti (Tatsachenfrage) und quaestio iuris (Rechtsfrage), die im Revisionsrecht und in der Beweiswürdigung wichtige Konsequenzen hat.

Etymologie

Lateinisch: quaestio = Frage, Untersuchung, von quaerere (suchen, fragen). Im römischen Recht bezeichnete quaestio auch das Untersuchungsverfahren (quaestiones perpetuae als ständige Strafgerichtshöfe der späten Republik).

Juristische Bedeutung

Die Unterscheidung quaestio facti / quaestio iuris ist klausurrelevant. Tatsachenfragen betreffen das »Was geschehen ist« und unterliegen der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO; § 261 StPO). Rechtsfragen betreffen die rechtliche Bewertung und unterliegen der vollen revisionsgerichtlichen Kontrolle (§ 545 ZPO; § 337 StPO). Die Grenze ist oft fließend, etwa bei der Subsumtion unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) — hier ist die Auslegung methodisch Rechtsanwendung, aber die Feststellung des Willens Tatsachenfrage. Praktisch wichtig: Nur Rechtsfragen sind grundsätzlich Revisionsgrund.

In der Klausur

In Revisionsklausuren: Pflicht zur Einordnung quaestio facti vs. iuris. Tatsachenfeststellung des Tatgerichts bindet das Revisionsgericht (§ 559 II ZPO; § 337 StPO). Rechtsanwendung wird voll überprüft. Bei Auslegung Willenserklärung: Feststellung der inneren Tatsache (was Erklärender wollte) ist quaestio facti, die rechtliche Auslegung ist quaestio iuris.

Beispielsfall

Revisionsgrund bei Vertragsauslegung

Das Landgericht hat einen Kaufvertrag ausgelegt. In der Revision rügt die Partei die Auslegung als unrichtig.

Losungsskizze

Die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) ist methodisch Rechtsanwendung, also quaestio iuris, und voll revisionsgerichtlich überprüfbar (§ 545 ZPO). Die zugrundeliegenden Feststellungen (was Parteien sagten, schrieben, taten) sind hingegen quaestio facti und nach § 559 II ZPO bindend, soweit keine Verfahrensrüge greift.

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