proprio sensu
im eigentlichen Sinne
Aussprache: próprio sénsu
Bezeichnung dafür, dass ein Begriff in seiner ursprünglichen, nicht übertragenen Bedeutung verwendet wird. Methodisch zur Abgrenzung von übertragenen oder analogen Bedeutungen eingesetzt.
Etymologie
Lateinisch: proprius = eigen, eigentümlich; sensus = Sinn, Bedeutung (von sentire = fühlen, verstehen). Wörtlich »in eigenem Sinne«. Klassisch in der scholastischen Hermeneutik zur Unterscheidung von sensus proprius und sensus impropius verwendet.
Juristische Bedeutung
Proprio sensu kennzeichnet die wörtliche oder eigentliche Bedeutung eines Rechtsbegriffs. Im Gegensatz dazu steht die übertragene oder analoge Verwendung. Methodisch relevant bei der Auslegung: Wenn der Gesetzgeber einen Begriff »proprio sensu« verwendet, ist eine ausdehnende Interpretation auf andere Konstellationen nicht möglich. Wer einen Begriff im übertragenen Sinne verwenden will, muss dies kennzeichnen. Im Zivilrecht: Der Begriff »Sache« wird in § 90 BGB proprio sensu — als körperlicher Gegenstand — definiert; Daten und Forderungen sind nicht Sachen im eigentlichen Sinne.
In der Klausur
Methodisches Werkzeug zur Begriffsklärung. In Definitionsfragen wichtig: Wer einen Begriff proprio sensu auslegt, bleibt eng am Wortlaut; wer ihn analog überträgt, muss dies begründen. Vor allem in dogmatisch anspruchsvollen Klausuren zur Abgrenzung der Reichweite von Tatbeständen.
Beispielsfall
Sachbegriff bei Daten
K verlangt von V die Herausgabe von Daten nach § 985 BGB. Streitig ist, ob Daten »Sachen« im Sinne der Norm sind.
Losungsskizze
Nach § 90 BGB sind Sachen proprio sensu körperliche Gegenstände. Daten sind unkörperlich und damit keine Sachen im eigentlichen Sinne. Der Vindikationsanspruch nach § 985 BGB greift nicht. Eine analoge Anwendung scheitert mangels planwidriger Lücke und vergleichbarer Interessenlage.
Verwandte Begriffe
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